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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/07/203

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Berichterstattung

                                                                                                 

 

1.     Lärmsanierung an Schienenwegen

Der Bund hat 1998 ein Lärmsanierungsprogramm für aktiven und passiven Lärmschutz aufgelegt und hierfür jährlich €51Mio bereit gestellt. Dieses Programm ist eine freiwillige Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht.

 

Die DB Projektbau AG teilt mit Schreiben vom 04.05.07 mit, dass die DB-Strecke in Tornesch zu den Maßnahmen gehört, die aktuell geplant werden sollen und bittet um Unterstützung.

Ein von der DB beauftragtes Ingenieurbüro wird sich mit der Stadt voraussichtlich im Juni 07 in Verbindung setzen. Bis Ende 07 soll die Planung abgeschlossen sein.

 

Für die Anwendung des Lärmsanierungprogramms gelten analog die relativ hohen Schwellenwerte für Verkehrsstraßen unterschiedlich fur die baulichen Nutzungsarten:

 

-          70/72dbA am Tag

-          60/62dBA in der Nacht

 

Für den Schallschutz im Städtebau liegen die Werte bis zu 20dBA niedriger.

 

Wenn die Planung ergeben sollte, dass ein aktiver Lärmschutz (Wall/Wand) nicht realisierbar ist (Kosten/Nutzen Relation), wird den Anliegern ein passiver Lärmschutz (Fenster) angeboten, bzw. müssen die Anlieger diesen beantragen und erhalten nach Durchführung einer Begutachtung des Hauses  und einer Ausschreibung durch das Ingenieurbüro einen Zuschuss von 75%.

 

Zu berücksichtigen ist auch, dass die DB die rechnerisch niedrigeren Lärmpegel eines “besonders überwachten Gleises” (BüG, Schienenoberfläche schleifen) im Bereich Tornesch ansetzt. Außerdem beabsichtigt die Bahn technische Maßnahmen an Bremsen etc. vorzunehmen um den Entstehungslärm zu reduzieren

 

Gebäude, die vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes (01.04.74) erstellt wurden, können aus diesem Programm keinen Schutz erhalten. Das gilt auch für entsprechende Bebauungspläne und die betreffenden Gebäude.

 

Wie die Planung des 3. bzw. 3.u.4. Gleises bei dieser Lärmschutzplanung berücksichtigt werden soll bleibt abzuwarten, das gilt auch für die Planung der Fußgängerbrücke über die DB.

DB-Projektbau, DB Station und Service und die LVS S.-H. wurden gebeten eine grundsätzliche Abstimmung vorzunehmen.

 

 

2.     Rattenbekämpfungsaktion

Da das Rattenproblem zugenommen hat, wurden in exponierten Bereichen wie der Kanalisation und Gräben durch Beauftragung einer Fachfirma Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere in Wohngebieten und im Bereich von Reiterhöfen die Aktion wiederholt werden muss, da dort offensichtlich auf Grund des Nahrungsangebotes (Lebensmittel auf Komposthaufen, Tiernahrung wie Hafer) sich besonders viele Ratten aufhalten.

 

 

 

P.Borchert

 

 

                                                                                                                             

 

 

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Beschlussvorschlag

 

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