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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Gemeinden und Städte Borstel-Hohenraden, Halstenbek, Kummerfeld, Prisdorf, Quickborn, Tangstedt und Tornesch sind Mitglieder des Zweckverbandes Altenzentrum Kummerfeld. Bis 2001 wurde gemeinsam ein Alten- und Pflegeheim in Kummerfeld betrieben, welches dann an einen privaten Betreiber veräußert wurde. Der Vertragsgrund für den öffentlichen-rechtlichen Vertrag war somit entfallen. 

Die Verbandsversammlung hat dann über die Liquidation des Verbandes beraten, die  in den Entwurf des anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Aufhebung des Zweckverbandes Altenzentrum Kummerfeld mündete.

Verbandsvorsteher ist derzeit der Tornescher Bürgermeister. Laut Vertragsentwurf obliegt dem Tornescher Bürgermeister die Durchführung der Liquidation. Diese besteht darin, die Beihilfeansprüche eines Versorgungsempfängers an die Beihilfekasse VAK zu erstatten. Hierüber ist jährlich ein Bericht an die ehemaligen Verbandsmitglieder zu erstellen. Nach Fortfall dieser Verpflichtung hat die Stadt Tornesch das Vermögen des Zweckverbandes anteilig auf die Verbandsmitglieder aufzuteilen. 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Die Ratsversammlung stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Aufhebung des Zweckverbandes Altenzentrum Kummerfeld zum nächstmöglichen Termin zu und ermächtigt den Bürgermeister, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ratsversammlung stimmt zugleich Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zu, die die Kommunalaufsichtsbehörde verlangt, und ermächtigt den Bürgermeister, einen entsprechend geänderten oder ergänzten Vertrag zu unterzeichnen. Dies gilt nicht für wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, die dessen Grundzüge berühren, insbesondere die Verteilung des Vermögens des Zweckverbandes an die Verbandsmitglieder.  ,

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Anlagen

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