Beschlussvorlage - VO/07/182
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Müllheizkraftwerkes Tornesch-Ahrenlohe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Peter Borchert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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29.05.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Das Staatliche Umweltamt Itzehoe hat mit Schreiben vom 12.04.07 den Antrag der Firma Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbeseitigung mbH zur öffentlichen Auslegung übersandt.
Es handelt sich um die Erweiterung einer bestehenden Anlage, deren Verbrennungskapazität in einer 1. Ausbaustufe um 100.000Mg/a bis 2010 erhöht werden soll. In der Zielplanung ist eine 2. Erweiterung von ebenfalls 100.000Mg/a bis 2015 vorgesehen. Insgesamt sollen dann 280.000Mg/a Verbrennungskapazität zur Verfügung stehen. Damit soll die Entsorgungssicherheit in der Region Steinburg, Dithmarschen und Pinneberg gewährleistet werden.
Elektrische Energie soll für den Betrieb selber und für 34.000 Haushalte bereit gestellt werden.
Fernwärme wird für das Fernwärmenetz Pinneberg geliefert.
Die Rauchgasreinigung ist hinsichtlich der Grenzwerte der 17. BImSchGVO geplant.
Die Emissionsmassenströme überschreiten die Bagatellegrenzen der TA-Luft, dass die Ermittlung der Zusatzbelastung durch eine Ausbreitungsberechnung erforderlich wurde. Nach dieser Berechnung wurden die Irrelevanzschwellen der TA-Luft eingehalten bzw. unterschritten.
Zusätzliche Flächenversiegelungen sind nicht geplant.
Der Antrag einschließlich Planunterlagen lag in der Zeit vom 24.04.-23.05.07 zur Einsichtnahme aus. Einwendungen können bis zum 06.06.07 erhoben werden. Die Erörterungstermine für die Einwendungen sind am 09.07. und am 10.07.07 im Kreishaus vorgesehen.
Planungsrechtlich handelt es sich um eine Erweiterung einer öffentliche Abfallanlage, die unter §38 BauGB fällt und somit §§29-37 nicht angewendet werden. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan steht dem Vorhaben nicht entgegen.
Das Genehmigungsverfahren erfolgt gem. BimSchG und UVPG mit öffentlicher Auslegung und Anhörung.
Auf folgende zu berücksichtigende Aspekte wird hingewiesen und als Anregung/Einwändung vorgeschlagen:
? Die Erweiterung der Anlage ist hinsichtlich der künftig zur Verfügung stehenden Verbrennungsmengen grundsätzlich zu prüfen. Ein Mülltourismus über weite Strecken ist zu vermeiden.
? Die gewonnene Energie ist sinnvoll zu nutzen (Elektrizität, Fernwärme)
? Grundsätzlich sollte der Antragsteller gewährleisten, dass hinsichtlich der Verbrennungs- abgase nicht nur die emissionsschutzrechtlichen Schwellenwerte der TA-Luft eingehalten werden, sondern auch der weiter gehende aktuelle technische Stand der Abgasreinigung Berücksichtigung findet, da im jahrelangen Betrieb eine Reduzierung der Kumulation der Abgasschadstoffe in der Atmosphäre oder bedingt durch Niederschlag im Boden, Grundwasser, Still- und Fließgewässer in Hinblick auf einen nachhaltigen Umweltschutz angestrebt werden sollte.
? In verkehrlicher Hinsicht ist das vorhandene Straßennetz (A23,L110,K21) für die erhebliche Zunahme des Lieferverkehrs ausreichend. Der LKW-Verkehr wird um rd. 50Fz/d zunehmen. Wie bereits mehrfach gefordert, sollte ein direkter Anschluss für die Anlieferung von der A23 erfolgen.
Auf folgende zu berücksichtigende Aspekte wird hingewiesen und als Anregung/Einwändung vorgeschlagen:
? Die Erweiterung der Anlage ist hinsichtlich der künftig zur Verfügung stehenden Verbrennungsmengen grundsätzlich zu prüfen. Ein Mülltourismus über weite Strecken ist zu vermeiden.
? Die gewonnene Energie ist sinnvoll zu nutzen (Elektrizität, Fernwärme)
? Grundsätzlich sollte der Antragsteller gewährleisten, dass hinsichtlich der Verbrennungs- abgase nicht nur die emissionsschutzrechtlichen Schwellenwerte der TA-Luft eingehalten werden, sondern auch der weiter gehende aktuelle technische Stand der Abgasreinigung Berücksichtigung findet, da im jahrelangen Betrieb eine Reduzierung der Kumulation der Abgasschadstoffe in der Atmosphäre oder bedingt durch Niederschlag im Boden, Grundwasser, Still- und Fließgewässer in Hinblick auf einen nachhaltigen Umweltschutz angestrebt werden sollte.
? In verkehrlicher Hinsicht ist das vorhandene Straßennetz (A23,L110,K21) für die erhebliche Zunahme des Lieferverkehrs ausreichend. Der LKW-Verkehr wird um rd. 50Fz/d zunehmen. Wie bereits mehrfach gefordert, sollte ein direkter Anschluss für die Anlieferung von der A23 erfolgen.
Auf folgende zu berücksichtigende Aspekte wird hingewiesen und als Anregung/Einwändung vorgeschlagen:
? Die Erweiterung der Anlage ist hinsichtlich der künftig zur Verfügung stehenden Verbrennungsmengen grundsätzlich zu prüfen. Ein Mülltourismus über weite Strecken ist zu vermeiden.
? Die gewonnene Energie ist sinnvoll zu nutzen (Elektrizität, Fernwärme)
? Grundsätzlich sollte der Antragsteller gewährleisten, dass hinsichtlich der Verbrennungs- abgase nicht nur die emissionsschutzrechtlichen Schwellenwerte der TA-Luft eingehalten werden, sondern auch der weiter gehende aktuelle technische Stand der Abgasreinigung Berücksichtigung findet, da im jahrelangen Betrieb eine Reduzierung der Kumulation der Abgasschadstoffe in der Atmosphäre oder bedingt durch Niederschlag im Boden, Grundwasser, Still- und Fließgewässer in Hinblick auf einen nachhaltigen Umweltschutz angestrebt werden sollte.
? In verkehrlicher Hinsicht ist das vorhandene Straßennetz (A23,L110,K21) für die erhebliche Zunahme des Lieferverkehrs ausreichend. Der LKW-Verkehr wird um rd. 50Fz/d zunehmen. Wie bereits mehrfach gefordert, sollte ein direkter Anschluss für die Anlieferung von der A23 erfolgen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Umweltschutzprüfung erfolgt im Genehmigungsverfahren nach BImSchG.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Umweltausschuß beschließt, folgende Empfehlungen zum Planverfahren abzugeben:
? Die Erweiterung der Anlage ist hinsichtlich der künftig zur Verfügung stehenden Verbrennungsmengen grundsätzlich zu prüfen. Ein Mülltourismus über weite Strecken ist zu vermeiden.
? Die gewonnene Energie ist sinnvoll zu nutzen (Elektrizität, Fernwärme)
? Grundsätzlich sollte der Antragsteller gewährleisten, dass hinsichtlich der Verbrennungs- abgase nicht nur die emissionsschutzrechtlichen Schwellenwerte der TA-Luft eingehalten werden, sondern auch der weiter gehende aktuelle technische Stand der Abgasreinigung Berücksichtigung findet, da im jahrelangen Betrieb eine Reduzierung der Kumulation der Abgasschadstoffe in der Atmosphäre oder bedingt durch Niederschlag im Boden, Grundwasser, Still- und Fließgewässer in Hinblick auf einen nachhaltigen Umweltschutz angestrebt werden sollte.
? In verkehrlicher Hinsicht ist das vorhandene Straßennetz (A23,L110,K21) für die erhebliche Zunahme des Lieferverkehrs ausreichend. Der LKW-Verkehr wird um rd. 50Fz/d zunehmen. Wie bereits mehrfach gefordert, sollte ein direkter Anschluss für die Anlieferung von der A23 erfolgen.