Schulverband Beschlussvorlage - VO/06/132
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsame Orientierungsstufe in den Jahrgängen 5 und 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Ute Bräuß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
|
Entscheidung
|
|
|
30.10.2006
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Lehrerkonferenz der Klaus-Groth-Schule hat in ihrer letzten Sitzung den Beschluss gefasst, ab dem Schuljahr 2007/2008 den 5. Jahrgang in eine gemeinsame Orientierungsstufe einschulen zu wollen. Die gemeinsame Orientierungsstufe soll bis zum Ende der Klassenstufe 6 andauern. Die Lehrerkonferenz hat der Schulkonferenz, die am 22.11.06 tagen wird, empfohlen, hierzu den in der Anlage beigefügten Beschluss zu fassen.
Das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein wird derzeit überarbeitet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes wird im Februar 2007 gerechnet.
Hinsichtlich der gemeinsamen Orientierungsstufe an kooperativen Gesamtschulen legt die noch geltende Gesetztenfassung in § 8 Abs. 4 fest, dass eine gemeinsame Orientierungsstufe gebildet werden kann, sofern ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz und die Genehmigung des Ministeriums vorliegt. Der Schulträger ist hierzu anzuhören.
Im aktuellen Entwurf des neuen Schulgesetzes (Stand 26.09.06) wurde auch diese Vorschrift überarbeitet und findet sich in § 45 Abs.2 mit dem Terminus Für die Jahrgangsstufen fünf und sechs soll eine gemeinsame Orientierungsstufe gebildet werden. Über die gemeinsame Orientierungsstufe hinaus kann weiterer schulartunabhängiger Unterricht erteilt werden, wenn die Schulkonferenz dies beschließt und das für Bildung zuständige Ministerium es genehmigt. Eine Anhörung des Schulträgers ist nicht mehr vorgesehen.
Da auch in der Präambel des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Trägerkommunen festgehalten ist, dass eine gemeinsame Orientierungsstufe angestrebt werden soll, sind keine Gründe ersichtlich, sich seitens des Trägers gegen die Einführung einer gemeinsamen Orientierungsstufe ab dem Schuljahr 2007/2008 auszusprechen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Schulverband Tornesch-Uetersen als Träger der Klaus-Groth-Schule hat den Wunsch der Lehrerkonferenz auf Einrichtung einer gemeinsamen Orientierungsstufe in den Klassenstufen fünf und sechs ab dem Schuljahr 2007/2008 zur Kenntnis genommen.
Sollte die Schulkonferenz am 22.11.06 den von der Lehrerkonferenz empfohlenen Beschluss fassen, bestehen seitens des Schulträgers keine Bedenken gegen die Einrichtung einer gemeinsamen Orientierungsstufe.