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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/009-4

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Im März 2016 wurde die mittelfristige Maßnahmeplanung für die Jahre 2016 bis 2018 beraten (vgl. Vorlage VO/16/009).

 

Gemäß Beratung und Beschlusslage vom 20.03.2017 sind im vergangenen Jahr auf der Freizeitfläche „Struck‘sche Koppel“  (sh. Ausschnitt Lageplan unten) die Ersatzbeschaffung für einen großen Kletterturm mit Rutsche sowie die  Erneuerung des Jugendtreffs erfolgt.   Für das laufende Kalenderjahr wurden Haushaltsmittel für weitere Maßnahmen auf der „Struck’schen Koppel“  in Höhe von 10.000,00 €  eingeplant.  Hiervon soll die Neugestaltung des Kleinkindspielbereiches im südwestlichen Eingangsbereich erfolgen (Zuwegung über  „Zauberflöte“). Auch diese Spielgerätekombination ist seit 1999 im Bestand und hat sich bewährt. In dieser Zeit wurde sie überwiegend von Kindern der Altersgruppe „0-3 Jahre“ genutzt und ist nach wie vor gut frequentiert. Aus diesen Gründen wird verwaltungsseitig eine vergleichbare Ersatzbeschaffung   präferiert. Mit Fertigstellung dieser Maßnahme wären die im Jahr 2016 vorgestellten vorausschauenden Planungen auf dieser Freizeitfläche abgeschlossen.

 

Die Spielanlage am Prinzendamm (sh. Ausschnitt Lageplan unten) bestand aus einem hohen Kletterturm mit Rutsche und einer Schaukel. Aufgrund der erheblichen Sicherheitsmängel ist im vergangenen Jahr ein Komplettabbau erfolgt. Vorhanden sind auf dieser Spielfläche derzeit neben dem Sandspielbereich, Picknick-Garnitur und 1 Federwipptier keine weiteren Anlagen. Für die Wiederherstellung  dieser Spielanlage in diesem Jahr sind vorsorglich Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € eingeplant worden.

 

Verwaltungsseitig sind bislang von den Bürgerinnen und Bürgern oder aus der Anwohnerschaft dieser Spielanlage keine Nachfragen wegen dem erfolgten Abbau bzw. Anregungen im Hinblick auf eine  Ersatzbeschaffung bekannt. Aufgrund der Lage „Insel“-Spielfläche ist der Einzugsbereich eher auf die Kinder der unmittelbaren Anlieger beschränkt. Des Weiteren ist der Spielplatz "Pastorendamm / Ecke Heimstättenstraße“ sehr nahe gelegen. Es wird vorgeschlagen, die Erneuerung dieser Spielanlage in diesem Jahr auszusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt (2019) umzusetzen.  Vorab der Fortsetzung der weiteren  Planungen wäre zunächst im Rahmen einer Kinder- und Jugendbeteiligung zu prüfen, ob für den Erhalt dieser Spielanlage noch entsprechender Bedarf im angrenzenden Wohngebiet vorhanden ist.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

  • Struck’sche Koppel:

Die Kinder- und Jugendbeteiligung kann entfallen, da es sich um keine Neuanlage handelt. Die Ersatzbeschaffung soll im Wesentlichen den jetzt bestehenden Gegebenheiten entsprechen.

  • Spielanlage Prinzendamm:

Damit eine Entscheidung über den bedarfsorientierten Fortbestand dieser Anlage möglich ist, sollte eine Kinder- und Jugendbeteiligung im Einzugsbereich der Straßen „Prinzendamm“, „Am Torfsockel“  und „Bültenweg“ erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

X

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

 

 

 

Produkt/e:  366100.783100 / 0800 Investitionen für Spielplätze

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

)

 

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen aus Krediten

 

 35.000

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 35.000

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

   0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

2.200

4.400

4.400

4.400

4.400

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

 

  1. Das Spielhaus mit Rutsche auf der Spiel- und Freizeitfläche im Wohngebiet „Struck’sche Koppel“, südwestlicher Eingangsbereich,  soll umgehend erneuert werden. Hierbei ist ein Kostenrahmen in Höhe von maximal 10.000,00 € insgesamt einzuhalten.
  2. Damit eine Fertigstellung möglichst noch vor den Sommerferien 2018 erfolgen kann, wird die Verwaltung gebeten Angebote für eine vergleichbare neue Anlage einzuholen und eine Entscheidung über die Auftragsvergabe an einen Spielgerätehersteller zu treffen.
  3. Über die Wiederherstellung der Spielanlage am „Prinzendamm“ ist gesondert zu beraten. Die im Haushaltsjahr 2018 geplanten Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € sind bis zur Entscheidung über eine geeignete Maßnahme auf dieser Spielfläche zu sperren.
     

 


 

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Anlagen

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