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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/07/147

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

1.     Stadtkernsanierung / Bahnhofsumfeldverbesserung

Mit der Abteilung Städtebauförderung im Innenministerium wurde am 02.02. Einvernehmen erzielt, dass die Planungskosten der DB-Bahnhofsagentur für die Projektsteuerung der Fußgängerbrücke über die DB aus Mitteln der Städtebauförderung getragen werden können. Ein entsprechender Auftrag ist am 12.02. an die DB erteilt worden. Gemäß Terminplan der DB wird das Abstimmungsverfahren bis Ende Juni 07 andauern. Es sind 4 Projektsitzungen vorgesehen. Die erste Sitzung fand am 26.02. statt. Die DB wird folgendes prüfen:

 

-          Erhöhung des Hausbahnsteiges auf 76 cm zeitgleich mit dem Bau der Brücke

-          Festlegung der Eckdaten für den Brandschutz und Anprallschutz der Brücke

-          Festlegung der Eckdaten für Beleuchtung und Beschallung der Bahnsteige

 

Der zeichnerische Aufwand für die Darstellung der städtebaulichen Einfügung des Bereiches der Buskehre einschließlich der Wegebeziehungen zum Umfeld und Oberflächengestaltung konnte im Gespräch mit der Abtlg. Städtebauförderung auf eine Skizze reduziert werden, die als Grundlage der Prüfung zur Einbeziehung in die Städtebauförderung dienen soll.

 

2. Ausbau Heimstättenstraße / Wilhelmstraße

Der Petitionsausschuss des Landtages hat am 13.02. über die Eingabe der WHP hinsichtlich der Ausbaubeitragssatzung und der damit zusammen hängenden Frage der Einstufung der Heimstättenstraße für den innerörtlichen bzw. Durchgangsverkehr beraten und einen Beschluss gefasst. Die Bestätigung des Landtages ist voraussichtlich erst im Mai 07 zu erwarten. Da bereits ein Presseartikel über den wesentlichen Inhalt erfolgt ist, Empfehlungen für die Stadt beschlossen wurden und eine besondere Bedeutung für die Beratung des Bau- und Planungsausschusses gegeben ist, sollte der Ausschuss jetzt informiert werden.

 

Folgendes wurde festgestellt:

Der Erlass von Beitragssatzungen ist verfassungsrechtlich eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Der Landesgesetzgeber hat keine zulässigen Verteilungsmaßstäbe vorgegeben, so dass die Entscheidung hierüber in das Ermessen der Stadt fällt. Rechtsmängel sind in der Satzung nicht feststellbar, zumal das OVG-S.H. in seinem Urteil vom 26.04.06 die Rechtmäßigkeit bestätigt hat. Verfassungsrechtlich ist der Petitionsausschuss nicht befugt, gerichtliche Entscheidungen nachzuprüfen.

Anhaltspunkte für eine Verletzung der Straßenunterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht in Verbindung mit beitragsrechtlichen Ansprüchen sind nicht ersichtlich.

 

Der Stadt wird empfohlen, die Einstufung der Straße hinsichtlich der Stadtentwicklung zu überprüfen. Den Mitgliedern der WHP wird anheim gestellt, sofern weitere rechtliche Bedenken bestehen, eine verwaltungsgerichtliche Prüfung im Rahmen der Veranlagung durchführen zu lassen. Die Fraktionen im Landtag werden gebeten, eine Änderung der kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften hinsichtlich zulässiger Verteilungsmaßstäbe für Straßenbaubeiträge zu prüfen.

 

3. Anbau Feuerwehr Esingen

Der Anbau wurde nach den Überlegungen der Wehr geplant und befindet sich in der Genehmigungsphase. Es sollte ein einfacher Anbau für die Einstellung von 2 Fahrzeugen der “Sprinterklasse” und Anhänger weitgehend in Eigenhilfe erfolgen.

 

Die Feuerkasse hat hinsichtlich der Abmessungen des Gebäudes, der Torgrößen, einer Abgasabsauganlage und einer Beheizung weitergehende Forderungen gestellt, die zu erheblichen Mehrkosten führen, so dass die Maßnahme nur noch zu einem geringeren Teil in Eigenhilfe der Wehr durchgeführt werden könnte und die Finanzierung nicht mehr gegeben ist. Mit der Wehr ist die Frage des weiteren Verfahrens zu erörtern.

 

4. Vollsperrung K20, Jürgen-Siemsen-Straße / Wittstocker Straße

Von der Stadtgrenze Uetersen bis Am Grevenberg wurde seit Ende 2006 grabenlos eine neue Wasserleitung ohne wesentliche Verkehrsbehinderung im Gehweg verlegt. Der Fachdienst Verkehr des Kreises Pinneberg hat mit Wirkung ab 12.03. für die Umbindung der Hausanschlüsse (Schieber etc) und Herstellung von Netzanschlüssen in der Fahrbahn eine Vollsperrung voraussichtlich bis zum 23.03. angeordnet. Die Umleitung Richtung Ahrenlohe erfolgt über Tornescher Weg-Uetersener Straße. Der Verkehr Richtung Uetersen wird über die Friedrichstraße-Heidgraben-B431-Gr. Nordende-Uetersen umgeleitet. Die Zufahrten in Richtung Uetersen und umgekehrt werden für die Anlieger örtlich unter Beachtung des Baustellenbetriebes gewährleistet. Die Anlieger werden direkt informiert. Nach Rücksprache mit den ausführenden Firmen wird die Dauer der Arbeiten und der Umleitung bis zum 16.03. begrenzt.

 

5. Planfeststellungsverfahren Fahrrinnenanpassung Unter- u. Außenelbe

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg (Bund) und die Hamburg Port Authority beabsichtigen, die Fahrrinne der Elbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe auszubauen. Für das durchzuführende Planfeststellungsverfahren liegen auch in der Stadt Tornesch die Planunterlagen vom 21.03. bis zum 20.04. aus. Einwendungen sind spätestens bis zum 04.05. (Ausschlussfrist) abzugeben.

Auf das Stadtgebiet Tornesch sind durch diese Maßnahme keine Auswirkungen gegeben.

 

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