Mitteilungsvorlage - VO/19/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtswesen gem. Richtlinien: Sozialdaten zum 31.12.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Laura Conrads
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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18.02.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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25.03.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Arbeitslosenquote | Juni 2018 | Dezember 2018 |
im Kreis Pinneberg | 4,5 % | 4,3 % |
Erläuterungen zur Arbeitsmarktlage am 31.12.2018:
Im Kreis Pinneberg waren im Dezember 2018 insgesamt 7.532 Männer und Frauen arbeitslos. Damit ist die Arbeitslosenzahl um 153 Personen zum Vormonat angewachsen. Gegenüber dem Vorjahr sind dies 561 Personen weniger.
Die Arbeitslosenquote ist von 4,2% im Vormonat auf 4,3 % gestiegen. Zum Zeitpunkt 31.12.2017 betrug sie 4,7 %.
Von den insgesamt 7.532 Arbeitslosen betreute die Agentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) im Dezember 2.967 Personen. Damit ist die Zahl um 59 im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Im Vorjahr waren insgesamt 99 Personen weniger bei der Arbeitsagentur gemeldet.
Beim Jobcenter (Grundsicherung) waren im Dezember 2018 4.565 arbeitslose Männer und Frauen registriert. Das sind 94 Personen mehr als im November. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl um 462 Personen zurückgegangen.
Im Geschäftsstellenbezirk der Agentur für Arbeit in Uetersen lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2018 bei 4,1 %, vor einem Jahr belief die Quote sich auf 4,4 %.
Die Arbeitslosigkeit ist von November auf Dezember 2018 um 18 auf 1.916 Personen gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2017 waren es 90 Arbeitslose weniger.
Seit Jahresbeginn gab es insgesamt 6.732 Arbeitslosmeldungen, das ist ein Plus von 214 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dem gegenüber stehen 6.834 Abmeldungen von Arbeitslosen.
(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.jobcenter-kreis-pinneberg.de)
Übersicht über Sozialhilfeleistungen des Jahres 2018 ( auszugsweise)
Sozialleistung/ Hilfeart | Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.17 | Fallzahlen 31.12.2018
| Personen 31.12.2018
| Männl. | Weibl. | Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.17 € | Kosten 31.12.2018 € |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 90 | 105 | 122 | 63 | 59 | 512.133,05 | 637.716,37 |
Hilfe zum Lebensunterhalt | 30 | 31 | 31 | 13 | 18 | 232.659,62 | 238.760,25 |
Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen | 14 | 13 | 13 | 7 | 6 | 125.820,14 | 118.735,66 |
Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen | 41 | 42 | 42 | 10 | 32 | 524.917,47 | 678.898,44 |
Wohngeld/ Lastenzuschuss | 13 | 11 | --------- | --------- | -------- | 39.435,00 | 35.541,00 |
Wohngeld/ Mietzuschuss | 89 | 84 | --------- | --------- | -------- | 246.641,00 | 219.039,00 |
Erläuterungen:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Im Bereich der Grundsicherung sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen.
Die Kostensteigerung ist unter anderem auf die jährliche Regelsatzanpassung zum 01.01.2018 zurückzuführen (der Regelsatz für jede erwachsene Person wurde von 409,00 € auf 416,00 € erhöht). Jede Regelsatzerhöhung zieht auch regelmäßig eine Erhöhung des Beitrages zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung nach sich.
Die Richtwerte des Kreises Pinneberg über die Angemessenheit von Unterkunftskosten bei Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII wurden zum 01.01.2019 neu berechnet. Das Unternehmen Analyse und Konzepte hat hierzu eine erneute Mietwerterhebung durchgeführt. Die ermittelten Daten wurden im Januar 2019 vorgestellt. Die Daten beziehen sich auf die Bruttokaltmiete, d.h. lediglich die Heizkosten sind von dem Richtwert nicht erfasst. Diese unterliegen einer separaten Angemessenheitsprüfung, die abhängig vom Baujahr, Größe und energetischer Ausstattung der Unterkunft ist.
Für den Bereich Tornesch erhöhen sich die Richtwerte leicht:
Richtwerte 2019 - 2020
Hilfe zum Lebensunterhalt
Hier gibt es keine nennenswerte Fallzahländerung.
Im Vergleich zum Vorjahr ist es ebenfalls zu einer Kostensteigerung gekommen, welche auf die gleichen Gründe wie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückzuführen ist.
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ist im Vergleich zum Jahr 2017 eine Fallzahlverringerung von einer Person festzustellen. Die Kosten sind dementsprechend leicht gesunken.
Sehr positiv wird allerdings seitens der Verwaltung die Einstellung der zwei Pflegefachkräfte beim Kreis Pinneberg bewertet. Diese ermitteln seit dem 01.02.2017 aufgrund des vorliegenden Pflegegutachtens der Antragsteller den tatsächlich benötigten Pflegeumfang nach Leistungskomplexen, so dass seitens der Verwaltung eine bedarfsgerechte Bewilligung der Leistung erfolgen kann.
Es ist davon auszugehen, dass durch diese Verfahrensweise künftig einerseits die bedarfsgerechte Pflege sichergestellt, aber auch Kosten eingespart werden können.
Im Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen ist die Fallzahl um lediglich eine Person angestiegen.
Die deutliche Kostensteigerung liegt unter anderem darin begründet, dass es in diesem Bereich vorkommt, dass Hilfeempfänger keine Pflegeversicherung haben. Diese Hilfefälle sind deutlich kostenintensiver, als solche mit einer Kranken- und Pflegeversicherung. Im Übrigen erfolgt regelmäßig bei allen Einrichtungen eine Anpassung der Heimkosten, was ebenfalls zu einer nicht unerheblichen Kostensteigerung führt.
Wohngeld
Wohngeldzahlungen 01.01. – 31.12.2018 für die Stadt Tornesch | |||||||||||
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Monat | Kosten |
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| Kosten |
| Fälle |
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| Mietzuschuss |
| Lastenzuschuss |
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Januar | 17.330,00 € |
| 74 |
| 3.182,00 € |
| 13 |
| 20.512,00 € | 87 |
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Februar | 18.994,00 € |
| 78 |
| 2.866,00 € |
| 12 |
| 21.860,00 € | 90 |
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März | 22.330,00 € |
| 92 |
| 3.240,00 € |
| 6 |
| 25.570,00 € | 98 |
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April | 20.571,00 € |
| 81 |
| 2.254,00 € |
| 9 |
| 22.825,00 € | 97 |
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Mai | 18.444,00 € |
| 84 |
| 1.882,00 € |
| 9 |
| 20.326,00 € | 93 |
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Juni | 16.573,00 € |
| 85 |
| 4.094,00 € |
| 11 |
| 20.667,00 € | 96 |
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Juli | 18.409,00 € |
| 85 |
| 3.068,00 € |
| 12 |
| 21.477,00 € | 97 |
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August | 15.684,00 € |
| 79 |
| 3.472,00 € |
| 12 |
| 19.156,00 € | 91 |
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September | 19.880,00 € |
| 86 |
| 3.109,00 € |
| 12 |
| 22.989,00 € | 98 |
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Oktober | 16.009,00 € |
| 83 |
| 2.820,00 € |
| 12 |
| 18.829,00 € | 95 |
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November | 16.584,00 € |
| 86 |
| 2.777,00 € |
| 11 |
| 19.361,00 € | 97 |
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Dezember | 18.231,00 € |
| 88 |
| 2.777,00 € |
| 11 |
| 21.008,00 € | 99 |
Gesamt | 219.039,00 € | | 83 |
| 35.541,00 € | | 11 |
| 254.580,00 € | 1138 |
Die durchschnittlichen Fallzahlen der Mietzuschüsse sind im Vergleich zum Vorjahr um 5 Fälle gesunken. Die durchschnittlichen Fallzahlen der Lastenzuschüsse sind im Vergleich zum 2017 um zwei gesunken. Dementsprechend haben sich auch die Ausgaben leicht verringert.
Zurzeit gibt es im Wohngeldbereich keine wesentlichen Änderungen.
Es zeigt sich, dass seit Einführung des Datenabgleiches das Bewusstsein der Wohngeldempfänger, ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen und zusätzlich erzieltes Einkommen entsprechend mitzuteilen, geschärft worden ist.
Überzahlungen im Wohngeldbereich können mit Hilfe des Datenabgleiches verringert werden. Die Aufarbeitung des Datenabgleiches erfolgt weiterhin.
Betreuung von Asylbewerbern
Aus der Asylgeschäftsstatistik des Jahres 2018 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge geht hervor, dass im Jahr 2018 161.931 Erstanträge entgegengenommen wurden. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (198.317 Personen), bedeutet dies einen Rückgang um 18,3 %.
Die meisten Erstanträge stammten im Jahr 2018 aus Syrien (44.167), Irak (16.333) und dem Iran (10.857).
Die Zahl der Folgeanträge im Jahr 2018 sank gegenüber dem Vorjahreswert (24.366) um 1,8 % auf 23.922.
Damit nahm das Bundesamt insgesamt 185.853 Asylanträge im Jahr 2018 entgegen. Im Vorjahr lag die Zahl der Asylanträge bei 222.683. Dies bedeutet einen Rückgang um 16,5 %.
Im Berichtsjahr 2018 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 216.873 Erst- und Folgeanträge entschieden, davon aus
- Syrien 43.875 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 81,9 %),
- Irak 20.033 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 32,3 %),
- Afghanistan 18.627 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 37,5 %).
Bei einem Vergleich mit dem Vorjahr (603.428 Entscheidungen), ist die Zahl der Entscheidungen um 64,1 % gesunken. Die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten liegt für das Jahr 2018 bei 35,0 % (75.971 positive Entscheidungen von insgesamt 216.873).
Zudem konnte die Zahl der anhängigen Verfahren von 68.245 (Ende Dezember 2017) auf 58.325 (Ende Dezember 2018) abgebaut werden.
(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.bamf.de, Asylgeschäftsbericht für den Monat Dezember 2018)
Schleswig-Holstein:
Im Jahr 2018 hat Schleswig-Holstein 4.427 Asylsuchende aufgenommen. Im gesamten Jahr 2017 waren es vergleichsweise 5.214 Personen und im Jahr 2016 insgesamt 9.959 Personen.
Die sechs zugangsstärksten Herkunftsländer waren im Jahr 2018 Afghanistan, Irak, Syrien, Iran, Jemen und Türkei.
Eine sehr gute Bleibeperspektive haben ca. 56,67 % aller Asylsuchenden. Aus sicheren Herkunftsstaaten (Westbalkan) stammen ca. 4,07 %.
Im Berichtsjahr 2018 wurde in 860 Fällen der Aufenthalt durch Abschiebungen in Herkunftsländer oder aufnahmeverpflichtende Drittländer, durch Rücküberstellungen nach dem Dublinverfahren oder durch geförderte/unterstützte freiwillige Ausreisen beendet.
Im Vorjahr lag die Zahl der Aufenthaltsbeendigungen bei 2.106.
In den zwei Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (Neumünster und Boostedt) stehen max. 2.850 Plätze zur Verfügung. Aufgrund von Um-/Bau-/Renovierungsmaßnahmen, Kontamination, Reinigungsbedarf, Familienbelegung etc. liegt die aktuelle Unterbringungskapazität bei 2.447 Plätzen. Diese sind derzeit zu ca. 76 % belegt.
3.948 Personen wurden im Jahr 2018 in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.
(Quelle: Monatlicher Bericht (Dezember 2018) über Zuwanderung in Schleswig Holstein vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten)
Tornesch:
Zum 31.12.2018 waren der Stadt Tornesch insgesamt 80 Asylbewerber (davon 48 männlich und 32 weiblich; 29 Kinder/Jugendliche) zugewiesen (40 Fälle), welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben.
Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für das Jahr 2018 auf 367.023,56 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten). Zum Stichtag 31.12.2017 waren der Stadt Tornesch insgesamt 74 Asylbewerber zugewiesen, die Kosten beliefen sich auf 445.272,19 €.
Viele Asylbewerber erhalten nach der Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von der Ausländerbehörde eine auf ein Jahr bzw. drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis, da sie als politischer Flüchtling anerkannt werden oder bei ihnen international subsidiärer Schutz festgestellt worden ist.
Ab dem Zeitpunkt entfällt dann der Leistungsanspruch nach dem AsylbLG. Diese Personen wechseln dann in den Leistungsbereich des Jobcenters.
Nach Tornesch wurden im Jahr 2018 insgesamt 20 Asylsuchende verteilt. Im Vorjahreszeitraum waren dies 16 Personen.
Wohnungsmarkt:
Derzeit gibt es in Tornesch insgesamt 327 öffentlich geförderte Wohnungen, die allesamt vermietet sind. Sofern eine Wohnung frei wird, erfolgt in den meisten Fällen eine direkte Weitervermietung.
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 83 Wohnberechtigungsscheine für Tornescher Bürger ausgestellt. Diese sind jedoch zum Teil nicht nur für die Stadt Tornesch, sondern für ganz Schleswig-Holstein gültig.
Sofern ein Mietverhältnis für eine öffentlich geförderte Wohnung zustande kommt, erhält die Stadt eine Rückmeldung vom Wohnungsunternehmen. Im Jahr 2018 sind in Tornesch insgesamt 24 solcher Mietverhältnisse entstanden.
Anhand der genannten Zahlen kann festgestellt werden, dass weiterhin ein hoher Bedarf an öffentlich geförderten Wohnraum besteht.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt