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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/17/150

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung


 

 Arbeitslosenquote

Dezember 2016

Juni 2017

im Kreis Pinneberg

5,0 %

4,9 %

 

Erläuterungen zur Arbeitsmarktlage am 30.Juni 2017:

 

Im Kreis Pinneberg waren im Juni 2017 insgesamt 8.448 Männer und Frauen arbeitslos. Damit ist die Arbeitslosenzahl um 83 Personen zum Vormonat angewachsen. Gegenüber dem Vorjahr sind dies 125 Personen weniger.

Die Arbeitslosenquote bleibt trotz des leichten Anstieges der Arbeitslosen unverändert zum Vormonat bei 4,9 %. Vor einem Jahr hatte sie 5,0 % betragen.

 

Von den insgesamt 8.448 Arbeitslosen betreute die Agentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) im Juni 3.170 Personen. Damit ist die Zahl um 61 im Vergleich zum Vormonat gesunken. Es waren 167 Personen mehr als vor einem Jahr bei der Arbeitsagentur gemeldet.

 

Beim Jobcenter (Grundsicherung) waren 5.278 arbeitslose Männer und Frauen registriert. Das sind 144 Personen mehr als im Mai. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl um 312 Personen gesunken.

 

Im Geschäftsstellenbezirk der Agentur für Arbeit in Uetersen lag die Arbeitslosenquote im Juni 2017 bei 4,4 %, vor einem Jahr belief sie sich auf 4,7 %.

Die Arbeitslosigkeit hat sich von Mai auf Juni geringfügig um 5 auf 2.010 Personen verringert. Das waren 115 Arbeitslose weniger als vor einem Jahr.

Seit Jahresbeginn gab es insgesamt 3.174 Arbeitslosmeldungen, das ist ein Minus von 393 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, dem gegenüber stehen 3.242 Abmeldungen von Arbeitslosen. 

 

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.jobcenter-kreis-pinneberg.de)

 

 

 

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des I. Halbjahres 2017 ( auszugsweise)

  

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.16

Fallzahlen

30.06.2017

 

Personen

30.06.2017

 

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.16

Kosten

30.06.2017

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

90

92

109

53

56

473.132,89

276.718,39

Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen

13

15

15

6

9

87.995,60

53.062,09

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

35

39

39

13

26

560.538,54

290.882,57

Wohngeld/ Lastenzuschuss

13

13

 ---------

---------

--------

 39.435,00

 22.765,00

Wohngeld/ Mietzuschuss

95

104

 ---------

---------

--------

 233.631,00

 132.682,00

 

 

 

Erläuterungen:

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Im Bereich der Grundsicherung sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben.

Die Kostensteigerung ist zum einen auf die jährliche Regelsatzanpassung zum 01.01.2017 zurückzuführen (der Regelsatz für den Haushaltsvorstand wurde von 404,00 € auf 409,00 € angepasst).

Zum anderen erfolgte seitens des Kreises Pinneberg eine Indexfortschreibung zur Mietwerterhebung der Unterkunftskosten im Kreis Pinneberg. Es wurden ab dem 01.01.2017 im Rahmen eines “schlüssigen Konzeptes“ neue Richtwerte für die  Bemessung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft innerhalb des Kreises Pinneberg ermittelt.

Für den Bereich der Stadt Tornesch wurde die angemessene “Höchstmiete“ (Richtwert) für einen Ein-Personen-Haushalt von 416,00 € auf 444,00 € (Bruttokaltmiete) angepasst.

Für einen Zwei-Personen-Haushalt erfolgte eine Anhebung von 435,00 € auf 499,00 €.

 

Dies bedeutet, dass aufgrund der Anhebung der Richtwerte bei etlichen Hilfeempfängern, bei denen bislang die Mietkosten auf die angemessene Höchstmiete gekürzt worden ist, seit dem 01.01.2017 die tatsächliche Miete bzw. die neue Miethöchstgrenze berücksichtigt wird.

Auch dies führte seit dem 01.01.2017 zu zusätzlichen Kosten.

 

  

Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Zum Stichtag 30.06.2017 wurden in Tornesch 29 Fälle mit 29 Personen (13 männlich, 16 weiblich) betreut, die einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hatten.

Auch hier gibt es keine nennenswerte Fallzahländerung.

 

Die Kosten für das I. Halbjahr 2017 beliefen sich für die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt auf insgesamt 117.744,08 €.

Im Vergleich zum Vorjahr ist es ebenfalls zu einer Kostensteigerung gekommen, welche auf die gleichen Gründe wie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückzuführen ist.

  

Betreuung von Asylbewerbern 

 

Im Juni 2017 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Anträge von 36.016 Personen (Vorjahresmonat: 51.757, Vormonat: 87.649) entschieden. Zudem konnte die Zahl der anhängigen Verfahren von 165.099 (Ende Mai 2017) auf 146.551 (Ende Juni 2017) abgebaut werden. In der Asylgesuch-Statistik wurde im Juni ein Zugang von 12.399 Asylsuchenden registriert.

 

Im ersten Halbjahr 2017 haben insgesamt 111.616 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Im Vorjahresvergleich (396.947 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 71,9 %. Im gleichen Zeitraum hat das Bundesamt über die Anträge von 408.147 Personen entschieden, 124.911 mehr (+44,1 %) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

 

Im Juni 2017 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 15.261 Asylanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 59.376 (79,6 %) gesunken. Im Vergleich zum Vormonat sank die Zahl an Asylanträgen um 1.380 Personen (-8.3 %).

 

7.273 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (20,2 % aller Asylentscheidungen), 5.330 Personen (14,8 %) subsidiären Schutz und 1.781 Personen (5,0 %) Abschiebungsschutz.

 

Abgelehnt wurden die Anträge von 13.876 Personen (38,5 %). Abschließend bearbeitet (z. B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 7.756 Personen (21,5 %).

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.bamf.de)

 

Schleswig-Holstein:

Im Jahr 2017 hat Schleswig-Holstein bisher 2.591 Asylsuchende aufgenommen (Stand Juni 2017). Im gesamten Jahr 2015 waren es vergleichsweise 35.076 Personen und im Jahr 2016 insgesamt 9.959 Personen.

 

Die  sechs zugangsstärksten Herkunftsländer waren bis Juni 2017 Afghanistan, Syrien, Irak, Armenien, Eritrea und Iran.

Eine sehr gute Bleibeperspektive haben ca. 43%. Aus sicheren Herkunftsstaaten (Westbalkann) stammen ca. 8 %.

 

Bis zum 30.06.2017 wurde in 1.081 Fällen der Aufenthalt durch Abschiebungen in Herkunftsländer oder aufnahmeverpflichtende Drittländer, durch Rücküberstellungen nach Dublinverfahren oder durch geförderte/unterstützte freiwillige Ausreisen beendet.

Im Vorjahr waren es insgesamt 2.956 Aufenthaltsbeendigungen.

 

In den vier Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes stehen max. 6.290 Plätze zur Verfügung. Aufgrund von Um-/Bau-/Renovierungsmaßnahmen, Kontamination, Reinigungsbedarf, Familienbelegung etc. liegt die aktuelle Unterbringungskapazität bei 4.131 Plätzen. Diese sind derzeit zu ca. 30 % belegt.

 

1.881 Personen wurden im Jahr 2017 (bis Juni 2017) in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.

 

Tornesch:

Nach Tornesch wurden im bisherigen Jahr 2017 (bis zum 02.06.2017) 7 Asylsuchende verteilt.

 

Die Zahl der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Hilfeempfänger ist weiterhin rückläufig.

Viele Asylberwerber erhalten nach der Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von der Ausländerbehörde eine auf ein Jahr bzw. drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis, da sie als politischer Flüchtling anerkannt werden oder bei ihnen international subsidiärer Schutz festgestellt worden ist.

 

Ab dem Zeitpunkt entfällt dann der Leistungsanspruch nach dem AsylbLG. Diese Personen wechseln dann in den Leistungsbereich des Jobcenters.

 

Zum 30.06.2017 waren der Stadt Tornesch insgesamt 85 Asylbewerber (davon 51 männlich und 34 weiblich; 16 Kinder/Jugendliche) zugewiesen (43 Fälle), welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben.

Insgesamt beliefen sich die Kosten im I. Halbjahr 2017 auf 265.439,88 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten).

 

 

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ist im Vergleich zum I. Halbjahr 2016 eine Fallzahlsteigerung (+1/3) festzustellen. Die Kosten sind dementsprechend ebenfalls angestiegen.

Die Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes haben sich in Bezug auf die Höhe der nach dem SGB XII gewährten Leistung der Hilfe zur Pflege a. v. E. nicht wesentlich ausgewirkt.

 

Sehr positiv wird allerdings seitens der Verwaltung die Einstellung der zwei Pflegefachkräfte beim Kreis Pinneberg bewertet. Diese ermitteln seit dem 01.02.2017 aufgrund des vorliegenden Pflegegutachtens der Antragsteller den tatsächlich benötigten Pflegeumfang nach Leistungskomplexen, so dass seitens der Verwaltung eine bedarfsgerechte Bewilligung der Leistung erfolgen kann.

Es ist davon auszugehen, dass durch diese Verfahrensweise künftig auch Kosten eingespart werden können.

 

Im Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen sind die Fallzahlen leicht angestiegen (4 Fälle).

Die Kosten haben sich in diesem Verhältnis ebenfalls leicht erhöht.

 

Aber auch hier sind aufgrund der Änderung des Pflegestärkungsgesetzes zurzeit keine erheblichen finanziellen Auswirkungen erkennbar.

 

 

Wohngeld

  

  

Wohngeldzahlungen 01.01. - 30.06.2017 für die Stadt Tornesch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

21.310,00 €

 

90

 

4.326,00 €

 

12

 

25.636,00 €

102

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

24.914,00 €

 

100

 

2.282,00 €

 

12

 

27.196,00 €

112

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

22.017,00 €

 

109

 

4.220,00 €

 

13

 

26.237,00 €

122

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

24.743,00 €

 

106

 

2.785,00 €

 

11

 

27.528,00 €

117

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

19.295,00 €

 

110

 

4.798,00 €

 

16

 

24.093,00 €

126

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

20.403,00 €

 

111

 

4.354,00 €

 

16

 

24.757,00 €

127

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

132.682,00 €

104

 

22.765,00 €

13

 

155.447,00 €

117

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die durchschnittlichen Fallzahlen der Mietzuschüsse sind im Vergleich zum Vorjahr um 9 Fälle gestiegen.

Ansonsten gibt es im Wohngeldbereich zurzeit keine wesentlichen Änderungen.

 

Der Datenabgleich bei den Wohngeldfällen ist bisher noch nicht vollständig abgearbeitet. Es zeigt sich jedoch, dass seit Einführung des Datenabgleiches das Bewusstsein der Wohngeldempfänger ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen und zusätzlich erzieltes Einkommen entsprechend mitzuteilen geschärft worden ist.

Überzahlungen im Wohngeldbereich können mit Hilfe des Datenabgleiches auf jeden Fall verringert werden.

 

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