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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/241

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung des Umweltausschusses vom 27.06.2007 wurde unter TOP 7 Ökofonds (VO/07/207) angeregt, aufgrund der steigenden Ausgaben eine eventuelle Neuregelung der Förderrichtlinien anzudenken.

Hier eine Gegenüberstellung der derzeitigen Richtlinien und möglichen Änderungsvorschlägen:

 

Förderbedingungen Fotovoltaik                           

                                                                     

1.      Leistung 1-5kw : maximal 1.500,-€/kw             

 

2.      Leistung  >5kw :maximal    750,-€/kw                           

 

 

Änderungsvorschlag Fotovoltaik

 

1.      Leistung 1-6kw: 1.200,-€/kw, maximal 6.300,-€              

 

2.      Leistung  >6kw: 900,-€/kw, maximal 7500,- €

 

Im Bereich Fotovoltaik ist das “Förderloch” im Verhältnis zu den vorhandenen Bedingungen fast ausgeglichen. Es ist zu berücksichtigen, dass über die hohe Stromeinspeisevergütung von rd. 0,49 €/kwh auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereit stehen.

 

 

 

Förderbedingungen Solarthermie             

 

250,- €/m² Kollektorfläche, maximal 1250,-€                            

 

Änderungsvorschlag Solarthermie

 

200,-€/m² Kollektorfläche, maximal 1.000,- €

 

Bei der Solarthermie erfolgt im Verhältnis zur Fotovoltaik die Förderung  unter Berücksichtigung. der energetischen Effizienz und der tatsächlichen Kosten. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass

Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Solarthermie (40-70€/m² ) bereit stehen. Des weiteren ist bei Solarthermikanlagen zu berücksichtigen, dass z.B. die Kosten für die Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage (Öl-/Gas-Brennwerttechnik) mit Folgearbeiten an der Rohrinstallation und Abgasabzugsanlage rd. 50% der Antragskosten betragen. Diese Maßnahmen gehören zum technischen Mindeststandard und sollten daher bei der Zuschussbeurteilung keine Rolle spielen.

 

Darüber hinaus können Handwerker-Lohnkosten bis 600€/jährlich direkt von der Steuerschuld in Abzug gebracht werden.

 

Die Bezuschussung Dritter in Abzug zu bringen sollte entfallen, da kaum mit vertretbarem Verwaltungsaufwand prüfbar.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Umweltausschuss stimmt den vorgestellten Änderungen der Förderrichtlinien zu. Die Änderungen sollen rückwirkend  für alle Anträge ab dem 01.07.2007 gelten.

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