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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Satzung des Kreises Pinneberg über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden, wenn sich der  Verbraucherpreisindex im Verhältnis zum zuletzt angepassten Beitrag (2015) um mindestens 1% verändert hat. Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung Pinneberg vom 30.03.2017 ist eine Anpassung erforderlich, da sich der Index um 2% erhöht hat.

 

Übersicht der  im Kindergartenjahr 2017/2018 gültigen Elternbeiträge:

 

a)  für Kindergarten und Hort

Beiträge ab

01.08.2015

 

Beiträge ab

01.08.2017

 

 

 

Beitrag für einen Ganztagsplatz

296,00 €

 

300,00 €

 

 

 

Beitrag für 7,5 Stunden

278,00

 

282,00 €

 

 

 

Beitrag für 7 Stunden

260,00

 

264,00 €

 

 

 

Beitrag für 6,5 Stunden

238,00 €

 

240,00 €

 

 

 

Beitrag für 6 Stunden

220,00

 

222,00 €

 

 

 

Beitrag für 5,5 Stunden

202,00

 

204,00 €

 

 

 

Beitrag für 5 Stunden

184,00

 

186,00 €

 

 

 

Beitrag für 4,5 Stunden

166,00

 

168,00 €

 

 

 

Beitrag für  Halbtagsplatz / 4 Stunden

148,00

 

150,00 €

 

 

 

 

Zu- und Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder ver-kürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst für Kindergarten und Hort

  18,00

 

18,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)  für Krippe

Beiträge ab

01.08.2015

Beiträge ab

01.08.2017

 

 

 

Beitrag für einen Ganztagsplatz

444,00 €

450,00 €

 

 

 

Beitrag für 7,5 Stunden

417,00 €

423,00

 

 

 

Beitrag für 7 Stunden

390,00 €

396,00 €

 

 

 

Beitrag für 6,5 Stunden

357,00

360,00

 

 

 

Beitrag für 6 Stunden

330,00

333,00 €

 

 

 

Beitrag für 5,5 Stunden

303,00

306,00

 

 

 

Beitrag für 5 Stunden

276,00

279,00

 

 

 

Beitrag für 4,5 Stunden

249,00 €

252,00

 

 

 

Beitrag für Halbtagsplatz / 4 Stunden

222,00 €

225,00

 

 

 

Zu- und Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst für Krippe

27,00 €

26,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwisterermäßigung:

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte oder werden in Tagespflege betreut, ermäßigt sich nach der derzeitigen Regelung unabhängig vom Einkommen der Eltern der Teilnahmebeitrag bzw. die Gebühr oder der Kostenbeitrag in der Reihenfolge des Alters der Kinder für das 2. Kind um 30%, für das 3. Kind um 60% und für alle weiteren Kinder um 100%.

 

      Hinweis:

Voraussichtlich erfolgt ab 01.08.2017 eine Neuregelung. Es ist vorgesehen, dass die Vergünstigung für das 2. Kind mit 50% und ab dem 3. Kind eine Beitragsfreistellung erfolgt. Diese Änderungen liegen zurzeit in den politischen Gremien des Kreises zur Beratung und Entscheidung vor.

 

Ermäßigung nach Einkommensprüfung:

Alle Eltern bzw. Personensorgeberechtigten haben die Möglichkeit einen Ermäßigungsantrag bei ihrer Wohnortgemeinde zu stellen. Anhand der vorliegenden Angaben und eingereichten Nachweise erfolgt eine Sozialstaffelbeitrags-Prüfung zur individuellen Gebührenfestsetzung. Derzeit beträgt der einzusetzende  „Einkommensüberhang“  80%.

 

      Hinweis:

Voraussichtlich erfolgt ab 01.08.2017 eine Neuregelung. Es ist vorgesehen, dass die Vergünstigung der einzusetzende Anteil des Einkommensüberhanges zunächst auf 60% und in der 2. Hälfte des Kindergartenjahres 2017/2018 evtl. auf 50% reduziert wird.  Diese Änderungen zugunsten von  Familien mit niedrigeren Einkünften liegen zurzeit in den politischen Gremien des Kreises zur Beratung und Entscheidung vor.

 

 

Mindestbeiträge:

Seit dem 01.08.2013 sind Eltern, denen lt. Sozialstaffelberechnung kein Einkommensüberhang für die Zahlung von Elternbeiträgen für die Betreuung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte oder aber in Tagespflege zur Verfügung steht, von der Zahlung des Mindestbeitrages befreit. Lediglich für Pflegekinder, die gem. § 33 SGB VII in einer Pflegefamilie / Bereitschaftspflegefamilie leben und eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist ein Mindestbeitrag in Höhe von mtl. 15,50 € zu zahlen.

 

Mittagstisch:

Verpflegungskosten sind gesondert zu den Elternbeiträgen zu entrichten. Sie sind nicht über die Sozialstaffel  des Kreises Pinneberg  zuschussfähig. Eltern mit geringem Einkommen können ggfs. auf Antrag Zuschüsse durch die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten.

 

Betreuungskosten bei Betreuung in Tagespflege :

Gemäß der gültigen Satzung des Kreises Pinneberg über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen können Eltern, deren Kinder das 1. Lebensjahr vollendet haben und kindergartenähnlich in einer anerkannten Tagespflegestelle betreut werden, Zuschüsse zu den Betreuungskosten erhalten. Durch diese Mitfinanzierung ist u. a. gewährleistet, dass Eltern kein finanzieller Nachteil entsteht, wenn anstelle eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte ein Betreuungsplatz in einer Tagespflegestelle genutzt wird. 

 

a)      Differenzkostenübernahme:

Einkommensunabhängige Förderung. Hierbei geht es um einen Ausgleichsbetrag der grundsätzlich höheren Elternbeiträge im Vergleich zu den Kosten, die gemäß der kreiseinheitlichen Gebührensätze bei einer entsprechenden Betreuung in einer Kindertagesstätte zu leisten wären.

 

b)      Sozialstaffelbeiträge:

Einkommensbezogene Einzelfallprüfung. Die Berechnung entspricht dem Verfahren, welches auch bei Betreuung in einer Kindertagesstätte angewendet wird. Neben der Vollendung des 1. Lebensjahres ist Voraussetzung für diese Förderung,  eine Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden an 3 Tagen pro Woche.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung)


Der Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2017 gemäß den Vorgaben  des Kreises Pinneberg vom 30.03.2017  wird zugestimmt.


 

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