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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/483

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Aufgrund der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments sowie den jeweiligen nationalen Ergänzungen sind die zuständigen Behörden – in diesem Falle die Gemeinden – verpflichtet Lärmminderungspläne aufzustellen.

Betroffen davon sind Straßen mit mehr als 6.000.000 KFZ / a (entspricht einen DTV von mehr als 16.400 KFZ / d) sowie Eisenbahnlinien mit mehr als 60.000 Züge / a.

Da im Stadtgebiet von Tornesch beide Werte weit überschritten werden, wurde das Büro Lärmkontor aus Hamburg beauftragt, einen Lärmaktionsplan zu erarbeiten. Die Ausarbeitung liegt als Anlage dieser Vorlage bei.

Die Ergebnisse, die nicht wirklich überraschen, zeigen eine relativ große Betroffenheit von Bürgerinnen und Bürgern durch die Eisenbahnstrecke

– immerhin 10 % der Bevölkerung sind betroffen –hrend von Straßenverkehr nur gut 1 % der Bevölkerung betroffen ist.

Diese vergleichsweise geringe Belastung durch den Straßenverkehr erklärt sich dadurch, dass neben der A 23 die Landesstraße L 110 (Ahrenloher Str.) von der Autobahn kommend lediglich bis zum Abzweig der K22 berücksichtigt wurde.

Als Grund dafür darf die Verwendung von „alten“ Zahlen – die Verkehrsbelastung betreffend – angenommen werden.

Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, die Ahrenloher Str. bis zur großen Kreuzung im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen Verkehrsrahmenplanes mit zu betrachten.

Da der Plan erst nach dem Planfeststellungsbeschlusses zur K22 beauftragt werden soll, würde sich dann auch eine neue Verkehrsverteilung in der Lärmaktionsplanung wiederspiegeln.

Die nicht verausgabten Haushaltsmittel sind dafür in das Folgejahr zu übertragen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Umweltausschuss beschließt den in der Anlage beigefügten Lärmaktionsplan für die Stadt Tornesch.

Vor der Meldung an das Land hat eine Bürgerinformation in Form einer 4- wöchentlichen Auslegung stattzufinden, diese ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Ahrenloher Str. (innerörtlicher Abschnitt) ist im Zusammenhang mit dem neuen Verkehrsrahmenplan nachzubearbeiten.

 

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Anlagen

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