Beschlussvorlage - VO/07/197
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Jahre 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beteiligt:
- FD Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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26.06.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. In Fällen, die keinen Aufschub dulden, oder bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Beträge gemäß § 14 der Hauptsatzung bis 50.000 ) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister muss der Ratsversammlung für diese geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einen Bericht vorlegen.
Für die den Betrag von 50.000 übersteigenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Bürgermeister unverzüglich die Genehmigung der Ratsversammlung einzuholen.
Bei den in anliegender Liste nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 441.331,91 für das Haushaltsjahr 2006 (Verwaltungshaushalt 387.778,40 und Vermögenshaushalt 53.553,51 ) handelte es sich in allen Fällen um unabwendbare Ausgaben, die nach der Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006 (12.10.2006) entstanden sind und durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen jederzeit gedeckt waren.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat in seiner Sitzung am 31.5.2007 von den vorgenannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben bereits Kenntnis genommen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Über die in der Liste nachgewiesenen und im Einzelfall unter 50.000 liegenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 323.967,91 (Verwaltungshaushalt 270.414,40 und Vermögenshaushalt 53.553,51 ) , hat der Bürgermeister der Ratsversammlung zu berichten.
Die Ratsversammlung nimmt von den nachgewiesenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (im Einzelfall unter 50.000 ) hiermit Kenntnis.
Die überplanmäßige Ausgabe bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 117.364,00 , die auf eine höheres Aufkommen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen ist, wurde auch bereits am 31.5.2007 im Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung beraten und eine Genehmigung durch die Ratsversammlung empfohlen.
Mithin beschließt die Ratsversammlung die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 117.364,00 nachträglich als Genehmigung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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441,3 kB
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