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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/07/310

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Höhe der Investitionskostenzuschüsse der Mitgliedskörperschaften.

Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Verbandsversammlung zu beschließen.

Der Verwaltungshaushalt schließt in der Einnahme und Ausgabe mit jeweils 2.068.900,- € und der Vermögenshaushalt mit jeweils 7.083.500,- € ab. Die Haushalte sind ausgeglichen.

 

Im Verwaltungshaushalt sind die Ansätze der Haushaltsstellen, die die Schule direkt beeinflussen kann (Schulbudget) in der Summe nur unerheblich höher als im Vorjahr. Diese Haushaltsstellen sind im Deckungskreis 281 zusammengefasst und gegenseitig deckungsfähig.

Erhebliche Veränderungen sind im Deckungskreis 540 Bewirtschaftungskosten zu verzeichnen. Hier fallen die Stromkosten durch den Wegfall der Container, die mittels Strom geheizt wurden, geringer aus als in den Vorjahren. Die Kosten der Wärmeversorgung des Schulgebäudes werden voraussichtlich deutlich höher liegen als in der Vergangenheit. In 2008 wird erstmalig das gesamte Gebäude eine volle Heizperiode mit Wärme versorgt werden.

Auf der Einnahmeseite erhöhen sich die Schulkostenbeiträge aller Kommunen aufgrund der im Haushaltserlass des Landes Schleswig-Holstein festgesetzten Eckdaten. In den Schulkostenbeiträgen ist ab dem Haushaltsjahr ein Betrag in Höhe von 125,- € pro Schüler als Investitionskostenanteil enthalten. Da die KGS noch nicht kostenrechnend geführt wird, ist dieser Anteil der Sonderrücklage für Abschreibungen zuzuführen.

Sowohl im laufenden Haushaltsjahr als auch in den kommenden Jahren kann der Verwaltungshaushalt nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Da die Zinsen für die Kredite zur Finanzierung der Baukosten im Verwaltungshaushalt veranschlagt werden, während die Investitionskostenzuschläge im Vermögenshaushalt vereinnahmt werden, ist eine Zuführung sachlich so lange zu rechtfertigen wie die Investitionskostenzuschläge nicht zur Tilgung benötigt werden. Dies ist erst ab dem Haushaltsjahr 2009 der Fall.

Im Vermögenshaushalt sind unter dem Ansatz Bau- und Planungskosten vor allem die Kosten für den Bau der Sporthalle veranschlagt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme stellen sich wie folgt dar:

 

Entwicklung Baukosten Klaus-Groth-Schule

Haushalts-

Rechnungs-

Planung

AO-Soll

jahr

ergebnis

€

bisher

 

€

 

€

2003

173.831,37

 

 

2004

867.994,68

 

 

2005

3.902.903,39

 

 

2006

7.221.914,85

 

 

2007

 

7.500.000

5.372.000

2008

 

5.400.000

 

Gesamt:

25.066.644,29 €

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe oben

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

„1. Die Haushaltssatzung 2008 wird

1.1.              im Verwaltungshaushalt

              in der Einnahme auf    2.068.900 EUR

              in der Ausgabe auf      2.068.900 EUR

              und

1.2.              im Vermögenshaushalt

              in der Einnahme auf    7.083.500 EUR

              in der Ausgabe auf      7.083.500 EUR

festgesetzt.

 

2. Es werden festgesetzt:

 

2.1.              der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf              5.615.500 EUR

2.2.              der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                0 EUR

2.3.              der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                            1.000.000 EUR

2.4.              die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                     0 Stellen

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) für das Haushaltsjahr 2007 beträgt gemäß der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Höhe, mithin insgesamt   623.000,00 EUR

Für das Haushaltsjahr 2007 entfallen demnach auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden folgende Beträge:

 

 

3.1. Stadt Tornesch              474.666,67 EUR

3.2. Stadt Uetersen              148.333,33 EUR

 

4. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- EUR nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

5. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2007 – 2011 wird zugestimmt.“

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Anlagen

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