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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/125

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund der Beschlussfassung vom 20.06.2016 erhalten Tornescher Eltern, deren Kinder im Kindergartenjahr 2016/2017 eine Kindertagesstätte, eine kindergartenähnliche Einrichtung  bzw. eine Tagespflegestelle innerhalb der Stadt Tornesch  besuchen und im Rahmen der Sozialstaffelbeitragsberechnung  lediglich zur Zahlung eines reduzierten Elternbeitrages herangezogen werden,  eine zusätzliche freiwillige Förderung. Hierdurch wird erreicht, dass vom ermittelten Einkommensüberhang maximal 55% als Elternbeitrag zu entrichten sind. Mit Schreiben vom 12.05.2017 hat die Kreisverwaltung Pinneberg Veränderungen zur Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren in Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen  ab 01.08.2017 mitgeteilt (sh. Anlage). Diese Änderungen betreffen die Höhe der Ermäßigungen im Bereich der „Geschwisterermäßigung“ sowie „Ermäßigung nach Einkommen“. Bei der Ermäßigung nach Einkommen sind ab August 2017 unabhängig von der Zahl der Kinder insgesamt 60% des errechneten Einkommensüberhanges als Beitrag einzusetzen (bisher 80%).

 

Damit für einkommensschwächere Tornescher Familien ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 keine finanziellen Nachteile entstehen, wäre ab 01.08.2017 eine Fortführung der „zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel“ in Höhe von 5% erforderlich, sodass  weiterhin 55% als Beitrag festzusetzen wären.

 

Im laufenden Kindergartenjahr wird zurzeit für insgesamt 31 Tornescher Kinder ein „individueller Sozialstaffel-Elternbeitrag“ erhoben. Diese Kinder werden ausnahmslos in einer Kindertagesstätte betreut. Die Kosten der zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel betragen zurzeit monatlich rd. 2.000,00 €. Bei einer Fortsetzung ab 01.08.2017 ist aufgrund der Neuregelung der Änderungen der Satzung des Kreises Pinneberg zugunsten der Eltern aufgrund der bislang vorliegenden Informationen von einem Mittelbedarf in Höhe von ca. 500,00 € pro Monat auszugehen (Mittelbedarf 08-12/2017: 2.500,00 €).

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:    

2.500,--

 

6.000,--

6.000,--

6.000,--

6.000,--

6.000,--

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

2.500,--

6.000,--

6.000,--

6.000,--

6.000,--

6.000,--

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Bei einer Ermäßigung nach Einkommen für Tornescher Eltern, deren Kinder in einer Kindertagestätte, einer kindergartenähnlichen Einrichtung bzw. einer Tagespflegestelle  betreut werden, sind im Kindergartenjahr 2017/2018 weiterhin 55% des Einkommensüberhanges als Elternbeitrag festzusetzen. Die Übernahme der zusätzlichen freiwillligen Sozialstaffel in Höhe von 5% wird ab 01.08.2017 mit einer Befristung bis einschließlich  Juli 2018  gemäß  Richtlinien der Stadt Tornesch fortgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßig  und im Haushaltsjahr 2018 im Rahmen der Gesamthaushaltsplanungen  bereitzustellen.

 


 

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Anlagen

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