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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/331

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht wurde zuletzt beraten im Hauptausschuss am 10.12.07 mit dem Beschluss, die anschließenden Grundstücke im Geltungsbereich der B-Pläne 62 „Pappelweg“ sowie 68 „Friedrichstraße“ in die Satzung einzubeziehen.

 

Da gem. § 25 BauGB „Besonderes Vorkaufsrecht“ im Bebauungsplan nur unbebaute Grundstücke mit einem Vorkaufsrecht belegt werden können, wurde überprüft, wieweit das unbebaute, direkt am Pappelweg belegene Grundstück einbezogen werden sollte.

Ergebnis: Die Einbeziehung des ca. 7 m breiten Grundstücks macht keinen Sinn, weil eine städtebaulich angemessene Bebauung nur im Zusammenhang mit dem nördlich belegenen, bebauten Grundstück entstehen kann. Dies um so mehr, als beide Grundstücke im gleichen Eigentum befindlich sind.

 

Insoweit sollte der Geltungsbereich der Satzung über das Vorkaufsrecht wie aus der Anlage ersichtlich bestehen bleiben.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt die anliegende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „Friedrichstraße“

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