Beschlussvorlage - VO/17/164-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnungszeiten der Tornescher "Bolzplätze"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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20.11.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung:
In der letzten Ausschuss-Sitzung am 11.09.2017 wurde die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss gebeten, die Öffnungszeiten der städtischen Sportanlagen zu überarbeiten und zur nächsten Sitzung Vorschläge für angepasste Öffnungszeiten zu unterbreiten.
In dem SPD-Antrag wurde auf die geänderte Sportanlagenlärmschutzverordnung hingewiesen. Ursache dieses Antrages waren Beschwerden von Jugendlichen über die Schließung des Bolzplatzes an der Rostocker Straße an Sonntagen. Zudem war festgestellt worden, dass der Bolzplätze im Esinger Weg und der Sportplatz der Johannes-Schwennesen – Schule ebenfalls zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden können. Es bestand daher der Wunsch, eine weitest gehende Nutzung zu ermöglichen. Verwaltungsseitig hat die zugesagte Prüfung stattgefunden mit folgendem Ergebnis:
Sämtliche Fußball- oder Bolzplätze zählen zu Sportanlagen im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung und sind gemäß Einschätzung des Ordnungsamtes ortsfeste Einrichtungen (§ 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG). Die Verordnung gibt konkrete Imissionsrichtwerte für bestimmte Zeiträume vor. Soweit diese eingehalten werden, handelt ein möglicher Verursacher nicht ordnungswidrig im Sinne von § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz.
Konfliktpunkte bei der rechtssicheren Feststellung sind:
- Die fehlende Identifizierung von Verursachern, sofern diese nicht durch die Polizei aufgefunden werden.
- Die reine Beurteilung des Lärms durch die Polizei nach individueller Einschätzung und nicht mittels geeichter Messgeräte über einen längeren Zeitraum hinweg.
Da die Stadt Betreiberin der Anlage ist, bedarf es einer Entscheidung, ob
- durch längere Schließzeiten, die Imissionen aus Sportbetrieb reduziert werden
oder
- bei Ausweitung der Spielzeiten im Zweifelsfall Messungen durchgeführt werden und auf Grundlage dieser Daten technische Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen sind. (Kosten einer Messung durch akkreditierte Messstellen lagen seinerzeit bei rd. 2.150,00€)
oder
- auf eine Lärmmessung verzichtet und den Schallschutz z. Bsp. durch Lärm mindernde Ballfangzäune, Schallschutzwände oder Bodenbeläge verbessert.
Die temporäre Schließung des Bolzplatzes in der Rostocker Str. wurde kurzfristig aufgrund von Anzeigen wegen Lärmbelästigung unter Berücksichtigung des Ordnungswidigkeitengesetzes veranlasst. So wurde der Bolzplatz zu Anfang und Ende der per Schild ausgewiesenen Spiel- und Nutzungszeiten verschlossen, um den berechtigten Ruheinteressen der Anwohner nachzukommen. Nachdem sich die Lärmbelästigung zwischenzeitlich -auch witterungsbedingt- erheblich reduziert hat, wurde der Schließdienst eingestellt und der Zugang zur Anlage ist frei möglich.
Die Bolzplätze (Esinger Weg und Am Schützenplatz) sowie die Skateanlage werden vom Hausmeisterservice morgens geöffnet und abends bei Einbruch der Dunkelheit verschlossen. In der Winterzeit wird der Spielbetrieb aufgrund fehlender Beleuchtung aus Sicherheitsgründen entsprechend früher eingestellt werden müssen. Aber auch an den Wochenenden ist die Nutzung zwischenzeitlich gewährleistet.
Um für die künftige Sommerzeit vorbereitet zu sein, wurde bei Kommunen angefragt, wie dort mit Beschwerden aufgrund von Lärmbelästigung umgegangen wird. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Stadt Norderstedt, die 124 Spielplätze unterhält, sowie die Jugendpflegerin der Stadt Quickborn berichteten, dass keine dieser Städte Spielzeiten auf Bolz- und Spielplätzen begrenzen. Dort wird die Auffassung vertreten, dass diese Spieleinrichtungen in das Quartier gehören und auch die Kinder und Jugendlichen ihren Platz haben müssen. Sollte es dennoch zu einer über das Maß gehenden Ruhestörung zu später Stunde kommen, kümmern sich die örtlichen Jugendpfleger um eine Schlichtung des Konfliktes. Sie gehen in die Quartiere, versuchen beide Parteien ins Gespräch zu bringen und gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme zu erreichen.
Dieses Verfahren soll künftig auch wieder in der Stadt Tornesch angewendet werden, da es sich in der Vergangenheit bewährt hat. Herr Krüger und sein Team aus der offenen Jugendarbeit werden in Beschwerdefällen wieder tätig werden. Dem Bericht aus der offenen Jugendarbeit ist zu entnehmen, dass die seinerzeit sehr begehrte Spielplatzbetreuung wieder reaktiviert werden soll, so dass ein guter Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen, aber auch den Anwohnern aufgebaut wird.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Spiel- und Bolzplätze sollen ohne zeitliche Begrenzung, während des Winterhalbjahres bis zum Einbruch der Dunkelheit, genutzt werden. Auf Spielzeitenbegrenzungen soll weitestgehend verzichtet werden. Sollten Beschwerden über Lärmbelästigung vorgetragen werden, wird die örtliche Jugendpflege informiert und versucht, den Konflikt zu entschärfen. Die Wiedereinführung des Projektes „Spielplatzbetreuung“ wird befürwortet.