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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der letzten Sitzung des Bau- und Planungsauschusses wurde darüber berichtet, dass die Beanstandungen an der Brücke über den Orthbrookgraben untersucht werden.

 

Nach Vorlage des Prüfberichtes ergibt sich  folgender Sachstand: Bei den festgestellten Schäden handelt es sich im Wesentlichen um seitliche Unterspülungen am Bauwerk, Betonabplatzungen, einem Riss in Bauwerksmitte sowie Beschädigungen an der Absturzsicherung.

 

Vor dem Hintergrung des zeitnah erwarteten Planfeststellungsbeschluss für die K 22 sind im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwei Varianten  berechnet worden. 

 

Variante 1 beinhaltet die komplette Sanierung der im Prüfbericht aufgeführten Mängel.

Variante 2 beinhaltet nur die Umsetzung der sofort erforderlichen Sicherungsmaßnahmen:

  • Einengung auf einen in der Brückenlängsrichtung mittig angeordneten Fahrstreifen durch Einsatz einer Ampelanlage und feste Hindernisse, die die Fahrt in der Brückenmitte erzwingen
  • Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h
  • geordnete Führung der Radfahrer und Fußgänger 

 

Für die Variante 1 ergeben sich Kosten in Höhe von 43.217,29 Euro.

Für die Variante 2 ergeben sich Kosten in Höhe von 44.574,33 Euro.

 

Die geschätzten Kosten der Variante 2 beruhen allerdings auf der Annahme, dass die Ampelanlage nur max. 18 Monate vorgehalten werden muss. Sollte sich dieser Zeitraum verlängern, erhöhen sich die geschätzten Kosten entsprechend.

 

Aufgrund der dargestellten Kosten  wird vorgeschlagen, die Variante 1, d.h. die komplette Sanierung der festgestellten Mängel durchzuführen. Der Vorteil ist, dass die K 22 weiterhin zweispurig befahren werden kann und es zu keinen langfristigen Behinderungen kommt.

Es ist mit Gesamtkosten einschl. Ingenieurhonorar und Sicherheit mit Kosten in Höhe von 55.000,00 Euro zu rechnen.

 

Die Stadt Tornesch erhält vom Kreis für die Unterhaltung der Kreisstraßen jährlich Mittel in Höhe von 17.900,00 Euro. Hiervon stehen noch 15.500,00 Euro bereit.

 

 

Somit sind Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,00 bereitszustellen. Um einen Nachtrag zu vermeiden, muss dieser Betrag an anderer Stelle eingespart werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die in der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss vom 03.04.2017 beschlossene Sanierung der Asphaltdeckschicht in der Pommernsraße im Teilabschnitt von der Wilhelmstraße bis zur „Zufahrt“ vom Pomm´91 um ein Jahr zu verschieben und das Geld für die Sanierung des Brückenbauwerkes bereitszustellen.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

x

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

40.000

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Mängel an der Brücke über den Ortbrookgraben zu sanieren. Die notwendigen Haushaltsmittel sind aus Mitteln der allgemeinen Straßenunterhaltung zu entnehmen.


 

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