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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/241

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Auf Grundlage der eingereichten Haushaltsentwürfe der einzelnen Einrichtungsträger sowie der Finanzierungsvereinbarung für die WABE-Kindertagesstätte „Weltenbummler“ werden für die Finanzierung der Betriebskosten der fünf Kindertagesstätten im Haushaltsjahr 2018 Zuschüsse in Höhe von rd. 2.446.200,00 € benötigt (Soll 2017: rd. 2.148.300,00 €). Die überproportionale Kostensteigerung resultiert insbesondere aufgrund der Neuregelung der Betriebsführung für die DRK-Kindertagesstätte (prognostizierte Kosten für die Anmietung des Gebäudes von der Grundstücksgesellschaft Tornesch: 124.200,00 € zzgl. Nebenkosten) sowie erforderlicher Zuschussmittel für investive Maßnahmen. Erhebliche  Kostensteigerungen sind  im Bereich der pädagogischen Personalkosten festzustellen. Diese Entwicklung ist einhergehend mit dem Ausbau der Betreuungsangebote sowie erfolgte Tarifanpassungen. Darüber hinaus sind vorausschauend teilweise zusätzliche pädagogische Personalstunden  zur Gewährleistung des laufenden Betriebes der Einrichtungen lt. Betriebserlaubnis des Kreises Pinneberg in die Planungen einbezogen.

 

Gemäß erfolgter Beschlussfassung vom 03.07.2017 erfolgt ab  01.08.2017 weiterhin eine freiwillige Förderung bei Heranziehung zum Elternbeitrag gem. Sozialstaffelbeitragsregelung. Diese beträgt aufgrund der Änderung der Satzung über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen im Kreis Pinneberg ab 01.08.2018  einen Zuschuss in Höhe von 5% zum auf Antrag ermittelten  individuellen Elternbeitrag lt. Einkommensüberhang. Unter Berücksichtigung der zurzeit bekannten  Einzelfälle mit Sozialstaffelbeitrag werden bei unveränderter Beschlusslage für die ganzjährige Fortsetzung dieser freiwilligen Förderung voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 6.000,00 € benötigt.

 

Betriebskostendefizite der Kindertagesstätten:

 

  • Für die beiden AWO-Kindertagesstätten einschließlich der Außenstellen „Waldkindergarten“ und ganzjährige Fortführung der Flexi-Gruppe „Am Bonhoefferhaus“ wird eine Mittelbereitstellung in Höhe der trägerseitigen Vorausplanungen für das Kalenderjahr 2018 in Höhe von insgesamt 1.120.800,00 € empfohlen. Die  erforderlichen Finanzierungsmittel sind in Höhe von 700.500,00 € für die KiTa „Merlinweg“ inkl. Aussenstellen sowie in Höhe von 420.300,00 € für die KiTa „Lüttkamp“ in den den Ertrags- und Finanzplan 2018  eingestellt worden.
  • Für die  Evangelisch-Lutherische Kindertagesstätte wird eine Mittelbereitstellung in Höhe der trägerseitigen Vorausplanungen empfohlen. Für das Haushaltsjahr 2018 wurde der Gesamtbetrag in Höhe von 312.800,00 € in den den Ertrags- und Finanzplan 2018  eingestellt.
  • Für die WABE-Kindertagesstätte ist verwaltungsseitig auf Grundlage der gültigen Finanzierungsvereinbarung ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 419.700,00 € in den Ertrags- und Finanzplan 2018 eingestellt worden.
  • Für die DRK-Kindertagesstätte wurde für das Haushaltsjahr 2018 ein Zuschussbedarf in Höhe   rd. 592.900,00 € ermittelt. Im Rahmen der Gesathaushaltsplanungen der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2018  wurde  im Ergebnisplan für laufende Zwecke, Produkt 365.531865, ein Betrag in Höhe von 548.700,00 € und im Finanzplan, Produkt 191508 / 365.781800,  für investive Maßnahmen  ein Betrag in Höhe von  44.200,00 € eingestellt **). Eine Konkretisierung der tatsächlich erforderlichen Finanzierungsmittel kann voraussichtlich frühestens  zum Nachtragshaushalt 2018 erfolgen. Die im Sommer dieses Jahres erfolgte umfangreiche Sanierungsmaßnahme ist derzeit noch nicht abschließend abgerechnet und die Eigentumsübertragung des Gebäudes an die GGT noch nicht erfolgt. Insofern ist auch der Mietvertrag mit der GGT noch in der Entwurfsphase, sodass die vorliegende Planung der Kaltmiete einschließlich Nebenkosten gegenwärtig nur als grundlegende Kalkulation bzw.  Einschätzung ab Januar 2018 betrachtet werden kann. 

**)

Anmerkung der Verwaltung:

In dem durch den DRK-Kreisverband Pinneberg mitgeteilten Zuschussbedarf sind lt. verwaltungsseitig erfolgter Überprüfung der  Einzelpositionen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2017 neben den zusätzlichen   Kosten für die Anmietung des Gebäudes  (124.200,00 €)  auch  Mittel für investive Maßnahmen  berücksichtigt. Für die erforderlichen Ersatzbeschaffungen sowie Inventarergänzungen, die dem Grunde nach  der umgesetzten Sanierungsmaßnahme zuzuordnen sind und über den Anschaffungswert in Höhe von 150,00 € zzgl. Mwst. hinausgehen,  werden nach erster Gegenüberstellung voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 44.200,00 € benötigt. Somit ist im Vergleich zum Vorjahr unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen durch Anmietung des Gebäudes sowie Investitionsmaßnahmen grundsätzlich nur ein Betrag in Höhe von 424.500,00 € gegenüberzustellen (Soll 2017 betrug 383.200,00 €  ohne Mietkosten und Investitionszuschuss).

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung

 

  1. Auf  Grundlage der eingereichten Haushaltsentwürfe der Träger sowie der gültigen Finanzierungsvereinbarung mit der WABE e.V. Hamburg wird für das Haushaltsjahr 2018 der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für laufende Zwecke (Defizitabdeckung) in Höhe von 2.402.000,00 € zugestimmt.

 

  1. Für die DRK-Kindertagestätte Friedlandstraße wird für das Haushaltsjahr 2018 zusätzlich einem Investitionszuschuss für zu ergänzendes bzw. ersetzende Inventar sowie Außenspielanlagen in Höhe von 44.200,00 € zugestimmt.

 

  1. Für die Fortführung der Gewährung der zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel der Stadt Tornesch im Haushaltsjahr 2018 bei Betreuung in einer Kindertagesstätte sind Haushaltsmittel in Höhe von 6.000,00 € einzuplanen. Eine Anpassung unter Berücksichtigung der Ergebnisse über die Kostenentwicklung ab 01.08.2018 bzw. einer neuen Beschlusslage des Kreistages im Hinblick auf eine etwaige Neuregelung zur Anrechnung von Einkommensüberhängen erfolgt ggfs. im Rahmen der Planungen über einen Nachtragshaushalt 2018.

 

 


 

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Anlagen

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