Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/002-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit der Vorlage VO/07/002 wurde dem Hauptausschuss mitgeteilt, dass die Landesregierung mit Verordnung vom 10. November 2006 die Landesverordnung über die Entschädigungsordnung geändert hat.

 

Der Hauptausschuss hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, nach Möglichkeit Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen nach dem Höchstbetrag der Landesverordnung festzuschreiben.

 

In dem anliegenden Entwurf zur 1. Nachtragssatzung kann die Höchstbetragsregelung für die Bürgervorsteherin und für die Ratsmitglieder festgelegt werden.

 

Die Landesverordnung gibt keine Höchstbeträge für stellvertretende Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende, bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse, Seniorenbeiratsmitglieder und Vorsitzende des Hauptausschusses vor. Deshalb wurden diese Entschädigungen an den Höchstsatz der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers gekoppelt.

 

Zudem hat das Gemeindeprüfungsamt darauf hingewiesen, dass für die Mitglieder des Hauptausschusses die Zahlung eines doppelten Sitzungsgeldes nicht möglich ist, jedoch die Zahlung einer anlassbezogenen Aufwandsentschädigung. § 5 der Satzung wurde entsprechend formuliert.

 

In Zahlen ausgedrückt ergeben sich folgenden Änderungen:

 

§1:

Bürgervorsteher/in                             von 391 €                                          auf 402,00 €

Erster Stellvertreter/in                            von  78 €                                          auf  80,40 €

Zweiter Stellvertreter/in              von  39 €                                          auf  40,20 €

 

§ 2

Stellv. Bürgermeister                            von  37,00 €                                          auf  40,20 €

 

§ 3

Fraktionsvorsitzende                            von 175,00 €                                          auf 201,00 €

 

§ 4

Ratsmitglieder, Pauschale              von  31,00 €                                          auf 32,00 €

(Sitzungsgeld unverändert 17,00 €)

 

§ 6

Bürgerliche Ausschussmitglieder              von 25,00 €                             auf 28,14 €

Seniorenbeiratsmitglieder                            von 25,00 €                            auf 28,14 €

 

§ 7

Ausschussvorsitzende

-          Ratsmitglieder nach wie vor 17 €

-          Bürgerliche Ausschussmitglieder              von 25 €              auf 28,14 €

 

Satz zwei, Hauptausschussvorsitzende/r unverändert (34 €).

 

 

Die Stadt Tornesch hat zwischenzeitlich die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Mandatsträger ihre Sitzungsunterlagen ausschließlich über das Ratsinformationssystem der Stadt Tornesch erhalten können. Hier wird aus Gründen des Anreizes vorgeschlagen, eine monatliche Pauschale für die Bereitstellung der Hardware, der Provider-, und der Druck- und Kopierkosten in Höhe von 25 €? zu zahlen. Auch diesen Passus umfasst der 1. Nachtrag. Eine Mandatsträgerschulung für das eingesetzte System ALLRis soll demnächst erfolgen. Eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung muss noch erfolgen.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Moderate Anhebungen, die evtl. über den Nachtragshaushalt angepasst werden müssen. Zwischenzeitlich ist auch die Anzahl der bürgerlichen Ausschussmitglieder auf 20 gestiegen.

 

Welche Auswirkungen (auch Ersparnispotenzial bei der bisherigen Zustellung) der neue § 14 hat kann erst aufgezeigt werden, wenn die Anzahl der Teilnehmer/in feststeht.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.      Die der Vorlage anliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) vom 02.04.2003 wird beschlossen.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...