Beschlussvorlage - VO/18/032
Grunddaten
- Betreff:
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Anpassung der Betreuungszeiten in den Ganztagsgruppen der Tornescher Kindergärten ab 01.08.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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19.03.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im Verlauf der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung am 20.11.2017 wurde über die Thematik der bestehenden längeren Regelöffnungszeiten in den Ganztagsgruppen der AWO-Kindertagesstätte „Lüttkamp“ sowie in der DRK-Kindertagesstätte in der Friedlandstraße beraten. Derzeit besteht in diesen beiden Einrichtungen im Vergleich zu den weiteren drei Kindertagesstätten in der Stadt Tornesch eine Sonderregelung, wonach in den Ganztagsgruppen eine Öffnungszeit, die über täglich 8 Stunden hinausgeht, vorgehalten wird. Anders als in den übrigen Einrichtungen werden diese zusätzlichen Betreuungszeiten nicht, wie in der Empfehlung des Kreises Pinneberg über die Erhebung von kreiseinheitlichen Elternbeiträgen geregelt, über ein zusätzliches Elternentgelt abgerechnet. Die Zuschläge für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter Betreuungszeit im Früh- bzw. Spätdienst betragen derzeit mtl. 27,00 € für die Krippenbetreuung bzw. mtl. 18,00 € für die Elementarbetreuung.
Die Regelung der verlängerten Öffnungszeiten für die AWO-KiTa „Lüttkamp“ sowie die DRK-Kindertagesstätte „Lüttkamp“ resultiert aufgrund der noch gültigen Betriebserlaubnisse aus der Einführung der Ganztagsbetreuung in diesen Kindertagesstätten. Für die neuzeitlich hinzu gekommenen weiteren Kindertagesstätten hingegen ist die Öffnungzeit in den Ganztagsgruppen einheitlich von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, also täglich 8 Stunden, festgelegt. Einhergehend mit dem derzeit bestehenden Fachkräftemangel für den Bereich der für den Betrieb der Kindertagesstätten erforderlichen pädagogischen Fachkräfte sowie der gewünschten Vereinheitlichung der Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten innerhalb des Kreises Pinneberg wird zwischenzeitlich auch von Seiten der Fachaufsicht für Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg eine Anpassung der Öffnungszeiten für Ganztagsgruppen auf acht Stunden täglich empfohlen. Für die DRK-Kindertagesstätte liegt aufgrund der längerfristigen Personalvakanzen schon zum jetzigen Zeitpunkt eine Stellungnahme der Fachaufsicht für Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg vor, wonach die Regelöffnungszeit in den Ganztagsgruppen zur Vermeidung von etwaigen Gruppenschließungen im Rahmen einer Sofortmaßnahme bis 16.00 Uhr begrenzt werden muss (sh. Anlage). Vor diesem Hintergrund sowie dem Bestreben, dass alle Tornescher Einrichtungen qualitativ sowohl baulich als auch konzeptionell einschließlich der Beitragsregelungen für die vorgehaltenen Betreuungsangebote vergleichbar sind, wird verwaltungsseitig ab dem 01.08.2018 eine Anpassung der Betriebserlaubnisse für die AWO-Kindertagesstätte „Lüttkamp“ sowie die DRK-Kindertagesstätte empfohlen. Analog der Regelung für die weiteren Kindertagesstätten soll auch in diesen Einrichtungen die Regelöffnungszeit in den Ganztagsgruppen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr festgelegt werden.
Damit auch künftig -insbesondere wegen Berufstätigkeit der Elternteile- weiterhin eine bedarfsgerechte Betreuung für Kinder mit verlängertem Betreuungsbedarf möglich ist, wird empfohlen, ab dem 01.08.2018 nachfrageorientiert die erforderlichen Früh- bzw. Spätdienste einzurichten. Diese zusätzlichen Betreuungszeiten sind ggfs. ab dem 01.08.2018 einheitlich gemäß den Vorgaben des Kreises Pinneberg über die Festsetzung von kreiseinheitlichen Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2018/2019 zusätzlich zum Regelbeitrag gebührenpflichtig abzurechnen.
Für die Erarbeitung eines Beschlussvorschlages wurde eine Elternbefragung in der AWO-Kita-Lüttkamp sowie in der DRK-Kindertagesstätte Friedlandstraße durchgeführt. Insgesamt wurden die Eltern von 120 Kindern aus den Ganztagsgruppen um Mitteilung gebeten, welche Betreuungszeiten benötigt werden. Für 93 Kinder ist eine Rückmeldung erfolgt, sodass eine repräsentative Auswertung erfolgen konnte. Hiernach ist eine verbindliche Neuorganisation der Betreuungszeiten in den Ganztagsgruppen mit einer Regelöffnungszeit bis 16.00 Uhr sowie die ergänzende Einrichtung nachfrageorientierter Spätdienste ab 01.08.2018 in beiden Einrichtungen umsetzbar.
Die Ergebnisse der Befragung sowie die Vergleichswerte über genutzte Spätdienste in der AWO-Kindertagesstätte Merlinweg sowie der WABE-Kindertagesstätte Weltenbummler können im Einzelnen aus der dieser Vorlage beigefügten Auswertung vom 01.02.2018 in Tabellenform entnommen werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf | X | Stellenminderbedarf (hier: pädag. Personal KiTa) | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: 365000 – Zuschüsse für Kindertagesstättten | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR 08-12/18 01-12/19 | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: durch zusätzl. Elternbeiträge | -/- | 10.000,-- | 24.000,-- |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 soll die Öffnungszeit in den Ganztagsgruppen aller Tornescher Kindertagesstätten einheitlich auf 8 Stunden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr geregelt werden.
- Für Kinder mit einem längeren Betreuungsbedarf sind ab dem 01.08.2018 in der AWO-Kindertagesstätte „Lüttkamp“ sowie in der DRK-Kindertagesstätte Friedlandstraße bedarfsgerecht die erforderlichen Früh- bzw. Spätdienste einzurichten.
- Betreuungszeiten in den Ganztagsgruppen, die über täglich 8 Stunden hinausgehen, sind ab dem 01.08.2018 in allen bestehenden Einrichtungen einheitlich gemäß den Vorgaben des Kreises Pinneberg über die Festsetzung von kreiseinheitlichen Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2018/2019 in Form von Früh- und Spätdiensten Rechnung zu stellen.
- Die AWO-Schleswig-Holstein sowie der DRK-Kreisverband werden gebeten, die Änderung der Betriebserlaubnisse für die Vereinbarung der Öffnungszeiten in den Ganztagsgruppen ab 01.08.2018 bei der Fachaufsicht für Kindertagesstätten zu beantragen und die geänderten Personalbedarfe der AWO-KiTa-„Lüttkamp“ sowie der DRK-KiTa Friedlandstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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91,9 kB
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72,3 kB
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