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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/07/184

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

1.     Stadtkernsanierung / Bahnhofsumfeldverbesserung

Das Abstimmungsverfahren mit der DB AG ist noch nicht abgeschlossen. Die DB AG wurde aufgefordert den Terminplan für die Projektsteuerung einzuhalten. Die nächste Projektbesprechung bei der DB wird voraussichtlich am 4./5.6. stattfinden. Seitens der DB sind grundsätzlich evtl. Konflikte hinsichtlich der Bahnsteigerhöhung, der Planung des 3./4. Gleises und der Planung des Lärmschutzes zu klären.

 

2.  Ausbau Heimstättenstraße / Wilhelmstraße

Die Abnahme des 1. Bauabschnittes vom Pfahlweg bis Birkenweg erfolgte am 09.05.07 vorbehaltlich festgestellter Mängel, die kurzfristig zu beheben sind bzw. entsprechende Preisabzüge vorgenommen werden.

Für den 2. Bauabschnitt vom Pfahlweg bis Norderstraße wurde eine öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen durchgeführt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 16.05.07 und die Auftragserteilung voraussichtlich unter Beachtung der zweiwöchigen Widerspruchsfrist Mitte Juni 07. 12 Firmen hatten die Angebotsunterlagen abgefordert, von denen 6 Firmen ein Angebot abgegeben haben. Der Baubeginn ist bis Ende Juni 07 vorgesehen und die Bauzeit mit voraussichtlich einem Jahr veranschlagt.

 

3.     Neubau Lönsweg

Für die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen ist am 29.05.07 die Angebotseröffnung vorgesehen. Der Auftrag soll nach Angebotsprüfung kurzfristig erteilt werden. Als Bauzeit sind ca. 3 Monate geplant.

 

4.     Erschließung B-Plan 60 / Moorkamp

Nach Abschluss der wesentlichen Hochbautätigkeit soll bis Mitte Juni 07 die 2.Baustufe (Asphaltdeckschicht, Pflasterung, Gehweg) fertig gestellt werden. Die Planung sieht gemäß B-Plan vom Kreisverkehrsplatz bis zur Kurve einen klassischen Ausbau mit einseitigem Gehweg und für den restlichen Bereich bis zum Kummerfelder Weg eine Mischverkehrsfläche (Tempo 6) vor um ungewollten Schleichverkehr Richtung Am Moor weitgehend auszuschließen.

 

5.     Sanierung Brücke Asperhorner Weg / A23

Der Landesbetrieb für Verkehr (LBV) plant in 2007 die Brücke einschließlich des Fahrbahnbelages zu sanieren. Gemäß Bundesfernstraßengesetz (FstrG §13 Abs.2) und Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung (FStrKrV §2 Abs.1 Nr. 3  und Abs.2 gehört die Asphaltdeckschicht nicht zum Kreuzungsbauwerk, sondern zu der Straße in der sie liegt und ist daher von der Stadt zu finanzieren. Die Kosten belaufen sich auf ca. €10.000,- und sind im

Nachtragshaushalt bereit zu stellen.

 

6.     Planung K22 / Sachstand

Am 23.04.07 hat der Kreis die Stadt in einem Gespräch über den Sachstand informiert:

 

Ø      Der straßenbauliche Entwurf ist fertig gestellt (RE-Entwurf auf bestehender Trasse).

Eine alternative Trassenführung mit südlicher Umfahrung des Ortsteiles Esingen wurde

grundsätzlich untersucht und bewertet.

Ø      Lärmgutachten und Umweltverträglichkeitsstudie befinden sich noch in Bearbeitung.

Ø      Im Mai 07 ist die Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde und die Entwurfsprüfung im LBV vorgesehen.

Ø      Ende Mai 07 soll die abschließende Übergabe an den LBV erfolgen.

Ø      Der LBV wird ca. 3 Monate, also bis Aug 07 prüfen. Dann erfolgt die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.

Ø      Die öffentliche Anhörung soll noch in 07 erfolgen.

Ø      Der Planfeststellungsbeschluss könnte ca. Ende 08 erfolgen, gegen den voraussichtlich Klage erhoben wird. Bei einer Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn könnte im Frühjahr 09 der Baubeginn vorgenommen werden. Der Kreis ist bestrebt das Verfahren so weit möglich zu beschleunigen.

 

7.     Erweiterung des Müllheizkraftwerkes Tornesch-Ahrenlohe / Öffentliche Auslegung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Beteiligung der Gemeinde nach §38 BauBG

 

Das Staatliche Umweltamt Itzehoe hat mit Schreiben vom 12.04.07 den Antrag der Firma Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbeseitigung mbH zur öffentlichen Auslegung übersandt.

 

Es handelt sich um die Erweiterung einer bestehenden Anlage, deren Verbrennungskapazität in einer 1. Ausbaustufe um 100.000Mg/a bis 2010 erhöht werden soll. In der Zielplanung ist eine 2. Erweiterung von ebenfalls 100.000Mg/a bis 2015 vorgesehen. Insgesamt sollen dann 280.000Mg/a Verbrennungskapazität zur Verfügung stehen. Damit soll die Entsorgungssicherheit in der Region Steinburg, Dithmarschen und Pinneberg gewährleistet werden.

Elektrische Energie soll für den Betrieb selber und für 34.000 Haushalte bereit gestellt werden.

Fernwärme wird für das Fernwärmenetz Pinneberg geliefert.

Die Rauchgasreinigung ist hinsichtlich der Grenzwerte der 17. BImSchGVO geplant.

Die Emissionsmassenströme überschreiten die Bagatellegrenze der TA-Luft, dass die Ermittlung der Zusatzbelastung durch eine Ausbreitungsberechnung erforderlich wurde. Nach dieser Berechnung wurden die Irrelevanzschwellen der TA-Luft eingehalten.

Zusätzliche Flächenversiegelungen sind nicht geplant.

 

Der Antrag einschließlich Planunterlagen lag in der Zeit vom 24.04.-23.05.07 zur Einsichtnahme aus. Einwendungen können bis zum 06.06.07 erhoben werden. Für die Stadt wird Fristverlängerung (1Woche) gewährt. Die Erörterungstermine für die Einwendungen sind am 09.07. und am 10.07.07 im Kreishaus vorgesehen, evtl. auch zusätzlich am 12.07.

Planungsrechtlich handelt es sich um eine öffentliche Abfallanlage überörtlicher Bedeutung gem. §38 BauGB, dass die §§29-37  BauGB nicht zu berücksichtigen sind. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan steht der Planung nicht entgegen.

Das Genehmigungsverfahren erfolgt gem. BImSCHG und UVPG mit öffentlicher Planauslegung und Anhörung.

 

Auf folgende zu berücksichtigende Aspekte wird hingewiesen  und als Anregung/Einwand vorgeschlagen:

 

? Die Erweiterung der Anlage ist hinsichtlich der künftig zur Verfügung stehenden             Verbrennungsmengen grundsätzlich zu prüfen. Ein “Mülltourismus” über weite Strecken ist zu vermeiden.

 

?  Die gewonnene Energie ist sinnvoll zu nutzen (Elektrizität, Fernwärme)

 

? Grundsätzlich sollte der Antragsteller gewährleisten, dass hinsichtlich der Verbrennungs- abgase nicht nur die emissionsschutzrechtlichen Schwellenwerte der TA-Luft eingehalten werden, sondern auch der weiter gehende aktuelle technische Stand der Abgasreinigung Berücksichtigung findet, da im jahrelangen Betrieb eine Reduzierung der Kumulation der Abgasschadstoffe in der Atmosphäre oder bedingt durch Niederschlag im Boden, Grundwasser, Still- und Fließgewässer in Hinblick auf einen nachhaltigen Umweltschutz angestrebt werden sollte.

 

? In verkehrlicher Hinsicht ist das vorhandene Straßennetz (A23,L110,K21) für die erhebliche Zunahme des Lieferverkehrs ausreichend. Der LKW-Verkehr wird um rd. 50Fz/d zunehmen. Wie bereits mehrfach gefordert, sollte ein direkter Anschluss für die Anlieferung von der A23 erfolgen.

 

Der Umweltausschuss berät in der Sondersitzung am 29.05. über diese Angelegenheit. Herr Geschäftsführer Doose wird die Erweiterungsplanung erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Eine Doppelberatung im Bau- und Planungsausschuss kann daher entfallen.

 

8.     Lärmsanierung an Schienenwegen

Der Bund hat 1998 ein Lärmsanierungsprogramm für aktiven und passiven Lärmschutz aufgelegt und hierfür jährlich €51Mio bereit gestellt. Dieses Programm ist eine freiwillige Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht.

 

Die DB Projektbau AG teilt mit Schreiben vom 04.05.07 mit, dass die DB-Strecke in Tornesch zu den Maßnahmen gehört, die aktuell geplant werden sollen und bittet um Unterstützung.

Ein von der DB beauftragtes Ingenieurbüro wird sich mit der Stadt voraussichtlich bis Ende Juni 07 in Verbindung setzen. Bis Ende 07 soll die Planung abgeschlossen sein.

 

Für die Anwendung des Lärmsanierungsprogramms gelten analog die relativ hohen Schwellenwerte für Verkehrsstraßen unterschiedlich für die baulichen Nutzungsarten:

 

-          70/72dbA am Tag

-          60/62dBA in der Nacht

 

Für den Schallschutz im Städtebau liegen die Werte bis zu 20dBA niedriger.

 

Wenn die Planung ergeben sollte, dass ein aktiver Lärmschutz (Wall/Wand) nicht realisierbar ist (Kosten/Nutzen Relation), wird den Anliegern ein passiver Lärmschutz (Fenster) angeboten, bzw. müssen die Anlieger diesen beantragen und erhalten nach Durchführung einer Begutachtung des Hauses  und einer Ausschreibung durch das Ingenieurbüro einen Zuschuss von 75%.

 

Zu berücksichtigen ist auch, dass die DB die rechnerisch niedrigeren Lärmpegel eines “besonders überwachten Gleises” (BüG, Schienenoberfläche schleifen) im Bereich Tornesch ansetzt. Außerdem beabsichtigt die Bahn technische Maßnahmen an Bremsen etc. vorzunehmen um den Entstehungslärm zu reduzieren

 

Gebäude, die vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes (01.04.74) erstellt wurden, können aus diesem Programm keinen Schutz erhalten. Das gilt auch für entsprechende Bebauungspläne und die betreffenden Gebäude.

 

Wie die Planung des 3. bzw. 3.u.4. Gleises und die Fußgängerbrücke bei dieser Lärmschutzplanung berücksichtigt werden soll bleibt abzuwarten. DB Projektbau, DB Station und Service und die LVS S.-H. wurden um grundsätzliche Abstimmung gebeten.

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