Beschlussvorlage - VO/16/009-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterhaltung der öffentlichen Spielflächen und Freizeitanlagen der Stadt Tornesch sowie Maßnahmeplanung für Ersatzbeschaffungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
|
Entscheidung
|
|
|
19.03.2018
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im März 2016 wurde die mittelfristige Maßnahmeplanung für die Jahre 2016 bis 2018 beraten (vgl. Vorlage VO/16/009).
Gemäß Beratung und Beschlusslage vom 20.03.2017 sind im vergangenen Jahr auf der Freizeitfläche „Struck‘sche Koppel“ (sh. Ausschnitt Lageplan unten) die Ersatzbeschaffung für einen großen Kletterturm mit Rutsche sowie die Erneuerung des Jugendtreffs erfolgt. Für das laufende Kalenderjahr wurden Haushaltsmittel für weitere Maßnahmen auf der „Struck’schen Koppel“ in Höhe von 10.000,00 € eingeplant. Hiervon soll die Neugestaltung des Kleinkindspielbereiches im südwestlichen Eingangsbereich erfolgen (Zuwegung über „Zauberflöte“). Auch diese Spielgerätekombination ist seit 1999 im Bestand und hat sich bewährt. In dieser Zeit wurde sie überwiegend von Kindern der Altersgruppe „0-3 Jahre“ genutzt und ist nach wie vor gut frequentiert. Aus diesen Gründen wird verwaltungsseitig eine vergleichbare Ersatzbeschaffung präferiert. Mit Fertigstellung dieser Maßnahme wären die im Jahr 2016 vorgestellten vorausschauenden Planungen auf dieser Freizeitfläche abgeschlossen.
Die Spielanlage am „Prinzendamm“ (sh. Ausschnitt Lageplan unten) bestand aus einem hohen Kletterturm mit Rutsche und einer Schaukel. Aufgrund der erheblichen Sicherheitsmängel ist im vergangenen Jahr ein Komplettabbau erfolgt. Vorhanden sind auf dieser Spielfläche derzeit neben dem Sandspielbereich, Picknick-Garnitur und 1 Federwipptier keine weiteren Anlagen. Für die Wiederherstellung dieser Spielanlage in diesem Jahr sind vorsorglich Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € eingeplant worden.
Verwaltungsseitig sind bislang von den Bürgerinnen und Bürgern oder aus der Anwohnerschaft dieser Spielanlage keine Nachfragen wegen dem erfolgten Abbau bzw. Anregungen im Hinblick auf eine Ersatzbeschaffung bekannt. Aufgrund der Lage „Insel“-Spielfläche ist der Einzugsbereich eher auf die Kinder der unmittelbaren Anlieger beschränkt. Des Weiteren ist der Spielplatz "Pastorendamm / Ecke Heimstättenstraße“ sehr nahe gelegen. Es wird vorgeschlagen, die Erneuerung dieser Spielanlage in diesem Jahr auszusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt (2019) umzusetzen. Vorab der Fortsetzung der weiteren Planungen wäre zunächst im Rahmen einer Kinder- und Jugendbeteiligung zu prüfen, ob für den Erhalt dieser Spielanlage noch entsprechender Bedarf im angrenzenden Wohngebiet vorhanden ist.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
- Struck’sche Koppel:
Die Kinder- und Jugendbeteiligung kann entfallen, da es sich um keine Neuanlage handelt. Die Ersatzbeschaffung soll im Wesentlichen den jetzt bestehenden Gegebenheiten entsprechen.
- Spielanlage Prinzendamm:
Damit eine Entscheidung über den bedarfsorientierten Fortbestand dieser Anlage möglich ist, sollte eine Kinder- und Jugendbeteiligung im Einzugsbereich der Straßen „Prinzendamm“, „Am Torfsockel“ und „Bültenweg“ erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
| |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
|
| vollständig eigenfinanziert | ||||||
|
|
|
| teilweise gegenfinanziert | |||||
|
|
| X | vollständig gegenfinanziert | |||||
| |||||||||
Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
|
|
|
| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
|
|
|
| Keine Auswirkungen |
|
| |||
| |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
|
|
|
| |||||
Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: 366100.783100 / 0800 Investitionen für Spielplätze | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
| ||||||
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: )
|
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen aus Krediten |
| 35.000 |
|
|
|
|
Auszahlungen |
| 35.000 |
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
| 0,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsaufwand |
| 2.200 | 4.400 | 4.400 | 4.400 | 4.400 |
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Das Spielhaus mit Rutsche auf der Spiel- und Freizeitfläche im Wohngebiet „Struck’sche Koppel“, südwestlicher Eingangsbereich, soll umgehend erneuert werden. Hierbei ist ein Kostenrahmen in Höhe von maximal 10.000,00 € insgesamt einzuhalten.
- Damit eine Fertigstellung möglichst noch vor den Sommerferien 2018 erfolgen kann, wird die Verwaltung gebeten Angebote für eine vergleichbare neue Anlage einzuholen und eine Entscheidung über die Auftragsvergabe an einen Spielgerätehersteller zu treffen.
- Über die Wiederherstellung der Spielanlage am „Prinzendamm“ ist gesondert zu beraten. Die im Haushaltsjahr 2018 geplanten Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € sind bis zur Entscheidung über eine geeignete Maßnahme auf dieser Spielfläche zu sperren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
4
|
(wie Dokument)
|
33,2 kB
|