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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/443

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu A, B+C:

 

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

1.      sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

2.      bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

3.      Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

4.      Beamtinnen, Beamte, Angestellte oder Arbeiterinnen und Arbeiter eingestellt, befördert oder in eine höhere Vergütungsgruppe oder Lohngruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Die beschlossenen Maßnahmen hinsichtlich des Ankaufes von Grundstücksflächen durch die Landgesellschaft Schleswig-Holstein machen eine Änderung der Haushaltssatzung hinsichtlich des eingeplanten Höchstbetrages für Kassenkredite über eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 notwendig.

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.3.2008 beschlossen, den in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 um 10 Mio. Euro auf 16 Mio. Euro anzuheben.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Bei einer Inanspruchnahme des vollen Kassenkredits, wobei der Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit noch abzuwarten wäre, ist mit Verlauf der 2. Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2008 mit erheblichen Mehrausgabe im Bereich des Verwaltungshaushaltes zu rechnen (Haushaltsstelle 1.910000.808100 „Zinsen für laufende Konten“). Durch eine 2. Nachtragssatzung und dem       2. Nachtragshaushaltsplan 2008, der im September 2008 verabschiedet werden soll, sind entsprechend höhere Haushaltsmittel einzuplanen. Die Deckung dieser Mehrausgaben ist durch angekündigte Mehreinnahmen im Bereich der Einkommenssteueranteile (+ 229.800 €) gewährleistet.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008.

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe

unverändert von               17.279.500              auf              17.279.500 €

 

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

unverändert von               2.841.100 €              auf              2.841.100 € 

festgesetzt.

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von               0 €               auf              0 €

(unverändert)

 

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                                                           unverändert von                1.810.000 €              auf              1.810.000 €

 

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite von               6.000.000 €              auf              16.000.000 €

 

 

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen (unverändert) von              89,09 Stellen               auf              89,09 Stellen

 

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 270%, Grundsteuer B = 270%, Gewerbesteuer = 310%)

 

 

 

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