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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/497

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Das Projekt „Sportstättenneubau“ wurde bislang im Hauptausschuss sowie im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen beraten. Nun soll der dort beschlossene Standort planungsrechtlich gesichert werden.

 

Der erste Schritt dazu ist der Beschluss zur Aufstellung einer 31. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Entwurfsinhalte sollen festgelegt werden, wenn die Sportstättenplanung so weit gediehen ist, dass die Sondergebiete für die Hochbauten (Umkleide, Vereinsheim) standortmäßig neben den Grünflächen für die Spielfelder festgelegt werden können.

 

Derzeit wird geprüft, ob auch die Aufstellung eines B-Plans erforderlich wird.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit                                          wird geprüft, wenn der Versiegelungsgrad feststeht (Sportstättenplanung)
2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen                            Die F-Planänderung wird vom FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld-Stadtplanung erarbeitet, der Umweltbericht vom Büro Landschaftsarchitektur Zumholz. Die Mittel stehen im Haushalt bereit. Die Mittel für die Sportstättenplanung werden in den Haushalt 2009 eingeworben.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.  Für das Gebiet zwischen Großem Moorweg und den Wirtschaftswegen Brandskamp und Spritzloh, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird eine 31. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von Flächen für Sportanlagen.

 

2.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-, der Umweltbericht wird vom Büro Landschaftsarchitektur Zumholz erarbeitet.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Anlagen

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