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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Facheinheiten, die in kommunaler Steuerung und Trägerschaft sind und die im kommunalen Umfeld die Themen E-Government und IT übergreifend verantworten, sollen gestärkt und sind neu aufgestellt worden.

 

Zum 01.01.2019 wurde daher der Einheitliche Ansprechpartner AöR (EASH), der IT-Verbund Schleswig-Hol-stein AöR (ITVSH) und das Kommunale Forum für Informationstechnik e.V. (KomFIT) zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum für die digitale Transformation zusammengeführt.

 

Die Kompetenzschwerpunkte des IT-Verbundes liegen in den Feldern E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge. Der ITVSH (neu) ist als Anstalt öffentlichen Rechts ausgestaltet, an dem alle schleswig-holsteinischen Gemeinden, Städte, Kreise und Ämter beteiligt sind. Der IT-Verbund übernimmt den kommunalen Anteil an Dataport und bleibt damit inhousefähig.

 

Ziel der Kommunalen Landesverbände ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Kommunen zukünftig über eine schlagkräftige Einheit verfügen, die die elektronische Verwaltung voranbringt und die Kommunen tatkräftig unterstützt. Diese Einheit soll ein starker Partner auch für Dataport und die Landesregierung sein.

 

Wichtigste Aufgabe ist zunächst die Umsetzung des OnlineZugangsGesetzes (OZG).

Der IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH) wurde als Anstalt öffentlichen Rechts durch ein Errichtungsgesetz des Landes zum 01.01.2019 gegründet. Der IT-Verbund hat eine Trägerversammlung mit Organstatus erhalten. Die Trägerversammlung soll den Verwaltungsrat kontrollieren und beschließt über die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des ITVSH. Die Trägerversammlung kann in diesem Rahmen vom Verwaltungsrat jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Anstalt verlangen. Jeder Träger entsendet ein Mitglied in die Trägerversammlung. Die Mitglieder der Trägerversammlung werden von der Ratsversammlung für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

 

Die Trägerversammlung wird über:

 

die Satzung der Anstalt und ihre Änderung,

Beteiligung des neuen ITVSH an anderen Unternehmen,

Bestellungen und Abberufungen des Verwaltungsrates,

mittelfristige Finanzplanung,

strategische Unternehmensziele (Fünfjahreszeitraum)

 

entscheiden.

 

Am 10.01.2019 fand die konstituierende Sitzung der Trägerversammlung statt.

 

Das Rechstssicherheitsgründen, weil es eine andere Anstalt des öffentlichen Rechts ist, sollte eine erneute Entsendung des Tornescher Mitgliedes in die Trägerversammlung und seines Stellvertreters erfolgen. Bisher war Herr Gunnar Seiler Mitglied und Daniel Bielaczewski Vertreter.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Die Stadt Tornesch entsendet:

als Mitglied: Gunnar Seiler

als Vertreter: Daniel Bielaczewski

in die Trägerversammlung des IT-Verbu des Schleswig-Holstein AöR (ITVSH)

 

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Anlagen

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