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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/105

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Anlage befindet sich der Entwurf einer Nutzungs- und Gebührensatzung für alle Räume der Stadt Tornesch. Die Satzung soll alle vorhandenen Nutzungs- und/oder Gebührensatzungen ablösen, es sei denn diese sollen fortbestehen. Zukünftig wird die Gebührenhöhe in den zur Satzung beigefügten Anlagen angepasst.

 

Auch im Bereich der Veranstaltungen hat sich Handlungsbedarf ergeben. Hier müssen dringend strengere Anforderungen an die Veranstalter gestellt werden, damit die Stadt nicht Risiken trägt, die sie an den Veranstalter abgeben könnte. Die Weichen wurden mit dieser Satzung gestellt.

Hierzu sollen „Musterveranstaltungen“ mit Fluchtwegeplänen, Raumplänen usw. erarbeitet werden um auch weiterhin möglichst viele Veranstaltungen ermöglichen zu können. Zusammenfassungen und Pauschalierungen werden möglich und es können Verträge geschlossen werden. Dadurch sollen auch die Veranstalter bei der Planung und Durchführung der Veranstaltungen begleitet und unterstützt werden.

 

In der Anlage befindet sich der Text und einzelne Kommentare zur nähern Erläuterung. Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage beigefügt. Die Gebühren sind aktuell noch auf Basis des Jahres 2015, können aber kurzfristig angepasst werden.

 

Die Satzung wird ohne die roten Kommentare beschlossen, die nicht Teil der Beschlusses sind!

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Satzung über die Nutzung und Erhebung von Gebühren für Gebäude, Räume, Sportstätten und Flächen der Stadt Tornesch (Nutzungs- und Gebührensatzung) mit den Anlagen wird beschlossen. Der Bürgermeister wird gebeten die Satzung auszufertigen und bekannt zu geben.



 

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Anlagen

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