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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der heutigen Sitzung wird das Büro Roschke, Franzen und Partner die aufgrund der Prüfvermerke der Nah.SH und GmSH angepasste Planung für die Umgestaltung der Fahrradgarage abschließend vorstellen und für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

 

Die durch die Vorgaben der Prüfinstanzen vorgenommenen Änderungen berühren keine wesentlichen kostenwirksamen Komponenten, so dass die der Kostenschätzung vom 01.02.2016 zugrundeliegende Planung selber nach Aussage des Büros nicht teurer geworden ist. Allerdings ist eine Kostensteigerung durch die konjunkturelle Marktentwicklung und die verstrichene Zeit eingetreten, die mit ca 15 – 20% zu beziffern ist. Inwieweit der Zuwendungsgeber diese Mehrkosten letztendlich in seiner Zuwendung berücksichtigen wird, bleibt abzuwarten. Eine Anerkennung von Mehrkosten aufgrund von Marktentwicklungen ist grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des Verwendungsnachweises zu erwarten, da erst dann auch die Kostenentwicklung im Ausschreibungsververfahren bekannt ist.

 

Die Höhe der Förderung beträgt 75% der als zuwendungfähig anerkannten Kosten. Diese liegen derzeit bei 809.700,-€ brutto, was einem Zuwendungsbetrag von 607.200,-€ entspricht. Die restlichen 25%, d.h. 202.500,-€ sind der Eigenanteil der Stadt.

 

Zu diesem Betrag sind die Kosten der als nicht zuwendungsfähig anerkannten Maßnahmen hinzuzurechnen, so dass nach bestehender Kostenschätzung folgender Betrag bei der Stadt verbleibt: 295.078,-€

  • Eigenanteil 202.500,-€
  • Nicht zuwendungsfähiger Anteil 92.578,-€
  • Fahrradboxen 67.950,-€
  • Videoüberwachung 23.948,- €
  • E-Bike-Ladestationen 680,-€

 

Die Kosten für die geplante Photovoltaik in Höhe von 66.982,-€ werden von Den Stadtwerken getragen.

Nach Beteiligung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Kreises Pinneberg, besteht von dessen Seite die Forderung, dass für den Fall, dass E-Bike-Ladestationen vorgesehen werden sollen, eine solche aus Gleichbehandlungsgründen auch für ein E-Dreirad vorzuhalten ist.

 

Die in der Sitzung am 01.02.2016 gewünschte Vergleichsberechnung zwischen Glas- und Lochblechfassade ist nach Aussage des Büros entbehrlich, da aufgrund der aufwändig heruzstellenden Lochstanzungen kein nenneswerter Unterschied in den Kosten besteht.

 

Der Zuwendungsgeber benötigt zum Erlass des Bescheides über die Aufnahme in das Förderprogramm eine abschließende Entscheidung der Stadt über die tatsächliche Ausführung. Es ist daher zu beschließen, ob die heute vorgestellte Planung mit den nicht zuwendungfähigen Komponenten vewirklicht werden soll oder ob Änderungen gewünscht sind.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

x

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

607.200

 

 

 

 

Auszahlungen

 

967.265

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

82.200

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

50.000

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt die Umgestaltung der Fahrradgarage aufgrund der in der Sitzung vom 05.02.2018 vorgestellten Planung. Die  nicht als zuwendungsfähig anerkannten oben näher bezeichneten Komponenten  werden Bestandteil der Maßnahme.

 

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