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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/170

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Anlage betreuten Wohnens am Pappelweg soll wegen der großen Nachfrage um 3 Blocks mit insgesamt 38 Wohneinheiten nach Nordwesten erweitert werden. Erste Lageskizzen ergeben dieses Bild:

 

Die Blocks sind in Höhe (3-Vollgeschosse + Staffelgeschoss) und Gestaltung am Bestand orientiert.

 

Die Realisierung erfordert die Änderung des B-Plans 62, da entlang der Bahn öffentliche Grünfläche festgesetzt ist.

 

Wesentliche Änderungsinhalte sind

§        Umwidmung einer Teilfläche öffentlichen Grüns in Mischgebiet

§        Erweiterung der Baugrenzen

§        Änderung der Anzahl zulässiger Vollgeschosse

§        Verschiebung der Zufahrt zur geplanten Stellplatzanlage

 

Die Planänderung soll nach dem seit Januar 07 gültigen § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden, dem „Bebauungsplan der Innenentwicklung“, der Verfahrenserleichterungen und –verkürzungen in Ortskernen zum Ziel hat. Erstmals wird hier auch möglich, den F-Plan nach Verfahrensabschluss zu „berichtigen“, eine F-Planänderung im Parallelverfahren ist also nicht erforderlich.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegt dem § 13 BauGB, hier verändert sich also nichts.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

Die Umweltverträglichkeit unterliegt einer Vorprüfung, ein Umweltbericht wird nach § 13a nicht erforderlich. Ein Eingriffsausgleich braucht nicht zu erfolgen.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Kinder- und Jugendbelange sind nicht berührt, die Beteiligung entfällt

 

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Ausarbeitung des Entwurfs erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld sowie dem Büro Zumholz (Vorprüfung Natur und Landschaft), die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.  Für das Gebiet zwischen Pappelweg und Gleisanlagen der Bahn AG, wie aus dem Plan zu A/B ersichtlich, wird eine 1. Änderung des Bebauungsplans 62 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von Bauland für betreutes Wohnen.

 

2.  Der Plan zu A/B wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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