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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der FDP - VO/07/169

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Dringlichkeitsantrag

Sitzung des Bauausschusses am 12.06.2006

Außenbereichssatzung „ Esinger Moor“

 

 

Sehr geehrter Herr Hatje,

 

die FDP Fraktion beantragt, die Außenbereichssatzung „Esinger Moor“  auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bauausschusses  am 12.06.2006 zu setzen.

 

Wir beantragen, die vom Bauausschuss am 05.09.2005 beschlossene und am 02.11.05 in Kraft getretene Außenbereichssatzung „Esinger Moor“ öffentlich zu widerrufen.

 

Begründung:

Die in der BA-Sitzung am 5.09.2006 und in der Ratsversammlung vom 25.10.06 beschlossene

Außenbereichssatzung „Esinger Moor“ ist rechtswidrig. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass mit der Außenbereichssatzung Rechtssicherheit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger geschaffen wurde. Allein dies war das Ziel, das von allen Fraktionen im Fachausschuss und in der Ratsversammlung betont wurde. Mit Schreiben vom 15.12.2005 widersprach der Kreis Pinneberg wegen der Rechtswidrigkeit der Außenbereichssatzung. Der Stadt Tornesch wurde mit diesem Schreiben empfohlen, wegen des vorhandenen Rechtsscheins die Satzung in einem öffentlichen Verfahren aufzuheben. 

 

Dies ging aus der Berichterstattung des Bürgermeisters - trotz mehrfacher Nachfragen im Hauptausschuss – bisher nicht hervor.

 

Betroffene Bürgerinnen und Bürger fühlten sich bereits durch die Außenbereichssatzung ermuntert und stellten Bauanfragen  bzw. -anträge bei der Bauaufsicht des Kreises, die ablehnend beschieden werden mussten.

 

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Beschlussvorschlag:

1. Der Bauausschuss widerruft die Außenbereichsatzung „Esinger Moor“.

2. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ist der Widerruf bekannt zu machen.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Widerruf ortsüblich bekannt zu machen;
    dabei ist auch anzugeben, wo die Begründung während der Dienststunden

    eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                   

Peter Thormählen                                                            Ursula Eßler

                                                                                       Fraktionsvorsitzende

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Am 16. März fand im Innenministerium in Kiel eine Besprechung statt, bei der planungsrechtliche Alternativen zu einer Außenbereichssatzung besprochen wurden sowie die Satzung selbst. Festzuhalten bleibt:

§         Die bestehende Satzung sollte aus Sicht des Innenministeriums nicht angewendet werden bzw. sollte sie aufgehoben werden.

§         Die Aufstellung von Bebauungsplänen anstelle der Außenbereichssatzung kann nördlich des Loheister Wegs nicht vorgenommen werden, weil nach dem Regionalplan hier die Grenze des Entwicklungsbereichs liegt und selbst bestandsabdeckende Planung den landesplanerischen Zielen widersprechen würde. Gerade aber nördlich des Loheister Wegs liegen die „Problemfälle“ lediglich auf Lebenszeit geduldeter Wohngebäude.

Eine Lösung im städtischen Sinne konnte auch bei dieser Besprechung nicht entwickelt werden.

 

Verwaltungsseitig wird nun angesichts der bevorstehenden Novellierung der Landesbauordnung darüber nachgedacht, im Beteiligungsverfahren eine Anregung einzubringen, die die fiktive Genehmigung von Wohngebäuden der unmittelbaren Nachkriegszeit unter bestimmten Rahmenbedingungen zum Inhalt hat. Eine solche Rahmenbedingung könnte beispielsweise die bauaufsichtliche Duldung über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten sein.

 

Derzeit wird der Kontakt zu Städten und Gemeinden aufgenommen, die mit der gleichen Problematik zu kämpfen haben, um mit einer abgestimmten Stellungnahme das größtmögliche Gewicht zu erreichen.

 

Der Beschlussvorschlag der FDP-Fraktion entspricht nicht den planungsrechtlichen Termini, daher findet sich zu E der formal korrekte Beschlussvorschlag gleichen Inhalts.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1. Der Aufstellungsbeschluss vom 06.09.2004 sowie der Satzungsbeschluss vom 25.10.2005 zur Außenbereichssatzung „Esinger Moor“ für das Gebiet nordwestlich der Ahrenloher Straße sowie östlich, nördlich und westlich der bebauten Ortslage des Siedlungsbereichs Esinger Moor werden aufgehoben.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung der Außenbereichssatzung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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