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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/253

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Abwasserzweckverband Pinneberg und sein Kommunalunternehmen azv südholstein stehen zurzeit an einem entscheidenden Wendepunkt. Seit Gründung des Zweckverbandes im Jahr 1965 wurden im Satzungsrecht zahlreiche Änderungender Aufgabenstellung vorgenommen, die sich – rechtlich betrachtet – im Nachhinein als nicht rechtssicher erwiesen haben, obgleich sie – parktisch betrachtet – für die Mehrzahl der Verbandsmitglieder zweckmäßig und notwendig gewesen sind.

 

In der derzeit gültigen Verbandssatzung des AZV Pinneberg sind folgende wesentliche Aufgaben des Zweckverbandes aufgeführt:

 

  • Teilaufgabe, Transport und Behandlung des Abwassers und des Klärschlamms für die zentrale und dezentrale Abwaserbeseitigung im gesamten Verbandsgebiet (Teilfunktionsaufgabe)
  • gesamte zentrale und dezentrale Aufgabe der Abwasserbeseitigung (Vollfunktionsaufgabe)
  • weitere Aufgaben wie z.B. die Indirekteinleiterüberwachung.

 

Aus den Aufgabenkomplexen ergeben sich nach aktueller Erkenntnis folgende Risiken:

 

  • Für die Vollfunktionsaufgabe fehlt ein unterschriebener öffentlich-rechtlicher Vertrag aller Verbandsmitglieder zur Übertragung  der Aufgabe an den AZV Pinneberg.
  • Darüber hinaus befürchten einige Verbandsmitglieder mit Teilaufgabenübertragung bei der bestehenden Konstruktion mithaftungsrechtliche Risiken aus der Übertragung der Vollfunktionsaufgabe.

 

Alle Aufgabenübertragungen und Veränderungen des Aufgabenbestandes, die über denjenigen der Ursprungsfassung des Zweckverbandes vom 14.07.1965 hinausgehen und für die kein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufgabenübertragung vorliegt, sind als rechtlich nicht zulässig zu werten.

 

Insgesamt ist zur Errichtung des Zweckverbandes und seiner Aufgabenhistorie festzuhalten:

 

  • Der AZV Pinneberg wurde nach den vorliegenden Unterlagen als sogenannter Freiverband wirksam errichtet.
  • Sein mit der Errichtung konstituierter Aufgabenbestand entsprach jedoch von Anfang an nicht seiner wirklichen, praktischen Tätigkeit.
  • Die nachfolgenden Erweiterungen des Aufgabenbestandes sind teils mit erheblichen rechtlichen Risiken behaftet, teils eindeutig unwirksam.
  • Die Aufgaben des AZV Pinneberg für die Teilfunktionstätigkeiten, die Abwasservollfunktionsaufgaben und sonstige Tätigkeitsbereiche des AZV sollten durch Abschluss eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages aller Mitglieder und eine nachfolgende Satzungsregelung abgesichert werden.
  • Die einbeziehung der HSE (Hamburger Stadtentwässerung) auf der vertraglichen Grundlage ist abschließend zu prüfen.
  • Der Abschluss des 2014 entworfenen und bisher durch fast alle Mitglieder des AZV Pinneberg unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrags bietet keine taugliche Lösung für die Begründung und Absicherung aller Verbandsaufgaben.
  • Abgrenzende Regelungen zur Deckung des Finanzbedarfs bei Übertragung der Vollfunktion sind in die neue Satzung aufzunehmen.

 

Es ist eine pragmatische Lösung gefragt, um die Schwierigkeiten aus der Vergangenheit zu beheben und dem Verband eine sichere rechtliche Grundlage für die Zukunft zu geben.

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates und des Hauptausschusses des AZV Pinneberg / azv südholstein am 27. April 2017 wurde beschlossen, das Kommunalunternehmen aufzulösen, die Aufgaben auf einen gemeinsamen Zweckverband aller Verbandsmitglieder zurückzuführen und das Vermögen so wie das Personal auf den Abwasserzweckverband als Gesamtrechtsnachfolger zurück zu übertragen.

 

Auf der Grundlage dieses Beratungsergebnisses liegen jetzt der überarbeitete Entwurf des gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Vertrages der Verbandsmitglieder über die Aufgaben des Zweckverbandes sowie der Entwurf der dazu korrespondierenden Verbandssatzung vor.

 

Im Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages sind alle Aufgabenstellungen (außer Breitband) abgebildet, die im Laufe der Verbandsgeschichte in die bisherige Verbandssatzung aufgenommen wurden. Damit soll Rechtssicherheit hinsichtlich der Aufgabenübertragungen hergestellt werden. Die Klärschlammverwertung sowie die Wiedergewinnung der im Abwasser enthaltenen Rohstoffe wurden als zusätzliche Aufgaben ergänzt, da sie aufgrund der Novelle der Klärschlammverordnung von 2017 in absehbarer Zeit geregelt und umgesetzt werden müssen.

 

Beide Entwürfe wurden mit der Kommunalaufsicht und Vertretern dees Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELIND) im Innenministerium abgestimmt. Alle Hinweise und Anregungen sind in den Entwürfen eingearbeitet.

 

Die HSE hat in den zurückliegenden Beratungen deutlich den Wunsch geäußert, dem AZV Pinneberg als Verbandsmitglied beizutreten. In den Entwürfen wurde dieser Wunsch berücksichtigt.

 

Damit der AZV Pinneberg seine Aufgaben auf einer rechtssicheren Grundlage erfüllen kann, ist die Zustimmung aller Verbandsmitglieder zu dem im Entwurf vorliegenden öffentlich-rechtlichen Entwurf erforderlich. Die Verbandsversammlung kann dann auf dieser Grundlage die neue Verbandssatzung beschließen.

 

Die Umsetzung soll gemäß des Vorschlages von Verwaltungsrat und Hauptausschuss mit Wirkung zum 01.01.2018 erfolgen.

Die Verbandsversammlung hat außerdem die Aufhebungssatzung über die Auflösung des Kommunalunternehmens azv südholstein zu beschleßen.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


1. Die Ratsversammlung beschlließt den Abschluss des der Vorlage anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung des Aufgabenbestandes des Abwasserzweckverbandes Pinneberg.

 

2. Die Ratsversammlung beschließt die Vereinbarung einer neuen Verbandssatzung gemäß Anlage.
 

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Anlagen

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