Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/197

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zu­lässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertre­tung zugestimmt hat. In Fällen, die keinen Auf­schub dulden, oder bei unerheblichen über- und außerplanmäßi­gen Ausgaben (Beträge gemäß § 14 der Hauptsatzung bis 50.000 €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister muss der Ratsversammlung für diese geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einen Bericht vorlegen.

Für die den Betrag von 50.000 € übersteigenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Bürgermeister unverzüglich die Genehmigung der Ratsversammlung einzuholen.

 

Bei den in anliegender Liste nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt  441.331,91 € für das Haushaltsjahr 2006 (Verwaltungshaushalt  387.778,40 € und Vermögenshaushalt  53.553,51 €) handelte es sich in allen Fällen um unabwendbare Ausgaben, die nach der Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006 (12.10.2006) entstanden sind und durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen jederzeit gedeckt waren.

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat in seiner Sitzung am 31.5.2007 von den vorgenannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben bereits Kenntnis genommen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Über die in der Liste nachgewiesenen und im Einzelfall unter  50.000 € liegenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt   323.967,91 € (Verwaltungshaushalt  270.414,40 € und Vermögenshaushalt  53.553,51 €) , hat der Bürgermeister der Ratsversammlung zu berichten.

Die Ratsversammlung nimmt von den nachgewiesenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (im Einzelfall unter 50.000 €) hiermit Kenntnis.

 

Die überplanmäßige Ausgabe bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 117.364,00 €, die auf eine höheres Aufkommen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen ist,  wurde auch bereits am 31.5.2007 im Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung beraten und eine Genehmigung durch die Ratsversammlung empfohlen.

Mithin beschließt die Ratsversammlung die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 117.364,00 € nachträglich als Genehmigung.

Reduzieren

Anlagen

Loading...