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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/213

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Anlässlich von Bauabsichten auf dem Eckgrundstück Wilhelmstraße – Königsberger Straße werden planerische Überlegungen für die tiefen Grundstücke an der Wilhelmstraße zwischen B-Plan 29 und Königsberger Straße erforderlich.

 

Die bauliche Dichte sowie die Höhenentwicklung künftiger Gebäude muss angesichts der Unterschiede in der Siedlungsstruktur geregelt werden, damit neben den Investorenabsichten auch den nachbarlichen Belangen Rechnung getragen wird.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, als ersten Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen und im nächsten Schritt eine Veränderungssperre zu erlassen, damit die erforderlichen Beratungen im Bau- und Planungsausschuss nicht durch einen Bauantrag unter Druck geraten können.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

wird im weiteren Planverfahren im Umweltbericht geprüft.

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

wird im weiteren Verfahren entschieden.

 

 

Zu D:   Finanzielle Auswirkungen

Die Planerarbeitung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld, die grünordnerischen Beiträge erfolgen durch das Büro Zumholz. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.  Für das Gebiet östlich der Wilhelmstraße in einer Tiefe von ca. 75 m und südlich der Königsberger Straße in einer Tiefe von ca. 85 m, wie aus dem Plan zu A/B ersichtlich, wird der Bebauungsplan 74 aufgestellt. Planungsziel ist planungsrechtliche Ordnung hinsichtlich baulicher Dichte und Höhenentwicklung künftiger Bebauung.

 

2.  Der Plan zu A/B wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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