Beschlussvorlage - VO/07/213
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 74 "Wilhelmstraße - Königsberger Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.09.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Anlässlich von Bauabsichten auf dem Eckgrundstück Wilhelmstraße Königsberger Straße werden planerische Überlegungen für die tiefen Grundstücke an der Wilhelmstraße zwischen B-Plan 29 und Königsberger Straße erforderlich.
Die bauliche Dichte sowie die Höhenentwicklung künftiger Gebäude muss angesichts der Unterschiede in der Siedlungsstruktur geregelt werden, damit neben den Investorenabsichten auch den nachbarlichen Belangen Rechnung getragen wird.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, als ersten Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen und im nächsten Schritt eine Veränderungssperre zu erlassen, damit die erforderlichen Beratungen im Bau- und Planungsausschuss nicht durch einen Bauantrag unter Druck geraten können.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
wird im weiteren Planverfahren im Umweltbericht geprüft.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
wird im weiteren Verfahren entschieden.
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Planerarbeitung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld, die grünordnerischen Beiträge erfolgen durch das Büro Zumholz. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Für das Gebiet östlich der Wilhelmstraße in einer Tiefe von ca. 75 m und südlich der Königsberger Straße in einer Tiefe von ca. 85 m, wie aus dem Plan zu A/B ersichtlich, wird der Bebauungsplan 74 aufgestellt. Planungsziel ist planungsrechtliche Ordnung hinsichtlich baulicher Dichte und Höhenentwicklung künftiger Bebauung.
2. Der Plan zu A/B wird Beschlussbestandteil.
3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.