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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/333

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 03.12.2007 wurde von Herrn Rahn der Antrag gestellt, über den Zustand der Denkmalstraße im Bereich des Bahnüberganges zu beraten. Dieses Thema wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 03. September 2001 auf Antrag der SPD- Fraktion beraten. Der Beschluss lautet die Entscheidung bis zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes über die Klagen gegen  den Planfeststellungsbeschluss K22 / L 107 zurück zu stellen.

Die Denkmalstraße zwischen der Kaffeetwiete und dem Bahnübergang mit einer Gesamtlänge von rd. 50 m verfügt über eine Fahrbahnbreite von 4,50 m. Dies entspricht der Breite des Bahnüberganges. Für den Begegnungsfall LKW/LKW ist bei verminderter Geschwindigkeit ein Verkehrsraum von 5,50 m und für den Begegnungsfall PKW/LKW ein Verkehrsraum von 4,75 m erforderlich. Aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite im Begegnungsfall wird der sich auf der westlichen Seite an die Fahrbahn anschließende unbefestigte Seitenstreifen in Mitleidenschaft gezogen.

Die Denkmalstraße verfügt zwischen der Kaffeetwiete und dem Bahnübergang über 2 Ausbauformen. Von den rd. 50 m sind ca. 15 m in Natursteinpflaster  und  rd. 35 m in Asphaltbauweise ausgeführt. Es besteht die Möglichkeit den unbefestigten Seitenstreifen auf einer Breite von rd. 1,0 m analog den vorhandenen Bauweisen zu befestigen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Nach einer Kostenschätzung wird für die Verbreiterung der Denkmalstraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 13.500,--Euro gerechnet. Für den Ausbau wäre die Stadt gem. geschlossenem Vertrag mit dem Kreis  zuständig. Der Kreis ist nur für die Finanzierung der neuen K 22 zuständig. Gemäß Satzung wäre die Stadt verpflichtet die Ausbaukosten auf die Anlieger umzulegen. Die Denkmalstraße ist in der Anlage zur Ausbaubeitragsatzung als Hauptverkehrsstraße bezeichnet. Der Beitragssatz beträgt 50 % für die Fahrbahn und 60 % für die Bordsteine und Entwässerung. 4 Grundstücke sind beitragsfähig.

Die Mittel müssten nach Info der Anlieger im Nachtragshaushalt 08 oder Haushalt 09 eingestellt werden.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt den Ausbau der Denkmalstraße zwischen der Kaffeetwiete und Bahnübergang z. Zt. nicht zu realisieren. Stattdessen wir die Verwaltung beauftragt die Unterhaltungsmaßnahmen zu verstärken und zu den Haushaltsberatungen  2009 eine erneute Beratung durchzuführen.

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