Beschlussvorlage - VO/19/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Mögliche Übertragung von vergaberechtlichen Aufgabenstellungen an die Kreisverwaltung Pinneberg, Zentrale Vergabestelle - ZVS -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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11.02.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Kreisverwaltung Pinneberg hat ihre Vergabeverfahren zentralisiert und dafür im Mai 2018 eine zentrale Vergabestelle – ZVS – eingerichtet. Die Kreisverwaltung hatte bereits mit den ersten Planungen für die ZVS bei den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden angefragt, ob Interesse bestünde, deren Vergabeverfahren mit zu bearbeiten. Das bietet sich für die Kommunen an, weil das Vergaberecht äußerst komplex ist und sich durch EU-Rechtsanpassungen stetig ändert. Es ist bei den Kommunen schlichtweg das Fachwissen für das Vergaberecht nicht in dem Umfang vorhanden, wie es sein sollte.
Auch die Stadt Tornesch ist sich dessen bewusst und hat dem Kreis signalisiert, der ZVS beizutreten. Dies haben insgesamt 12 von 18 Kommunen getan. Die Einbindung der Kommunen soll in den nächsten zwei Jahren sukzessiv erfolgen.
Die Vergaben sind in der Stadtverwaltung Tornesch dezentral organisiert, und zwar mit allen Problemen, die damit zusammenhängen. Eine Rechtssicherheit und ggfs. auch eine Wirtschafltichkeit ist nicht unbedingt gegeben. In Tornesch werden unterschiedlich viele Vergabefahren durchgeführt. Da durch Landesverordnung die Vergabegrenzen bis zum 31.12.2019 noch relativ hoch sind (VOL 50.000 €, VOB 100.000 €) werden viele freihändige Vergaben gemacht, obwohl man mit einem förmlichen Verfahren evtl. bessere Ergebnisse erzielen könnte.
2015 wurden 115 Vergabeverfahren durchgeführt, davon waren 98 freihändige Vergaben.
2016 wurden 193 Vergabeverahren durchgeführt, davon waren 105 freihändige Vergaben.
Eine eigene Vergabestelle wäre für die Stadtverwaltung nicht effizient, da diese Aufgabe nur einen Stellenanteil ausmacht, und eine zusätzliche Vertretung mit demselben Fachwissen vorgehalten werden müsste.
Vorteile einer zentralen Vergabestelle liegen auf der Hand:
- rechtssichere Vergabeverfahren
- ein höherer Bieterkreis
- bessere Ausschreibungsergebnisse.
Für den Beitritt zur ZVS ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung notwendig. Der Kreis Pinneberg möchte jetzt in konkrete Verhandlungen mit der Stadt Tornesch treten und hat hierfür einen Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vorgelegt.
Bevor die Verhandlungen fortgeführt werden, sollte grundsätzlich entschieden werden, ob die Selbstverwaltung diesen Weg mitgeht. Ein entscheidender Faktor, nämlich die Kostenregelung, muss natürlich noch geklärt werden. Für die Kostenkalkulation benötigt die Kreisverwaltung den Umfang aller übertragenden Aufgaben der beteiligten Kommunen. Der Kreis geht zurzeit von einer Vollzeitkraft, EG 9 a, pro Jahr aus. Welche Kostenerstattung für die Stadt Tornesch günstiger (Abrechnung pro Fall oder Gesamtpaket) ist, hängt natürlich auch von dem Umfang der übertragenden Aufgaben ab.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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