Beschlussvorlage - VO/08/333
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Denkmalstraße - Antrag Herr Rahn, BA 03.12.07
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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04.02.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 03.12.2007 wurde von Herrn Rahn der Antrag gestellt, über den Zustand der Denkmalstraße im Bereich des Bahnüberganges zu beraten. Dieses Thema wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 03. September 2001 auf Antrag der SPD- Fraktion beraten. Der Beschluss lautet die Entscheidung bis zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss K22 / L 107 zurück zu stellen.
Die Denkmalstraße zwischen der Kaffeetwiete und dem Bahnübergang mit einer Gesamtlänge von rd. 50 m verfügt über eine Fahrbahnbreite von 4,50 m. Dies entspricht der Breite des Bahnüberganges. Für den Begegnungsfall LKW/LKW ist bei verminderter Geschwindigkeit ein Verkehrsraum von 5,50 m und für den Begegnungsfall PKW/LKW ein Verkehrsraum von 4,75 m erforderlich. Aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite im Begegnungsfall wird der sich auf der westlichen Seite an die Fahrbahn anschließende unbefestigte Seitenstreifen in Mitleidenschaft gezogen.
Die Denkmalstraße verfügt zwischen der Kaffeetwiete und dem Bahnübergang über 2 Ausbauformen. Von den rd. 50 m sind ca. 15 m in Natursteinpflaster und rd. 35 m in Asphaltbauweise ausgeführt. Es besteht die Möglichkeit den unbefestigten Seitenstreifen auf einer Breite von rd. 1,0 m analog den vorhandenen Bauweisen zu befestigen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Nach einer Kostenschätzung wird für die Verbreiterung der Denkmalstraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 13.500,--Euro gerechnet. Für den Ausbau wäre die Stadt gem. geschlossenem Vertrag mit dem Kreis zuständig. Der Kreis ist nur für die Finanzierung der neuen K 22 zuständig. Gemäß Satzung wäre die Stadt verpflichtet die Ausbaukosten auf die Anlieger umzulegen. Die Denkmalstraße ist in der Anlage zur Ausbaubeitragsatzung als Hauptverkehrsstraße bezeichnet. Der Beitragssatz beträgt 50 % für die Fahrbahn und 60 % für die Bordsteine und Entwässerung. 4 Grundstücke sind beitragsfähig.
Die Mittel müssten nach Info der Anlieger im Nachtragshaushalt 08 oder Haushalt 09 eingestellt werden.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt den Ausbau der Denkmalstraße zwischen der Kaffeetwiete und Bahnübergang z. Zt. nicht zu realisieren. Stattdessen wir die Verwaltung beauftragt die Unterhaltungsmaßnahmen zu verstärken und zu den Haushaltsberatungen 2009 eine erneute Beratung durchzuführen.