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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Kreisverwaltung Pinneberg hat ihre Vergabeverfahren zentralisiert und dafür im Mai 2018 eine zentrale Vergabestelle – ZVS – eingerichtet. Die Kreisverwaltung hatte bereits mit den ersten Planungen für die ZVS bei den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden angefragt, ob Interesse bestünde, deren Vergabeverfahren mit zu bearbeiten. Das bietet sich für die Kommunen an, weil das Vergaberecht äußerst komplex ist und sich durch EU-Rechtsanpassungen stetig ändert. Es ist bei den Kommunen schlichtweg das Fachwissen für das Vergaberecht nicht in dem Umfang vorhanden, wie es sein sollte.

Auch die Stadt Tornesch ist sich dessen bewusst und hat dem Kreis signalisiert, der ZVS beizutreten. Dies haben insgesamt 12 von 18 Kommunen getan. Die Einbindung der Kommunen soll in den nächsten zwei Jahren sukzessiv erfolgen.

 

Die Vergaben sind in der Stadtverwaltung Tornesch dezentral organisiert, und zwar mit allen Problemen, die damit zusammenhängen. Eine Rechtssicherheit und ggfs. auch eine Wirtschafltichkeit ist nicht unbedingt gegeben. In Tornesch werden unterschiedlich viele Vergabefahren durchgeführt. Da durch Landesverordnung die Vergabegrenzen bis zum 31.12.2019 noch relativ hoch sind (VOL 50.000 €, VOB 100.000 €) werden viele freihändige Vergaben gemacht, obwohl man mit einem förmlichen Verfahren evtl. bessere Ergebnisse erzielen könnte.

 

2015 wurden 115 Vergabeverfahren durchgeführt, davon waren 98 freihändige Vergaben.

2016 wurden 193 Vergabeverahren durchgeführt, davon waren 105 freihändige Vergaben.

 

Eine eigene Vergabestelle wäre für die Stadtverwaltung nicht effizient, da diese Aufgabe nur einen Stellenanteil ausmacht, und eine zusätzliche Vertretung mit demselben Fachwissen vorgehalten werden müsste. 

 

Vorteile einer zentralen Vergabestelle liegen auf der Hand:

 

  • rechtssichere Vergabeverfahren
  • ein höherer Bieterkreis
  • bessere Ausschreibungsergebnisse.

 

Für den Beitritt zur ZVS ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung notwendig. Der Kreis Pinneberg möchte jetzt in konkrete Verhandlungen mit der Stadt Tornesch treten und hat hierfür einen Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vorgelegt.

Bevor die Verhandlungen fortgeführt werden, sollte grundsätzlich entschieden werden, ob die Selbstverwaltung diesen Weg mitgeht. Ein entscheidender Faktor, nämlich die Kostenregelung, muss natürlich noch geklärt werden. Für die Kostenkalkulation benötigt die Kreisverwaltung den Umfang aller übertragenden Aufgaben der beteiligten Kommunen. Der Kreis geht zurzeit von einer Vollzeitkraft, EG 9 a, pro Jahr aus.  Welche Kostenerstattung für die Stadt Tornesch günstiger (Abrechnung pro Fall oder Gesamtpaket) ist, hängt natürlich auch von dem Umfang der übertragenden Aufgaben ab.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Hauptausschuss nimmt nimmt die Ausführungen zu den Planungen einer gemeinsamen Vergabestelle – ZVS- mit dem Kreis Pinneberg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen fortzusetzen.

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Anlagen

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