Beschlussvorlage - VO/07/331
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht "Friedrichstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht wurde zuletzt beraten im Hauptausschuss am 10.12.07 mit dem Beschluss, die anschließenden Grundstücke im Geltungsbereich der B-Pläne 62 Pappelweg sowie 68 Friedrichstraße in die Satzung einzubeziehen.
Da gem. § 25 BauGB Besonderes Vorkaufsrecht im Bebauungsplan nur unbebaute Grundstücke mit einem Vorkaufsrecht belegt werden können, wurde überprüft, wieweit das unbebaute, direkt am Pappelweg belegene Grundstück einbezogen werden sollte.
Ergebnis: Die Einbeziehung des ca. 7 m breiten Grundstücks macht keinen Sinn, weil eine städtebaulich angemessene Bebauung nur im Zusammenhang mit dem nördlich belegenen, bebauten Grundstück entstehen kann. Dies um so mehr, als beide Grundstücke im gleichen Eigentum befindlich sind.
Insoweit sollte der Geltungsbereich der Satzung über das Vorkaufsrecht wie aus der Anlage ersichtlich bestehen bleiben.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt