Schulverband Beschlussvorlage - VO/06/133
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von Über- und Außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Gunnar Seiler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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30.10.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Zu A:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Verbandsversammlung zugestimmt hat. In Fällen, die keinen Aufschub dulden, oder bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Beträge gemäß § 4 der Haushaltssatzung bis 50.000 ) kann der Verbandsvorsteher die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Verbandsvorsteher muss der Verbandsversammlung für diese geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einen Bericht vorlegen.
Für die den Betrag von 50.000 übersteigenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Verbandsvorsteher unverzüglich die Genehmigung der Verbandsversammlung einzuholen.
Zu B:
Bei den in anliegender Liste nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 31.135,32 mit dem Stand vom 12.10.2006 für das Haushaltsjahr 2006 handelte es sich in allen Fällen um unabwendbare Ausgaben, die im Einzelfall unter der Betragsgrenze von 50.000,- lagen.
HHSt | Bezeichnung | Überschreitung | Grund |
281000.530000 | Aufstellung und Miete Container | 17.441,12 | Container wurden entgegen der Prognose noch benötigt |
281000.540000 | Bewirtschaftung der Grund-stücke und baulichen Anlagen | 1.018,10 | Ansatz zu gering |
281000.543000 | Stromkosten | 23.618,12 | Erhöhte Energiekosten |
281000.544000 | Heizkosten | 4.291,15 | |
281000.653000 | Öffentliche Bekanntmachungen | 297,76 | 2 Verbandsversammlungen |
281000.700000 | Zuschüsse an Mensaverein | 1.014,00 | Bislang kein Ansatz |
281000.701000 | Zuschüsse für Klassenfahrten | 589,00 | Ansatz zu gering |
281100.543000 | Stromkosten Sporthalle | 2.208,55 | Erhöhte Energiekosten |
Aufgrund der späten Auszahlung der abgeforderten Bundeszuschüsse aus dem IZBB-Programm ist eine frühere Kreditaufnahme notwendig geworden. Dadurch wurden höhere Zinsen als veranschlagt fällig. Die Summe der überplanmäßig geleisteten Zinsen beträgt 74.470,80 . Da in diesem Fall die Betragsgrenze von 50.000,- überschritten wird, ist dies überplanmäßige Ausgabe durch die Verbandsversammlung zu genehmigen.
HHSt | Bezeichnung | Überschreitung | Grund |
910000.808000 | Zinsleistungen für Kredite | 74.470,80 | Höhere Kreditaufnahme |
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt