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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/222

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Zur Sicherung des Gewerbebetriebs „Werners Dragees“ sollen die im Beschlussvorschlag skizzierten Bereiche A, B und C langfristig planungsrechtlich geordnet werden. Es geht darum, das Quartier um den Gewerbebetrieb herum für die gewerbliche Nutzung vorzubereiten und den Übergang zu den benachbarten Nutzungen planungsrechtlich zu vollziehen.

 

Die Stadt sollte über die gewerbliche Flächenverteilung entscheiden können, um betrieblichen Wachstumsspielraum im räumlichen Zusammenhang zu gewährleisten und nachbarliche Wohnbelange angemessen zu berücksichtigen. Eine städtebaulich sinnvolle Flächenaufteilung vorzunehmen ist nur möglich, wenn sich die entsprechenden Flächen im städtischen Eigentum befinden. Daher sollen die 3 Bereiche mit dem besonderen Vorkaufsrecht belegt werden. Die planungsrechtliche Ordnung des Bereichs wird zu gegebener Zeit konkret über einen Bebauungsplan erfolgen.

 

 

Zu C: Prüfungen

1.     Umweltverträglichkeit                                         

Die Umweltverträglichkeit wird konkret im bauleitplanerischen Zusammenhang zu prüfen sein.

2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            entfällt

 
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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt folgende Satzung:

 

Satzung der Stadt Tornesch

über das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

 

 

 

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S 3316) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 01. Februar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 66) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 11.10.2007 folgende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht erlassen:

 

 

§ 1

 

(1)  Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Alter Schulweg 5, Pinneberger Straße 24, 26 und 28 sowie Gerberweg 2, wie aus dem folgenden Plan ersichtlich:

 

(2)  Der Plan ist Bestandteil der Satzung.

 

 

§ 2

 

Die Stadt kann in dem Geltungsbereich das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ausüben. Bei dem Erwerb von Flächen für öffentliche Zwecke findet für den zu zahlenden Betrag der § 28 Abs. 3 BauGB Anwendung.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit dem Tag der abgeschlossenen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Vorstehende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit ausgefertigt.

 

 

Tornesch, ......

 

 

Stadt Tornesch

Der Bürgermeister

 

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