Beschlussvorlage - VO/08/390
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und Kindergartenähnlichen Einrichtungen ab dem 01.08.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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21.04.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß der Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) werden die Teilnahmebeiträge oder Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen.
Berechnungsgrundlage hierfür ist der Verbraucherindex für Deutschland, der die Entwicklung der Verbraucherpreise aller privaten Haushalte in Deutschland abbildet. Grund für die veränderte Berechnungsgrundlage ist die Einstellung der Berechnung der eigenständigen Preisindizes für das frühere Bundesgebiet und für die neuen Länder und Berlin-Ost für spezielle Haushaltstypen (bisher Lebenshaltungsindex für einen 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt der mittleren Einkommensgruppe).
Ermittelt wird der Prozentsatz von dem Stand 01.08.1995 im Vergleich zum Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres, d.h. hier: Dezember 2006. Die Steigerung des Lebenshaltungsindexes beträgt danach 22 %. Das ist eine Erhöhung zum Vorjahr von 4 %. Unter Berücksichtigung des Basiswertes der Elternentgelte vom 01.08.1996 werden die Teilnahmebeiträge oder Gebühren werden ab 01.08.2008 folgendermaßen angeglichen:
a) für Kindergarten und Hort
08/2006 08/2007 KiTa-Taler neu (?)
Beitrag für einen Ganztagsplatz / 8 und mehr Std. 271,00 260,00 262,00 21,00
Beitrag für 7,5 Stunden 254,50 244,00 246,00 20,50
Beitrag für 7 Stunden 238,00 228,00 230,00 20,00
Beitrag für 6,5 Stunden 218,00 210,00 211,00 18,00
Beitrag für 6 Stunden 201,50 194,00 195,00 17,50
Beitrag für 5,5 Stunden 185,00 178,00 179,00 17,00
Beitrag für 5 Stunden 168,50 162,00 163,00 16,50
Beitrag für 4,5 Stunden 152,00 146,00 147,00 17,00
Beitrag für einen Halbtagsplatz / 4 Stunden 135,50 130,00 131,00 15,50
Beitrag für 3,5 Stunden 119,00 114,00 115,00 15,00
Beitrag für 3 Stunden 102,50 98,00 99,00 14,50
Zu- oder Abschlag für jede angefangene halbe
Stunde bei verlängerter oder verkürzter
Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst
für Kindergarten und Hort 16,50
b) für Hort mit unterschiedlichen Betreuungszeiten in der Schul- und Ferienzeit
Für Hortbetreuung, die während der Schul- und Ferienzeiten verschiedene Betreuungszeiten vorhält, wird ein gemittelter Hortbeitrag als Regelbeitrag durch die Stadt Tornesch festgesetzt:. Früh- und Spätdienste sind neben dem Durchschnittsbeitrag zu entrichten. Bei der Berechnung wird von drei Monaten Ferienzeiten (Ganztagsbetreuung) und neun Monaten Schulzeit (jeweilige Teilzeitbetreuung) ausgegangen.
08/06 08/07 KiTa-Taler neu (?)
§ AWO-Kindertagesstätte Lüttkamp: 184,00 176,00 178,00 18,00
(Regelbetreuung bis 16.30 Uhr)
§ DRK-Kindertagesstätte: 190,00 182,00 184,00 18,00
(Regelbetreuung bis 17.00 Uhr)
c) für Krippe 08/06 08/07 KiTa-Taler neu (?)
Beitrag für einen Ganztagsplatz /
8 und mehr Stunden 407,00 390,00 393,00 27,00
Beitrag für 7,5 Stunden 382,50 366,50 369,00 26,50
Beitrag für 7 Stunden 358,00 343,00 345,00 26,00
Beitrag für 6,5 Stunden 326,00 312,50 316,50 23,50
Beitrag für 6 Stunden 301,50 289,00 292,50 22,50
Beitrag für 5,5 Stunden 277,00 265,50 268,50 21,50
Beitrag für 5 Stunden 252,50 242,00 244,50 20,50
Beitrag für 4,5 Stunden 228,00 218,50 220,50 19,50
Beitrag für 4 Stunden 203,50 195,00 196,50 18,50
Zu- oder Abschlag für jede angefangene halbe
Stunde bei verlängerter oder verkürzter
Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst
für Krippe 24,50 (bisher: 24,00 )
c) für kindergartenähnliche Einrichtungen (ab 12. Std./Woche)
Stundensatz je Betreuungsstunde in
kindergartenähnlichen Einrichtungen 6,00 (unverändert)
Das bedeutet für eine Gruppe mit einer Öffnungszeit von 12 Stunden pro Woche einen Monatsbeitrag von 72,00
(12 Stunden x 6,00 ).
Die Beiträge für 7 8 Stunden werden vom Ganztagsbeitrag mit dem jeweiligem Abschlag heruntergerechnet; Beiträge bis zu 6 Stunden vom Halbtagsbeitrag hochgerechnet.
Der Mindestbeitrag beträgt unverändert 15,50 . Die Geschwisterermäßigung ist gemäß der Kreisrichtlinie zu berechnen und der errechnete Beitrag auf 50 Cent bzw. volle Euro aufzurunden. Ebenso sind die Beiträge nach Anwendung der berechneten Sozialstaffel gerundet festzusetzen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die vorgesehene Anpassung der Elternbeiträge führt bei einer vollständigen Auslastung der vorhandenen Einrichtungen ab 08/2008 zu entsprechend erhöhten Einnahmen. Das Ergebnis hieraus ist in den Jahresrechnungen der einzelnen Einrichtungen dokumentiert.