Beschlussvorlage - VO/08/434
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 56, 2. vereinfachte Änderung "Wachsbleicherweg"
- Abwägung zur öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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23.06.2008
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Planung wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 07.04.08 mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung. Die öffentliche Auslegung endet am 23.06.08.
Angesichts des Änderungsinhalts (Fortfall der festgesetzten Traufhöhe) wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen vorgebracht werden. Die beteiligte Fachbehörde Kreis Pinneberg, Fachdienst Bauordnung hat bereits im Vorfeld Zustimmung signalisiert, Einwendungen aus der Öffentlichkeit wurden bislang nicht vorgetragen. Sollten wider Erwarten bis zur Sitzung Einwendungen vorgebracht werden, so wird die Abwägung dazu per Tischvorlage empfohlen. Mit diesem Vorgehen kann der Satzungsbeschluss durch die Ratsversammlung am 15.07.08 erfolgen und die Baugenehmigung für das die Planänderung auslösende Bauvorhaben erteilt werden.
Da keine Einwendungen zur Planänderung vorliegen, entfällt entsprechend die Abwägung, insoweit findet sich zu E nur der Satzungsbeschluss.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit ./.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung ./.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan 56, 2. Änderung Wachsbleicherweg als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan 56, 2. Änderung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.