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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/18/006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Anzahl der Ordnungsverfügungen: 143 (Vorjahr: 248)

 

Davon allg. Ordnungs- und Abfallrecht 28 (25)

Davon Obdachlosenrecht 98 (197)

Davon Leichenwesen 1 (12)

Davon Tierschutz/Hundegesetz 16 (14)

 

Die Ordnungsverfügungen im Obdachlosenrecht betreffen zum weit überwiegenden Teil Asylbewerber und Asylbewerberinnen. Hier waren im Vorjahr aufgrund der einmaligen Änderung der Gebührensatzung außerordentlich viele zusätzliche Bescheide ergangen. Die Anzahl im Jahr 2015 betrug 60.

 

Anzumerken ist, dass gerade im allg. Ordnungsrecht der weitaus größte Teil der Angelegenheiten mündlich bzw. mittels Verwarnungen geklärt werden können, so dass eine schriftliche Ordnungsverfügung nicht erforderlich ist. Die o.g. Zahlen sind daher wenig aussagekräftig.

 

Durch die hiesige Überwachungskraft für den ruhenden Verkehr wurden im Jahr 2017 insgesamt 2.217 Ordnungswidrigkeiten (2016: 1.933) festgestellt und mit einem Verwarnungsgeld belegt. Die weitere Abwicklung dieser Verfahren obliegt dem Kreis Pinneberg. Der städtische Außendienstmitarbeiter nimmt seit dem Jahr 2014 auch Überwachungstätigkeiten im Bereich Straßenreinigung und Rückschnitt von Hecken wahr, so dass ein Großteil dieser Fälle mittlerweile unbürokratisch durch persönliche Ansprache oder Hinweiszettel mit Fristsetzung erledigt werden kann.

 

Auslastung der Obdachlosenunterkünfte 88,70 % (89,00 %)

 

Die Anzahl der von der Stadt Tornesch untergebrachten Personen ist im Jahr 2017 von anfangs 225 Personen auf 213 gesunken. 198 davon haben einen Flüchtlingshintergrund.

 

Anzahl der Gewerbeuntersagungen 1 (0)

 

Im Jahr 2017 wurde eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen.

 


Anzahl der Gaststättenkonzessionen 19 (20)

 

Von diesen 19 Gaststättenkonzessionen wurden im Jahre 2017 2 neu erteilt.

 

Sondernutzungen StrWG 73 (43)

 

Die Anzahl umfasst u.a. Plakatierungsgenehmigungen, Warenauslagen etc.

 

Sondernutzungsgenehmigungen StVO 42 (23)

 

Die Anzahl umfasst u.a. Veranstaltungen wie Umzüge, Straßenfeste, aber auch Aufstellgenehmigungen für Container.

 

Die Sondernutzungen nach dem StrWG und der StVO werden seit Anfang 2018 nun ebenfalls durch das Ordnungsamt bearbeitet.

 

 

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