Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/17/111

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die zurzeit geltende Verbandssatzung sieht eine Veröffentlichung der Satzungen in der Zeitung vor. Dadurch entstehen dem Schulverband Kosten für die Bekanntgabe, die in dieser Höhe vermeidbar sind, da anstatt des gesamten Textes nur noch ein Hinweis in der Zeitung zu veröffentlichen ist. Die gesamte Bekanntmachung erfolgt dann auf der Homepage der Stadt Tornesch. Damit der Zeitpunkt der Bekanntgabe klar benannt werden kann, soll nur die Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Tornesch entscheidend sein. Dennoch ist der Text auch auf der Homepage der Stadt Uetersen zu veröffentlichen.

Der Satzungstext soll daher durch die beigefügt Nachtragssatzung geändert werden.

 

Aktuelle Fassung:

§ 20 Veröffentlichungen

 

(1)   Satzungen des Zweckverbandes werden in der Tageszeitung „Uetersener Nachrichten“ bekanntgemacht. Die Veröffentlichung ist mit dem Ablauf des Tages bewirkt, an dem die Zeitung den Satzungstext bekanntgemacht hat.

 

(2)   Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

 

(3)Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen       ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

Neue Fassung:

§ 20 Veröffentlichungen (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung)

 

(1)   Satzungen und Verordnungen des Schulverbandes Tornesch-Uetersen werden im Internet unter der Internetadresse www.tornesch.de bekannt gemacht. Unter Bekanntgabe der Internetadresse wird in der Tageszeitung „Uetersener Nachrichten“ auf die Bereitstellung im Internet hingewiesen.

 

(2)   Zeitgleich sollen Bekanntmachungen auch auf der Homepage der Stadt Uetersen unter der Internetadresse www.uetersen.de angezeigt werden. Dies ist aber nicht entscheidend für die Bekanntgabe.

 

(3)   Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Geringere Kosten für die Veröffentlichung, die je nach Anzahl und Größe der Veröffentlichungen variieren.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung vom 22.07.2008 und beauftragt den Verbandsvorsteher die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.



 

Reduzieren

Anlagen

Loading...