Schulverband Beschlussvorlage - VO/17/194
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan 2018 des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Goldau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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08.11.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulzweckverband für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Doppik- Einführungsgesetz vom 14.12.2006 und die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 15.08.2007 in der zzt. geltenden Fassung.
Der Inhalt des Vorberichtes ist in § 6 GemHVO-Doppik geregelt. Um einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Schulzweckverbandes zu bekommen sind dem Vorbericht tabellarische Übersichten, sowie Vorbemerkungen und Ausführungen zur Haushaltslage beigefügt.
Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag i.H.v. 258.400,-- €. Im neugebildeten Arbeitskreis wurde vereinbart, den entstehenden Fehlbetrag zum Jahresabschluss, nach § 56 (2) Schulgesetz (SchulG) entsprechend den tatsächlichen Schülerzahlen der Mitgliedskommunen aufzuteilen. Diese Aufteilung ist bereits für die Planung übernommen worden, so dass der Ergebnisplan für 2018 ausgeglichen ist.
Die Finanzierung des Schulzweckverbandes ist grundsätzlich von der Entwicklung der Schülerzahlen und den dadurch zu entrichtenden Schulkostenbeiträgen abhängig. Für das Haushaltsjahr 2018 wird aufgrund leicht gestiegener Schülerzahlen (45) zum Stichtag und das zur Berechnung heranzuziehende Ergebnis 2016 von gleichbleibenden Schulkostenbeiträgen im Vergleich zum Vorjahr ausgegangen.
Eine Erhöhung des Fehlbetrages im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus der Anpassung der Haushaltsansätze für bauliche Unterhaltung und für gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten. Negativ wirkt sich die geringere Auflösung der Sonderposten auf das Jahresergebnis aus. Für das Haushaltsjahr 2018 gibt es keine extremen Abweichungen bei den übrigen Haushaltsansätzen im Vergleich zum Vorjahr. Entsprechende Erläuterungen zu einzelnen Haushaltsansätzen sind den Teilergebnisplänen zu entnehmen.
Der Kassenkredit wird ab dem Haushaltsjahr 2018 auf 2.000.000,-- € erhöht. Die Erhöhung ist notwendig, da die Abrechnung der Schulkostenbeiträge, aus denen sich der Schulzweckverband größtenteils finanziert, erst im IV. Quartal aufgrund der der dann vorliegenden aktuellen Schülerzahlen erfolgen kann.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Tornesch-Uetersen
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des §§ 111 SchulG in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 GkZ und der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.857.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.857.000 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 0 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.590.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.248.200 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
0 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
413.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 2.000.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen |
§ 3
(1) Nach § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende Produktgruppen (PG) bzw. Unterproduktgruppen zu Budgets verbunden:
>Budget 1:PG 218 Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen
>Budget 2:PG 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft.
(2) Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnung, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
(3)Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen übertragbar.
§ 4
Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2018 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2018 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Beträge:
Stadt Tornesch754.100 €
Stadt Uetersen235.600 €.
§ 5
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
25436 Tornesch, Schulzweckverband Tornesch-Uetersen
Der Verbandsvorsteher
gez. Roland Krügel
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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959,7 kB
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