Beschlussvorlage - VO/08/496
Grunddaten
- Betreff:
-
30. F-Planänderung "Tornesch-Ost"
- Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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06.10.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Derzeit läuft der städtebauliche Wettbewerb zur wohnbaulichen Entwicklung in Tornesch-Ost mit einem Geltungsbereich von ca. 37 ha Größe. Das Wettbewerbsergebnis soll die Grundlage für die planungsrechtliche Neuordnung des Bereichs zwischen Ahrenloher Straße, Großer Moorweg und Lindenweg bilden.
Der anliegende Geltungsbereich der 30. F-Planänderung umfasst neben dem festgelegten Wettbewerbsgebiet auch die Flächen, die ergänzend überarbeitet werden sollten. Konkrete Darstellungen in der Planzeichnung zur F-Planänderung sind erst nach Abschluss des Wettbewerbs sinnvoll. Vorgaben für Planinhalte bestehen für den Bereich B-Plan 23 Strucksche Koppel, der damals ohne entsprechende F-Planänderung entwickelt werden konnte. Ausgespart ist an der Ahrenloher Straße der Bereich B-Plan 58 (LIDL), der mit zugehöriger F-Planänderung aufgestellt wurde und keiner Aktualisierung bedarf.
Die Beratung der Änderungsinhalte wird immer mal wieder den Blick auf die erforderliche Neufassung des gesamten Flächennutzungsplans (und des Landschaftsplans) lenken. Die Neufassung des F-Plans wird also auch in absehbarer Zeit Beratungsthema werden. Da jedoch Beratungs- und Verfahrensdauer für eine Neufassung erfahrungsgemäß über einige Jahre geht, soll die hier vorliegende 30. Änderung des F-Plans noch als Einzeländerung durchgeführt werden und damit einen zeitnahen Beginn konkreter Besiedlung ermöglichen.
Der jetzige Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlussfassung wird gewählt, um die erforderlichen Vorabstimmungen mit der Landesplanungsbehörde sowie den wesentlichen Trägern öffentlicher Belange beginnen zu können.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit Prüfung beginnt mit der Entwicklung der Entwurfsinhalte.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung wird im Zeitraum der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen Die Entwurfserarbeitung erfolgt durch den FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld-Stadtplanung, die Umweltaspekte werden durch das Büro Landschaftsarchitektur Zumholz abgearbeitet. Die Mittel für den Zeitraum 2008 stehen im Haushalt bereit, erforderliche Mittel für 2009 werden in den Haushalt eingeworben.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Für das Gebiet zwischen Ahrenloher Straße, Großer Moorweg, Schäferweg, Kleiner Moorweg und Lindenweg, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird eine 30. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Planungsziel ist die Ordnung der künftigen wohnbaulichen Entwicklung.
2. Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.
3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-, der Umweltbericht wird vom Büro Landschaftsarchitektur Zumholz erarbeitet.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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394,2 kB
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