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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/06/140

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu A:

 

Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Höhe der Investitionskostenzuschüsse der Mitgliedskörperschaften.

Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Verbandsversammlung zu beschließen.

 

Zu B:

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in der Einnahme und Ausgabe mit jeweils 1.707.800,- € und der Vermögenshaushalt mit jeweils 7.075.000,- € ab. Die Haushalte sind ausgeglichen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr sind im Verwaltungshaushalt diverse Haushaltsstellen sowohl in der Einnahme als auch in der Ausgabe mit einem höheren Ansatz versehen. Dies ist durch die steigende Schülerzahl bestimmt und wird sich in den folgenden Jahren fortsetzen. Durch die teilweise Fertigstellung des neuen Schulgebäudes sowie aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten werden die Ansätze für Unterhaltung und Bewirtschaftung erhöht.

 

Entwicklung Baukosten Klaus-Groth-Schule

Haushalts-

jahr

Rechnungs-

ergebnis

€

Planung

€

AO-Soll

bisher

€

2003

173.831,37

 

 

2004

867.994,68

 

 

2005

3.902.903,39

 

 

2006

 

12.500.000

5.537.366,84

2007

 

4.500.000

 

2008

 

2.055.200

 

Gesamt:

23.999.929,44 €

 

 

Sowohl im laufenden Haushaltsjahr als auch in den kommenden Jahren kann der Verwaltungshaushalt nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Da die Zinsen für die Kredite zur Finanzierung der Baukosten im Verwaltungshaushalt veranschlagt werden, während die Investitionskostenzuschläge im Vermögenshaushalt vereinnahmt werden, ist eine Zuführung sachlich zu rechtfertigen.

Bereits im Nachtragsplan 2006 wurden die Baukosten angeglichen. Derzeit wird damit gerechnet, bereits in 2007 nach Abschluss der Arbeiten am Schulgebäude mit dem Bau der Sporthalle beginnen zu können.

Das Investitionsprogramm zeigt, dass die Finanzierung der Baumaßnahme weiterhin gesichert ist. Der dort ausgewiesene negative Saldo zeigt lediglich Summe der Sollfehlbetragsabdeckungen der jeweiligen Vorjahre auf.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

„1. Die Haushaltssatzung 2007 wird

 


1.1.              im Verwaltungshaushalt

              in der Einnahme auf    1.707.800 EUR

              in der Ausgabe auf      1.707.800 EUR

              und

1.2.              im Vermögenshaushalt

              in der Einnahme auf    7.075.000 EUR

              in der Ausgabe auf      7.075.000 EUR

festgesetzt.


 

2. Es werden festgesetzt:

 

2.1.              der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf              5.760.700 EUR

2.2.              der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                0 EUR

2.3.              der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                    1.000.000 EUR

2.4.              die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf              0 Stellen

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) für das Haushaltsjahr 2007 beträgt gemäß der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Höhe, mithin insgesamt   519.300,00 EUR

Für das Haushaltsjahr 2007 entfallen demnach auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden folgende Beträge:

 

3.1. Stadt Tornesch              395.700,00 EUR

3.2. Stadt Uetersen              123.600,00 EUR

 

4. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- EUR nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

5. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2006 – 2010 wird zugestimmt.“

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