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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der CDU - VO/07/219

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Den folgenden Antrag hat die CDU-Fraktion zur Sitzung der Ratsversammlung am 26.06.07 gestellt:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kreis Pinneberg als Planungsbehörde und den Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Verkehr des Kreises Pinneberg umgehend über die (noch immer )aktuelle Beschlusslage der Tornescher Selbstverwaltungsgremien zu informieren und zu fordern, dass diese in den weiteren Verkehrsplanungen des Kreises berücksichtigt wird.

 

Begründung:

Bereits in den Jahren 1984, 1987, 1988, 1990, und 1993 wurde das Thema intensiv in der damaligen Gemeindevertretung und im Bauausschuss diskutiert. Alle Beschlüsse hatten die inhaltliche Gemeinsamkeit, dass Planung/Ausbau der K22 von Uetersen nach Tornesch an die Realisierung der Westumgehung Pinnebergs gekoppelt sein müssen, um die Gesamtbelastung des Verkehrs in Tornesch zu reduzieren. Der alleinige Ausbau der K22 wurde hierfür nicht als ausreichend angesehen.  An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert, insofern kann ein Ausbau der K22 für Tornesch nur dann sinnvoll sein, wenn überregionale Wege gefunden werden, den Verkehr umzuleiten (Westumgehung Pinneberg):

 

Die Ratsversammlung hat den Antrag zur weiteren Beratung in den Bau- und Planungsausschuss verwiesen.

Die Verwaltung hat alle Beschlüsse der Stadt/Gemeinde zur Planung der K 22 an den Kreis mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelt. So auch die Verknüpfung mit der Westumgehung Pinneberg. Eine nochmalige Wiederholung für das neue Planfeststellungsverfahren ist daher entbehrlich. Nach Rücksprache mit dem Kreis wurden die Auswirkungen einer Westumgehung Pinneberg auf die K 22 verkehrsplanerisch untersucht und als geringfügig eingestuft. Diese Untersuchung ist in den Planfeststellungsunterlagen enthalten, ebenfalls die Untersuchungen zur  südlichen Umfahrung des Ortsteiles Esingen (Bau-PlanA 06.06.05). Anlässlich der Info-veranstaltung am 02.Juli im Heimathaus wurde das vom Kreis bereits dargelegt.

Das letzte Planfeststellungsverfahren beinhaltete die Verlegung der L107, das neue Planverfahren hingegen nicht. Bei einer so wesentlich geänderten Planung ist die Frage zu stellen, ob die Beschlüsse wegen veränderter Grundlage noch Bestand haben. Diese Frage kann nach Einleitung des neuen Verfahrens und Beteiligung der Stadt geklärt werden. Eine erneute Beratung ist daher erst bei Vorlage der Planfeststellungsunterlagen (voraussichtlich im Oktober 07) sinnvoll, die zur Zeit noch beim Landesbetrieb Verkehr geprüft werden.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit                                          ./.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            ./.
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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen              ./.
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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau-und Planungsausschuss beschließt, eine Beratung bis zur Vorlage der Planfeststellungsunterlagen zurück zu stellen.

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