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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/493

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

1.      sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

2.      bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

3.      Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

4.      Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 2. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan schließt der Verwaltungshaushalt 2008 in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  17.804.700 € (+ 525.200 € ) und im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  3.931.500 € (+ 1.090.400 €) ab.

 

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Die wesentlichen Veränderungen im Verwaltungshaushalt ergeben sich aus dem Einzelplan 2  (Schulen), dem Einzelplan 4 (Soziale Sicherung) und dem Einzelplan 9 (Steuern, allg. Zuweisungen und allgemeine Umlagen).

 

Bei den Einnahmen sind dementsprechend folgende Veränderungen zu nennen:

 

a)     Mieten vom Abwasserbetrieb, VHS, BA und E.ON              +              20.000 €

b)     Personalkostenerstattung vom Schulzweckverband              +              30.800 €

c)     Erstattung aus der Jahresrechnung 2007 der Kindergärten              +              215.000 €

d)     Erstattung von Personalkosten von ARGE Hartz IV              -              22.100 €

e)     Erstattung von Personalkosten v.d. Bundesanstalt für Arbeit              +              36.200 €             

f)       Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer              +              229.700 €

 

 

 

Im Bereich der Ausgaben sind folgende wesentliche Positionen hervorzuheben:

 

a)     Personalausgaben Sammelnachweis 01              +              315.000 €

b)     Unterhaltung der Fritz-Reuter-Schule              +              25.000 €

c)     Schulkostenbeiträge an Gymnasien              -              64.600 €

d)     Schulkostenbeiträge an Gesamtschulen              -              172.000 €

e)     Zuschuss an Kindergartenträger DRK Friedlandstraße              +              25.500 €

f)       Kosten der freiw. Sozialstaffel für Kindertagesstättenbetreuung              -              10.000 €

g)     Zuschuss für AWO Kindergarten Merlinweg              +              18.600 €

h)     Zuschuss für AWO-Kindergarten Lüttkamp              +              49.900 €

i)       Zuschuss an das DRK als Defizitabdeckung              +              19.900 €

j)       Erstattung an den Kreis als örtlichen Sozialhilfeträger              -              13.000 €

k)     Unterhaltung der Sportanlagen              +              40.800 €

l)       Kataster- und Planmaterial              +              62.000 €

m)   Gebühren für Oberflächenentwässerung              +              10.000 €

n)     Stromkosten für Straßenbeleuchtung              +              49.000 €

o)     Kreisumlage              +              130.500 €

p)     Zinsen für lfd. Konten (Kontokorrentkredite)              +              95.000 €             

q)     Zuführung zum Vermögenshaushalt              -              122.400 €

             

 

Einnahmen:

 

here Mieteinnahmen von der ARGE und von E.ON Hanse für Räumlichkeiten im Hause.

 

here Personalkostenerstattung vom Schulzweckverband, u.a. bedingt durch Neueinstellung von Personal in 2008.

 

Eine bisher zur ARGE abgeordnete Mitarbeiterin ist nunmehr in der Bauverwaltung der Stadt beschäftigt, so das die Erstattungskosten entsprechend sinken.

 

U.a. einmalige Erstattung von Personalkosten für 1 € - Jobber (25.200 €)

 

Auf der Basis der Steuerschätzung vom Mai 2008 können die zu erwartenden Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entsprechend angehoben werden.

 

 

Ausgaben:

 

Die Neuberechnung der Personalausgaben 2008 auf der Basis der tariflichen Erhöhungen sowie Einstellungen (Schulhausmeister, Reinigungskräfte) machen es notwendig, die entsprechenden Haushaltsansätze zu erhöhen. Ein Teil dieser Mehrkosten wird jedoch wiederum durch den Schulverband Tornesch - Uetersen erstattet.

 

Kosten für die Klassenraumsanierungen die keine wertverbessernde Maßnahme des Gebäudes darstellen. Die nicht spezifizierten Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt (100.000 €) wurden entsprechend  auf 0 € gekürzt.

 

Die Schulkostenbeiträge an Gymnasien und Gesamtschulen konnten verringert werden, da der Richtwert vom Land entsprechend gesenkt wurde.

 

Die Erhöhung der Zuschüsse an die Kindergartenträger sind im Einzelnen bei der entsprechenden Haushaltsstelle erläutert (UA 464).

 

Reduzierung des Anteil der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II aufgrund leicht gesunkener Kosten der Grundsicherung nach SGB II

 

Durch eine nicht besetzte Stelle und diverse Hausmeistervertretungen wurde eine vermehrte Fremdvergabe zur Unterhaltung der Sportanlagen notwendig.

 

Zusätzliche Kosten ( +60.000 €) für die Erstellung eines Straßenkatasters, welches für die Erfassung und Bewertung der gemeindeeigenen Straßen in Hinblick auf die Doppik notwendig ist. Weiterhin wird für die Datenanalyse und Installation einer hausweiten browserbasierten Auskunft für IP ALK/ALB ein einmaliger Betrag in Höhe von 2.000 € notwendig.

 

r die Oberflächenentwässerung sind zusätzliche Haushaltsmittel einzuplanen, die aus der Nachkalkulation der WIBERA für Vorjahre resultieren.

 

Erhebliche Haushaltsüberschreitungen durch Strompreiserhöhungen und Erweiterung der Straßenbeleuchtung machen eine Anpassung des Haushaltsansatzes „Stromkosten für Straßenbeleuchtung“ notwendig.

 

Durch die gestiegene Steuerkraft der Stadt Tornesch im Umlagezeitraum ist die Kreisumlage entsprechend angestiegen, so dass Mehrkosten in Höhe von 130.500 € entstehen. 

 

Bei den Zinsen werden Mehrkosten in Höhe von 50.000 €r die lfd. Girokonten sowie zusätzlich 45.000 €r den aufzunehmenden Kassenkredit der Landgesellschaft erwartet (3 Mio. € x 5,2 % x 3,5 Monate).

 

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:

 

a)      Zuweisung vom Land für Feuerwehrfahrzeug              +              50.000 €

b)      Erlöse aus Grundstücksverkäufen              +              1.100.000 €

c)      Entnahme aus der allgemeinen Rücklage              +              54.000 €

d)      Zuführung vom Verwaltungshaushalt              -              122.400 €

 

 

 

Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:

 

a)     Erwerb von beweglichen Vermögen im Rathaus              +              13.000 €

b)     Umbaumaßnahmen an der JSS              +              10.000 €

c)     Umbaumaßnahmen an der FRS              -               68.100 €

d)     Zuschuss an den Spielmannzug des TuS Esingen              +              15.000 €

e)     Bau- und Planungskosten neuer Sportplatz am Großen Moorweg              +              50.000 €

f)       Verkehrsrahmenplan              -              25.000 €

g)     ckbau Verkehrsberuhigungselemente Friedlandstraße              -              47.000 €

h)     Umbau Dorfplatz              +              20.000 €

i)       Erwerb von Grundstücken              +              1.100.000 €

 

 

Schlussbetrachtung:

 

Die gestiegenen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt des 2. Nachtrages 2008 beruhen zum überwiegenden Teil auf Beschlüssen der Fachgremien oder notwendigen über- und außerplanmäßiger Ausgaben. Im Einzelnen verweise ich auf die Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen.

 

Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung notwendiger Investitionen ist weiterhin nicht erforderlich.

 

Dennoch können alle veranschlagten Investitionsmaßnahmen nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn die vorgesehenen Einnahmen tatsächlich und nicht nur rechtlich zur Verfügung stehen. Diese Regelung bleibt weiterhin notwendig, um Vor- und Zwischenfinanzierungen möglichst zu vermeiden, weil ansonsten Zinsen aus Kassenkrediten den Verwaltungshaushalt untig belasten.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  Die Ratsversammlung beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008:.

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe

von               17.279.500 €              auf              17.804.700 €

 

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

nunmehr von               2.841.100 €              auf              3.931.500 € 

festgesetzt.

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von               0 €               auf              0 €

(unverändert)

 

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

              ermächtigungen  von                1.810.000 €              auf              1.810.000 €

              (unverändert)

 

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite von               16.000.000 €              auf              16.000.000 €

(unverändert)

 

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen von              89,09 Stellen               auf              90,14 Stellen

 

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 270%, Grundsteuer B = 270%, Gewerbesteuer = 310%)

 

 

Dem geänderten Stellenplan 2008 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom  1.9.2008,  in der vorgelegten Form zugestimmt.

 

 

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Anlagen

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