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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/164-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung:

In der letzten Ausschuss-Sitzung am 11.09.2017 wurde die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss gebeten, die Öffnungszeiten der städtischen Sportanlagen zu überarbeiten und zur nächsten Sitzung Vorschläge für angepasste Öffnungszeiten zu unterbreiten.

 

In dem SPD-Antrag wurde auf die geänderte Sportanlagenlärmschutzverordnung hingewiesen. Ursache dieses Antrages waren Beschwerden von Jugendlichen über die Schließung des Bolzplatzes an der Rostocker Straße an Sonntagen. Zudem war festgestellt worden, dass der Bolzplätze im Esinger Weg und der Sportplatz der Johannes-Schwennesen – Schule ebenfalls zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden können. Es bestand daher der Wunsch,  eine weitest gehende Nutzung zu ermöglichen. Verwaltungsseitig hat die zugesagte Prüfung stattgefunden mit folgendem Ergebnis:

Sämtliche Fußball- oder Bolzplätze zählen zu Sportanlagen im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung und sind gemäß Einschätzung des Ordnungsamtes  ortsfeste Einrichtungen (§ 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG). Die Verordnung gibt konkrete Imissionsrichtwerte für bestimmte Zeiträume vor. Soweit diese eingehalten werden, handelt ein möglicher Verursacher nicht ordnungswidrig im Sinne von § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz.

Konfliktpunkte bei der rechtssicheren Feststellung sind:

 

  • Die fehlende Identifizierung von Verursachern, sofern diese nicht durch die Polizei aufgefunden werden.
  • Die reine Beurteilung des Lärms durch die Polizei nach individueller Einschätzung und nicht mittels geeichter Messgeräte über einen längeren Zeitraum hinweg.

 

Da die Stadt Betreiberin der Anlage ist, bedarf es einer Entscheidung, ob

 

  • durch längere Schließzeiten, die Imissionen aus Sportbetrieb reduziert werden

oder

  • bei Ausweitung der Spielzeiten im Zweifelsfall Messungen durchgeführt werden und auf Grundlage dieser Daten technische Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen sind. (Kosten einer Messung durch akkreditierte Messstellen lagen seinerzeit bei rd. 2.150,00€)

oder

  • auf eine Lärmmessung verzichtet und den Schallschutz z. Bsp. durch Lärm mindernde Ballfangzäune, Schallschutzwände oder Bodenbeläge verbessert.

 

Die temporäre Schließung des Bolzplatzes in der Rostocker Str. wurde kurzfristig aufgrund von Anzeigen wegen Lärmbelästigung unter Berücksichtigung  des Ordnungswidigkeitengesetzes veranlasst. So wurde der Bolzplatz zu Anfang und Ende der per Schild ausgewiesenen Spiel- und Nutzungszeiten verschlossen, um den berechtigten Ruheinteressen der Anwohner nachzukommen. Nachdem sich die Lärmbelästigung zwischenzeitlich -auch witterungsbedingt- erheblich reduziert hat, wurde der Schließdienst  eingestellt und der Zugang zur Anlage ist frei möglich.

 

Die Bolzplätze (Esinger Weg und Am Schützenplatz) sowie die Skateanlage werden vom Hausmeisterservice morgens  geöffnet und abends  bei Einbruch der Dunkelheit verschlossen. In der Winterzeit wird der Spielbetrieb aufgrund fehlender Beleuchtung aus Sicherheitsgründen entsprechend früher eingestellt werden müssen. Aber auch an den Wochenenden ist  die Nutzung zwischenzeitlich gewährleistet.

 

Um für die künftige Sommerzeit vorbereitet zu sein, wurde bei Kommunen angefragt, wie dort mit Beschwerden aufgrund von Lärmbelästigung umgegangen wird. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Stadt Norderstedt, die 124 Spielplätze unterhält,  sowie die Jugendpflegerin der Stadt Quickborn berichteten, dass keine dieser Städte Spielzeiten auf Bolz- und Spielplätzen begrenzen. Dort wird die Auffassung vertreten, dass diese Spieleinrichtungen in das Quartier gehören und auch die Kinder und Jugendlichen ihren Platz haben müssen. Sollte es dennoch zu einer über das Maß gehenden Ruhestörung zu später Stunde kommen, kümmern sich die örtlichen Jugendpfleger um eine Schlichtung des Konfliktes. Sie gehen in die Quartiere, versuchen beide Parteien ins Gespräch zu bringen und gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme  zu erreichen.

Dieses Verfahren soll künftig auch wieder in der Stadt Tornesch angewendet werden, da es sich in der Vergangenheit bewährt hat.  Herr Krüger und sein Team aus der offenen Jugendarbeit werden in Beschwerdefällen wieder tätig werden. Dem Bericht aus der offenen Jugendarbeit ist zu entnehmen, dass die seinerzeit sehr begehrte Spielplatzbetreuung wieder  reaktiviert werden soll, so dass ein guter Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen, aber auch den Anwohnern aufgebaut wird.  

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Spiel- und Bolzplätze sollen ohne zeitliche Begrenzung, während des Winterhalbjahres  bis zum Einbruch der Dunkelheit,  genutzt werden.  Auf Spielzeitenbegrenzungen soll weitestgehend verzichtet werden. Sollten Beschwerden über Lärmbelästigung vorgetragen werden, wird die örtliche Jugendpflege informiert und versucht, den Konflikt zu entschärfen. Die Wiedereinführung des Projektes „Spielplatzbetreuung“ wird befürwortet.



 

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