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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der SPD - VO/17/245

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Noch im April dieses Jahres wurde unter der SPD-geführten Landesregierung die Verrentungsregelung in § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neu geregelt. Diese Veränderung führt zumindest zeitlich gesehen zu einer Entlastung der Bürger, die zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden.

Die Dauer der Verrentungsregelung wird nunmehr von 10 auf max. 20 Jahre erweitert. Ein Darlehen kann somit gestreckt und die Raten gemindert werden. Auch der zu zahlende Zinssatz wurde gesenkt. Das KAG sieht jetzt einen Zinssatz von max. 3% über dem Basiszinssatz vor. Mit dieser Satzungsänderung erreichen wir eine erhebliche Zahlungserleichterung für unsere Beitragszahler in Tornesch.

 

Darüber hinaus halten wir es für erforderlich, neu gebaute Straßen in das Straßenverzeichnis aufzunehmen und das Verzeichnis der Klassifizierung gem. § 4 Abs.4 der Strassenbaubeitragssatzung nach 15 Jahren der Gültigkeit den aktuellen verkehrlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Insbesondere die Einstufung des Pracherdamms, der Uetersener Straße und des Lindenwegs als Anwohnerstraßen sollte überdacht werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsänderung in § 11 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung in Anlehnung an § 8 Abs.9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vorzubereiten, das Straßenverzeichnis zu aktualisieren und die Klassifizierung der Straßen zu überarbeiten.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Für die SPD-Fraktion

Manfred Mörker

 


 

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