Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/17/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung der Schülerzahlen an der Klaus-Groth-Schule und Aufnahmekapazitäten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Mitteilungssvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Kenntnisnahme
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07.06.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Dies sind die Ergebnisse am Stichtag der letzten Schulstatistik am 23. September 2016:
| 2013/14 | 2014/15 | 2015/16 | 2016/17 |
Klaus-Groth-Schule | 1234 | 1204 | 1132 | 1090 |
Für das kommende Schuljahr liegen bereits 186 Anmeldungen für den 5. Jahrgang vor. Die Schulaufsicht hat ausnahmsweise die Genehmigung erteilt, dass acht statt sieben 5. Klassen einrichten dürfen und zwar eine I-Klasse mit 20 Schülerinnen und Schülern und sieben Regelklassen mit 23 oder 24 Schülerinnen und Schülern. Diese Entwicklung kann man in diesem Jahr auch an den Anmeldungen aus den Grundschulen in Tornesch der abgehenden 4. Klassen erkennen. Hier wurde die Klaus-Groth-Schule wieder stärker angewählt.
Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, die auch die Finanzierung des Schulverbandes verbessert. Zusätzlich zu der achten 5. Klasse steigen aber auch die Anmeldezahlen ab der 7. Klasse, die von den Gymnasien an die Gemeinschaftsschule wechseln möchten. Dies führt bei den bestehenden Klassen zu Problemen, wenn dort bereits hohe Schülerzahlen im Klassenverband sind.
Aus Sicht des Schulträgers sollte die Aufnahme ab dem Schuljahr 2018/19 wieder 7-zügig erfolgen. Die Raumkapazitäten sind für eine 7-zügige Schule geplant. Zur Regelung der Aufnahmemöglichkeiten kann die Schule durch Schulkonferenzbeschluss Aufnahmemerkmale festlegen, nach denen die Plätze verteilt werden. Diese Regelung soll nun neu gefasst werden.
Weiter kann der Schulträger durch Beschluss die Kapazitäten beschränken und die Zügigkeit festlegen. Auch die Zuständigkeitsbereiche können neu festgelegt werden. Demnächst werden Gespräche mit dem Bildungsministerium stattfinden, in denen erörtert werden soll, wie diese Bereiche festgelegt werden sollten. So sollen zwar alle Schülerinnen und Schüler der Mitgliedsgemeinden Tornesch und Uetersen die Möglichkeit habe die Klaus-Groth-Schule zu besuchen, zeitgleich kann diese Regelungen aber bedeuten, dass sich die Zuständigkeitsbereich der Rosenstadtschule mit denen der Klaus-Groth-Schule überlappen, da beide Gemeinschaftsschulen sind. Verwaltungsseitig wurde dieses Problem bereits mit der Stadt Uetersen besprochen und aktuell sollen alle Schülerinnen und Schülern aus Uetersen die Gelegenheit haben beide Schulen anzuwählen. Andererseits besteht dadurch auch die Möglichkeit Schülerinnen und Schüler anderer Gemeinden, die nicht Mitglied des Zweckverbandes sind, vorab auszuschließen. Diese Möglichkeiten werden aktuell geprüft, so dass hierzu demnächst eine Vorlage erarbeitet werden wird.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt