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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/231

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Da die Amtszeit des derzeitigen Seniorenbeirates der Stadt Tornesch am 31. Mai 2018 endet, ist ein neuer Seniorenbeirat zu wählen.

 

Gem. § 6 Abs. 4 (Wahlverfahren) der Satzung der Stadt Tornesch über die Bildung eines Seniorenbeirates erfolgt die Wahl zusammen mit der Kommunalwahl, die am 06. Mai 2018 stattfindet und zu der die Wahlberechtigten durch die Stadtverwaltung schriftlich eingeladen werden.

 

Wahlberechtigt sind gem. Satzung § 4 Abs. 3 alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr der Wahl vollenden werden.

 

Gem. § 4 Abs. 4 ist jede oder jeder in den Seniorenbeirat wählbar, die/der das 60. Lebensjahr überschritten hat oder im Jahr der Wahl überschreiten wird.

 

Personen mit 60 Jahren befinden sich in der heutigen Zeit noch voll im Berufsleben, gestalten aktiv ihre Freizeit.

Bereits bei der letzten Wahl des Seniorenbeirates hat sich gezeigt, dass sich Personen mit 60 Jahren noch nicht für eine Mitarbeit im Seniorenbeirat interessieren.

 

Aufgrund der gestiegenen allgemeinen Lebenserwartung und  der stufenweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters, sollte auch das Lebensalter der wahlberechtigten sowie wählbaren Personen von 60 auf 70 Jahre erhöht werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Satzung wie folgt zu ändern:

 

§ 4 Wahlberechtigung, Wählbarkeit

 

3. Wahlberechtigt sind alle Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder

    im Jahr der Wahl vollenden werden, seit mindestens 1 Monat mit Hauptwohnsitz in

    Tornesch gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz vom

    Wahlrecht  ausgeschlossen sind.

 

4. Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die/der das 70. Lebensjahr

    überschritten hat oder im Jahr der Wahl überschreiten wird, seit mindestens 1

    Monat mit Hauptwohnsitz in Tornesch gemeldet ist und nicht nach § 6 des

    Gemeinde- und Kreiswahlgesetz von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss 

 

Der Änderung der Satzung der Stadt Tornesch über die Bildung eines Seniorenbeirates in  § 4 Wahlberechtigung, Wählbarkeit wird zugestimmt.



 

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Anlagen

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