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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/498

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Arbeitshinweis:                            Der LEP mit seinen 147 Seiten erfordert eine seitenaufwendige Vorlage, um einen inhaltlichen Überblick zu geben. Der erste Teil (kursiv) enthält einen Grobüberblick über den Inhalt des Plans. Der zweite Teil beschreibt die für Tornesch wesentlichen Neuerungen. Der dritte Teil zeigt zu den jeweiligen Abschnitten die Ziele / Grundsätze auf und enthält den Vorschlag einer Stellungnahme. Das gesamte Planwerk kann unter www.lep-online.schleswig-holstein.de eingesehen werden. Bei Bedarf kann das Studium abgekürzt werden, indem auf die so umrahmten Vorschläge einer Stellungnahme geachtet wird und die Passagen mit inhaltlichem Vorschlag in den Focus genommen werden.

 

Das Thema wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 03.03.08 (Vorlage VO/08/363). Wegen der zwischenzeitlich erfolgten Kommunalwahl mit den entsprechenden personellen Veränderungen in den Ausschüssen werden hier die wesentlichen Aspekte zum LEP erneut wiedergegeben (kursiv):

 

1. Teil

Das Innenministerium hat den Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009 (LEP), der den Landesraumordnungsplan 1998 ersetzen soll, zum Beteiligungsverfahren und zur Stellungnahme bis zum 31.10.08 vorgelegt. Der LEP soll Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes bis 2025 und Basis für die Fortschreibung der Regionalpläne in S.-H. sein:

- Umsetzung landespolitischer Ziele

- Entwicklung der Teilräume

- Stärkung der kommunalen Planungsverantwortung (Regionalplanung)

 

Der LEP ist in der Hierarchie der Raumplanung das oberste Planungsinstrument auf Landesebene. Danach folgt der Regional-, (REK) der Kreisentwicklungs- (KEK), der Gebietsentwicklungs- (GEP), der Flächennutzungs- und der Bebauungsplan. Im Rahmen der Kommunalisierung der Regionalplanung bekommen KEK und GEP und auch Stadt-Umland-Konzepte (SUK) mehr Bedeutung. Es wird daher angestrebt, dass der Kreis Pinneberg gemeinsam mit den Kommunen eine abgestimmte Stellungnahme abgibt. Als Basis dafür eignet sich das 2007 beschlossene Kreisentwicklungskonzept. Der LEP-Entwurf enthält eine Reihe von Prüfaufträgen an die Regionalplanung abzuwägen, ob Zielsetzungen  umgesetzt werden sollen.

 

Im LEP sind europäische und nationale Konzepte und Strategien zur Entwicklung berücksichtigt.

Stark zusammengefasst berücksichtigt der LEP folgende Aspekte:

 

- Demographischer Wandel, Überalterung der Bevölkerung

- Europäische Integration

- Erhaltung staatlicher Gestaltungsmöglichkeiten auch unter dem Aspekt von Deregulierung und Privatisierung

- Metropolisierung des Städtesystems

- Starke Regionen, Städte, Stadtregionen

- Regionale und kommunale Kooperation durch den LEP, mehr regionale Zusammenarbeit /

  Träger der kommunalen Regionalplanung (REK, KEK, SUK)

- Impulse für ländliche Räume

- Umweltschutz, Umweltbericht als strategische Umweltprüfung und Bestandteil des LEP

- Wachstum, Arbeitsplätze, Wirtschaft, Landwirtschaft, Energie, Forschung, Bildung, Verkehr, Kultur, Sport, Tourismus, Erholung, Soziales, Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren, Behinderte, Gesundheit, Pflege

 

Als wesentlichen Bestandteil des LEP wird an dem Verdichtungsraum um Hamburg und an den aus Hamburg ausstrahlenden Entwicklungsachsen festgehalten. Da Tornesch auf einer dieser Achsen liegt, wird –wie bisher- eine weitere bauliche Entwicklung stattfinden können. Die Metropolregion Hamburg wird trotz der allgemein rückläufigen Bevölkerungsentwicklung Wanderungsgewinne aus dem ländlichen Raum und anderer strukturschwacher Regionen zu verzeichnen haben und sich daher auf Bereitstellung von Bauflächen entsprechend der Bürgernachfrage einstellen müssen. Hierbei ist u.a. auch der Überalterung der Bevölkerung durch geeignete Angebote Rechnung zu tragen. Die Prognose des LEP-Entwurfes entspricht somit auch z.B. der Prognose der Bertelsmann-Stiftung.

Für den Kreis Pinneberg wird bis 2025 ein Wohnungsneubaubedarf von rd.17.000WE prognostiziert. Linear in Relation der Einwohnerzahlen ergibt sich für die Stadt Tornesch ein Anteil von rd. 800WE, davon 30% Ersatzbedarf.

 

Die Abgrenzung der Siedlungsachsen (Begrenzung der Siedlungsräume) ist nicht Bestandteil des LEP, sondern der Regionalplanung. Eine Ausweitung und Einbeziehung des Ortsteiles Oha wurde bisher abgelehnt.

 

Das zentralörtliche System wird nach Überprüfung in 2008 nachrichtlich im LEP aufgenommen werden. Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung des Systems erfolgt durch eine Landesverordnung auf der Grundlage des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes (LEGG).

 

Die Einsstufung in das zentralörtliche System ist von herausragender Bedeutung, da hiermit auch die Finanzzuweisungen des Landes für übergemeindliche Aufgaben verknüpft sind. Da im LEP-Entwurf die Kommunalisierung der Regionalplanung gestärkt werden soll, muss künftig damit gerechnet werden, dass die Schlüsselzuweisungen nur noch diesen Kommunalregionen zugeteilt werden. Für eine kommunale Planungskooperation bieten sich naturgemäß die Kommunen an, die bereits einen gemeinsamen F-Plan aufgestellt haben, Tornesch, Uetersen, Moorrege und Heidgraben. Die 1997 mit Unterstützung des Kreises aufgenommenen Verhandlungen zur Aufstellung eines GEP, evtl. auch mit Ellerhoop und Heist, scheiterten. Uetersen hat sich mehr den Marschkommunen zugewandt und abgesehen von der Bildung des Schulverbandes und der Zusammenarbeit im Sozialhilfebereich (ARGE) haben sich keine weiteren und wesentlichen Kooperationen ergeben.

 

1997 hatten Tornesch und Uetersen gemeinsam einen Antrag auf Aufstufung dieses 2-poligen Siedlungsraumes zum Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrum im Rahmen der damaligen Neufestsetzung gestellt. Diesem Antrag wurde vom Land nicht entsprochen. Tornesch blieb Stadtrandkern II.Ordnung und Uetersen Unterzentrum mit Teilfunktion eines Stadtrandkerns I.Ordnung. Durch den Wegfall des Krankenhauses in Uetersen haben sich die Voraussetzungen für eine Aufstufung nicht verbessert. Dennoch sollten Tornesch und Uetersen weitere Kooperationen entwickeln, um ihre Region gegenüber Kreis und Land zu stärken.

 

Der 3gleisige Ausbau der Bahnstrecke von Pinneberg bis Elmshorn ist als Einzelmaßnahme im Planentwurf enthalten.

 

2. Teil

Als wesentliches Merkmal des LEP ist der Ansatz verstärkter interkommunaler Abstimmung und Zusammenarbeit zu erkennen, der als konkrete Folge die Verlagerung der Regionalplanung auf die kommunale Ebene vorsieht.

Auf der Informationsveranstaltung des Kreises zum LEP am 08.09.08 in Heidgraben machte Herr Liebrenz vom Innenministerium wiederholt deutlich, dass es in der Zukunft beim Thema Regionalplanung entscheidend darauf ankommen werde, dass sich Städte und Gemeinden kooperativ organisieren, um als Träger der Regionalplanung wirken zu können. Wer nicht fähig ist, in größerem Verbund Interessen auszugleichen, wird die Möglichkeiten, die der LEP für die Regionalplanung anbietet, nicht in konkrete Maßnahmen umsetzen können. Das waren deutliche Zeichen vom Ende der Kirchturmspolitik.

Auch im Schriftteil des LEP ist zu den verschiedenen Themenbereichen immer wieder von der interkommunalen Abstimmung die Rede. Als Grundsatz gilt zum Thema 10. Instrumente: „Durch eine bessere Verzahnung der Instrumente der regionalen und interkommunalen Kooperation sowie der städtischen Entwicklung sollen kleinräumige und sektorale Sichtweisen überwunden und die bedeutsamen Aufgabenbereiche der Raumordnung, insbesondere der Regionalplanung und der Regionalpolitik, der integrierten Stadtentwicklungsplanung, der Wohnraumförderung und der Entwicklung ländlicher Regionen enger zusammengeführt werden.“

 

Weiteres neues Merkmal ist die Darstellung von Landesentwicklungsachsen neben den bekannten Siedlungsachsen. Diese Landesentwicklungsachsen sind an den Autobahnen orientiert, während die Siedlungsachsen an den Bahnlinien orientiert sind.

 

Die Landesentwicklungsachsen sollen mittels der Regionalplanung „für gewerbliche Standorte von überregionaler Bedeutung in Betracht gezogen werden.“ „Die Standorte für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung ... sind ... auf eine begrenzte Zahl herausragend geeigneter, qualitativ hochwertiger und größerer gewerblicher Entwicklungsschwerpunkte zu beschränken.“

 

In der (Vorlage zur) Stellungnahme des Kreises zum LEP finden sich dazu folgende Anregungen:

§        „Um das Risiko eines planerischen Stillstandes in Schleswig-Holstein zu mindern, sollte zeitgleich zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes Klarheit geschaffen werden, wie die künftigen Planungsräume geschnitten sein werden und wer als Träger der Regionalplanung agieren wird. Der Entwurf des LEP muss daher in Zusammenhang mit dem neu zu erarbeitenden Landesplanungsgesetz und dem neuen Landesentwicklungsgrundsätzegesetz beraten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die beiden Gesetze und der LEP aufeinander abgestimmt sind und auch möglichst zeitgleich in Kraft treten können.“

§        „Die A 20, die sich derzeit noch in der Planungs- und Bauphase befindet, wird eine maßgebliche Verbindung zwischen den Bremischen Häfen, dem zukünftigen Tiefwasserhafen JadeWeserPort, der Metropolregion Hamburg und den Wachstumsräumen im Ostseeraum bilden. Um diese Verbindung zu stärken und um die Nachteile einer - derzeit noch fehlenden - leistungsfähigen Ost-West Achse in Schleswig-Holstein auszugleichen, muss die A 20 als Landesentwicklungsachse ausgewiesen werden.“

 

Eine starke Kooperation als Träger der Regionalplanung für einen Planungsraum um die Metrpolregion Hamburg in Verbindung mit einer querenden Landesentwicklungsachse A 20 könnte den Standort Tornesch mit seinem Flächenangebot an der A 23 als Gewerbeschwerpunkt prädestinieren.

 

Gleiches gilt analog für die Begrenzung des Siedlungsachsenraums. Im LEP sind die Grenzen der (traditionellen) Entwicklungsachsen (für Tornesch: Hamburg-Elmshorn) entfallen und der Regionalplanung vorbehalten.

 

3. Teil

Im Folgenden werden einzelnen Kapitel des LEP stichwortartig mit den Leitzielen benannt, die Stellungnahme des Kreises zitiert (soweit sie für Tornesch von Belang ist) und die städtische Stellungnahme dazu vorgeschlagen.

1. Einleitung

Stellungnahme:              ./.

 

2. Rechtliche Grundlagen und Geltungsrahmen

LEP: „Der Landesentwicklungsplan (LEP) basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:

• § 8 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) sowie • §§ 3, 5 und 7 des Gesetzes über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz, LaPlaG) in der Fassung vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 542).

Der LEP ersetzt den Landesraumordnungsplan vom 4. Juni 1998 (Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 493) in der Fassung der Teilfortschreibung 2004 vom 17. Januar 2005 (Amtsbl. Schl.-H. S. 99). Er besteht aus Text und Karte.“

Stellungnahme Kreis sollte übernommen werden (s 2.Teil, erster Spiegelstrich)

 

3. Entwicklung Schleswig-Holsteins und seiner Regionen in Deutschland und Europa

Stärkung des Landes und seiner Regionen durch Zusammenarbeit der Anrainerstaaten bzw. –regionen.

Stellungnahme:              ./.

 

4. Demographische Entwicklung

Statistiken über Bevölkerungsentwicklung mit Auswirkungen und Handlungserfordernissen. „Kooperieren statt konkurrieren bei der Planung“, „In größeren kommunalen und regionalen Einheiten denken“.

Stellungnahme:              ./.

 

5. Entwicklung der übergeordneten Raumstruktur des Landes

LEP: „Was wollen wir? Wir wollen, dass die Teilräume des Landes

• gleichberechtigt sind und für alle hier lebenden Menschen gleichwertige Lebensverhältnisse bieten;

• als Regionen international wettbewerbsfähig sind;

• mit ihren besonderen Stärken zur Gesamtentwicklung des Landes beitragen;

• zu Innovation, Wirtschaftswachstum und der Entwicklung hin zu einer Wissensgesellschaft beitragen;

• zusammenarbeiten und solidarisch Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit des Landes übernehmen;

• nachhaltig und umweltverträglich entwickelt werden und die Entwicklung auf den Erhalt der natürlichen Ressourcen und der Lebensqualität abzielt.“

Stellungnahme:              ./.

 

5.3 Ordnungsräume

LEP: „Die Ordnungsräume sollen als Schwerpunkträume der wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung im Land gestärkt werden und dadurch auch Entwicklungsimpulse für die ländlichen Räume geben. Ihre Standortvoraussetzungen für eine dynamische Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung sollen weiter verbessert werden. Hierzu sollen die Anbindung an die nationalen und internationalen Waren- und Verkehrsströme über Straße und Schiene sowie Luft- und Seeverkehrswege gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Flächen für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sollen in ausreichendem Umfang vorgehalten werden. Bei der Gewerbeansiedlung soll insbesondere auch auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Flächenverbrauch und die Anbindung an das nationale Straßennetz sowie die Zukunftsfähigkeit und Umwelt­freundlichkeit der Betriebe geachtet werden.“

Stellungnahme:              ./.

 

5.6 Landesentwicklungsachsen

s. zuvor, 2. Teil

Stellungnahme Kreis sollte übernommen werden(s. 2. Teil, 2. Spiegelstrich)

 

6. Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung

LEP: „Wir wollen in Schleswig-Holstein

• eine nachhaltige Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung, die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belangen gerecht wird;

• gute siedlungsstrukturelle Rahmenbedingungen für die Wirtschaft;

• die natürlichen Ressourcen schützen;

• für alle Menschen ein angemessenes und differenziertes Angebot an Wohnungen;

• dass Einrichtungen der Daseinsvorsorge für alle Menschen in zumutbarer Entfernung erreichbar sind.“

Stellungnahme:              ./.

 

6.2.5 Stadtrandkerne

LEP: „Stadtrandkerne sollen im engen räumlichen Zusammenhang mit dem übergeordneten Zentralen Ort Versorgungsaufgaben wahrnehmen. Ihre zentralörtlichen Einrichtungen sollen denen vergleichbarer Zentraler Orte entsprechen und in Abstimmung mit dem übergeordneten Zentrum (gemeint ist hier das Mittelzentrum Elmshorn) entwickelt werden. Wohnbauliche und gewerbliche Entwicklungen sollen in Abstimmung mit dem Zentralen Ort erfolgen.“ „Stadtrandkerne in den Ordnungsräumen sollen auf den Siedlungsachsen liegen. Stadtrandkerne sollen verkehrlich gut an das Zentrum angebunden sein. Die Stadtrandkerne sollen baulich so geordnet und gestaltet sein, dass ein städtischer Kern erkennbar ist.“

Stellungnahme:              ./.

 

6.4 Siedlungsachsen und Baugebietsgrenzen

LEP: „Die Siedlungsentwicklung in den Ordnungsräumen ist vorrangig entlang von Siedlungsachsen auszurichten. Die Grundrichtungen der Siedlungsachsen sowie die äußeren Achsenschwerpunkte sind in der Hauptkarte dargestellt. ... In den Regionalplänen ist die verbindliche Abgrenzung der Siedlungsachsen gebietsscharf darzustellen. Die Siedlungsachsen sind durch die Ausweisung von Grünzäsuren zu gliedern.“

 

Stellungnahme Kreis:              „...Aufgrund der Tatsache, dass selbst die vorbereitende Bauleitplanung der Kommunen (Flächennutzungspläne) nicht den Anspruch einer gebietsscharfen Darstellung verfolgen, kann für die übergeordnete Regionalplanung erst recht keine Gebietsschärfe eingefordert werden. Der Begriff „gebietsscharf“ ist daher zu streichen.“

 

Stellungnahme Kreis sollte übernommen werden.

 

LEP: „Die Abgrenzung der Siedlungsachsen soll sich an folgenden Kriterien orientieren:

• Den Siedlungsachsen sollen größere baulich zusammenhängende Siedlungsgebiete zugeordnet sein;

• sie sollen über Flächenpotenziale für die siedlungsstrukturelle Entwicklung verfügen;

• die Ergebnisse abgestimmter Stadt-Umland-Konzepte insbesondere im Bereich der Mittelzentren entlang der Achsengrundrichtung sollen berücksichtigt werden;

• die Siedlungsachsen sollen die engeren Einzugsbereiche der Haltepunkte / Bahnhöfe insbesondere des schienengebundenen ÖPNV umfassen;

• sie sollen dem überörtlichen Straßennetz, insbesondere den Autobahnanschlussstellen zugeordnet und damit verknüpft sein;

• die ökologische und landschaftliche Verträglichkeit für eine weitere Siedlungsentwicklung innerhalb der Siedlungsachsen soll gewährleistet sein;

• zusammenhängende landschaftliche Freiräume sollen erhalten werden und vernetzt bleiben.“

Stellungnahme:              ./.

 

6.5 Wohnungsversorgung

LEP: „Bei der Entwicklung der Wohnungsbestände sowie der Ausweisung von Wohnbauflächen und dem Bau neuer Wohnungen sollen die demographischen Veränderungen, insbesondere die Änderungen der Altersstruktur der Nachfrager auf den Wohnungsmärkten, berücksichtigt werden.

Das Wohnungsangebot soll in ausreichendem Umfang den qualitativen Wohnansprüchen von Menschen, die 70 Jahre und älter sind, Rechnung tragen. Zudem soll durch die Bereitstellung von behindertengerechtem Wohnraum sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung ihre Wünsche nach zunehmend selbst bestimmten und selbständigen Lebensformen verwirklichen können. Dies hat auch Auswirkungen auf die Gestaltung der Wohnquartiere.

Auch die Bedürfnisse von Familien mit Kindern sollen beim Wohnungsbau und der Gestaltung des Wohnumfelds besser berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Städte. Der deutliche Rückgang der Zahl der Haushalte von Personen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren soll bei der Planung und Ausweisung von Flächen für Einfamilienhäuser beachtet werden.“

Stellungnahme:              ./.

 

6.7 Städtebauliche Entwicklung

LEP: „Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden

• sollen Möglichkeiten einer städtebaulich angemessenen Verdichtung bestehender oder geplanter Bauflächen genutzt werden;

• sollen die Innenentwicklung ... im Siedlungsbereich vorangetrieben und die Baulandreserven mobilisiert werden;

• soll ....;

• sollen Flächen sparende Siedlungs- und Erschließungsformen realisiert werden.

Die Umweltqualität in den Städten und Gemeinden soll durch eine ökologisch orientierte Innenentwicklung und Attraktivitätssteigerung verbessert werden, insbesondere durch Sicherung von Grünflächen und innerörtlichen Grünachsen mit Übergang zur freien Landschaft.“

Stellungnahme:              ./.

 

7. Wirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftsnahe Infrastruktur

LEP: „Wir wollen, dass Schleswig-Holstein

• im nationalen und internationalen Standortwettbewerb attraktive Rahmenbedingungen für Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung bietet;

• eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung hat, die neben ökonomischen Aspekten auch soziale und ökologische Belange gleichrangig berücksichtigt;

• sich als leistungsfähige europäische Region im internationalen Standortwettbewerb behauptet;

• seine Position als Tourismusland weiter ausbaut;

• für die Menschen ein differenziertes und ausreichendes Arbeitsplatzangebot bietet;

• attraktiver Standort für Unternehmen ist, vor allem für solche mit zukunftsträchtigen Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen;

• eine maritime Modellregion in Europa ist;

• auch für die kommenden Generationen die Weichen für Arbeit und Wohlstand im Land stellt.“

Stellungnahme:              ./.

 

7.4 Verkehr

LEP: „Verkehre sollen nach Möglichkeit – auch durch die Abstimmung der Verkehrsplanung mit der Siedlungspolitik - vermieden werden und/oder auf öffentliche, insbesondere schienengebundene, Verkehrsträger verlagert werden. Daher genießen insbesondere in den bereits stark belasteten Ordnungsräumen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) grundsätzlich Vorrang vor dem Ausbau der Straßenverkehrsinfrastruktur.“

Stellungnahme:              ./.

 

7.4.1 Straßenverkehr

LEP: „Trotz der hohen Bedeutung des Individualverkehrs im Flächenland Schleswig-Holstein und erheblicher Verkehrszuwächse, die im Planungszeitraum noch zu erwarten sind, wird sich der weitere Neu- und Ausbau des bestehenden Straßennetzes auf Maßnahmen beschränken, die für die Entwicklung Schleswig-Holsteins besondere Bedeutung haben.“

 

Stellungnahme Kreis:              „Mit dem LEP wird derzeit das Planungswerk fortgeschrieben, das für die Bereiche Wohnungsbau und Entwicklung von Gewerbe und Einzelhandel den Ordnungsrahmen bis zum Jahr 2025 festlegt. Mit neuen Entwicklungen in diesen Bereichen ist zwangsläufig auch eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden. Bau und Ausbau der Straßen mit den höchsten Aufnahmekapazitäten, Autobahnen und Bundesstraßen, ist wiederum Aufgabe des  Bundes. Grundlage hierfür bildet der Bundesverkehrswegeplan 2003, der eine Gültigkeit bis 2015 besitzt und dessen Vorhaben auch im LEP nachrichtlich dargestellt sind. In beiden Planwerken ist ein beidseitiger dreispuriger Ausbau der BAB 23 im Bereich des Kreises Pinneberg derzeit nicht berücksichtigt, obwohl aktuelle Verkehrszählungen jedoch erhebliche Verkehrsbelastungen auf allen Autobahnen um Hamburg belegen. So wird für die A 23 eine durchschnittliche werktägliche Verkehrsmenge in Höhe von 82.300 Fahrzeugen festgestellt, eine höhere Belastung als für die A 7 für die ein entsprechender Ausbau vorgesehen ist.

Vor dem Hintergrund, dass der Bundesverkehrswegeplan alle fünf Jahre der aktuellen Verkehrsentwicklung anzupassen ist, muss der Ausbau der BAB 23 in den LEP aufgenommen werden um eine formelle Planungslücke gar nicht erst entstehen zu lassen.“

 

Stellungnahme Kreis sollte übernommen werden.

 

7.4.2 Schienenverkehr

LEP: „(1) Der Schienenverkehr soll hinsichtlich der Struktur und der Bedienung darauf ausgerichtet werden, dass er einen erheblichen Teil des zu erwartenden Verkehrszuwachses im Personen- und Güterverkehr bewältigen und einen möglichst hohen Pendleranteil zur Verkehrsentlastung insbesondere dicht besiedelter Gebiete übernehmen kann.“ „(3) Die erforderliche Beseitigung des Schienenverkehrsengpasses Pinneberg - Elmshorn erfolgt durch den dreigleisigen Ausbau sowie Maßnahmen zur Beschleunigung und Erhöhung der Kapazität der Durchfahrt durch Hamburg (insbesondere durch den Ausbau der ham­burgischen Güterumgehungsbahn). ...“

Stellungnahme:              Der Abs. 3 sollte um das Ziel des Halts am Bahnhof Tornesch für den Regionalexpress nach Hamburg Hauptbahnhof ergänzt werden. Der Bahnhof Tornesch mit seinem Einzugsbereich von etwa 35.000 Menschen wird seit Jahren um P+R-Plätze gestärkt, so dass mit solcher schnelleren Verbindung der Anreiz zum Umsteigen auf die Bahn wesentlich erhöht würde.

 

7.4.5 Öffentlicher Personennahverkehr und Radverkehr

LEP: „Die Verbesserung der ÖPNV-Bedienung hat vor allem in verdichteten Gebieten, in denen es bereits erhebliche Engpässe im Straßennetz und unvertretbare Auswirkungen auf die Stadtentwicklung gibt, eine große Bedeutung. In ländlichen Räumen kommt es auf eine gute Verknüpfung des für abgelegene Bereiche unverzichtbaren Personenkraftwagens (Pkw) mit dem ÖPNV-Netz, das heißt auf kombinierte Park+Ride-Anlagen mit Bus- und Schienenangeboten, an. Hier können neue, flexible Bedienungsformen (Rufbusse, Anrufsammeltaxen) angemessene Lösungen darstellen.

Bei der Aufstellung der Nahverkehrspläne ist zu berücksichtigen, dass

• insbesondere vor dem Hintergrund des prognostizierten Zuwachses der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Erwerbspersonen vor allem in der Metropolregion Hamburg ... den regionalen Pendelverflechtungen im Berufs- und Ausbildungsverkehr sowie den Belangen des Erholungsverkehrs Rechnung getragen wird;

• ältere Menschen und Menschen mit Behinderung für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zunehmend auf den ÖPNV angewiesen sind. Der ÖPNV muss sich auf diese Zielgruppe nicht nur durch Barrierefreiheit einstellen, sondern auch - vor allem in den ländlichen Räumen - durch eine gute Erreichbarkeit. Von entsprechenden Konzepten profitieren ebenso Kinder, Jugendliche und Familien;

• die Zentralen Orte ... sowie die Gemeinden mit überörtlichen Versorgungsfunktionen ...  miteinander verbunden werden;

• eine gute Verknüpfung der Verkehrsnetze (Bahn & Bus) sowie die Verknüpfung zwischen öffentlichem Verkehr und Individualverkehr (zum Beispiel Park+Ride, Bike+Ride) in den Siedlungs-, Versorgungs- und Arbeitsplatzschwerpunkten, das heißt auf den Verkehrsachsen oder in den Zentralen Orten und anderen Siedlungsschwerpunkten, sichergestellt wird; ...

Der Radverkehr soll weiterhin gefördert werden. Die Attraktivität des Fahrradfahrens im Alltag und in der Freizeit soll dabei erhöht und die Verknüpfung des Radverkehrs mit den anderen Verkehrsarten verbessert werden.“

Stellungnahme:              ./.

 

7.5 Energieversorgung

LEP: „Für die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und die Versorgung der Bevölkerung im Gesamtraum ist eine effiziente, bedarfsgerechte und umweltverträgliche sowie kostengünstige Energieversorgung sicherzustellen. Dabei sind die verschiedenen Energieträger und moderne Anlagen und Technologien so zu nutzen und zu entwickeln, dass eine nachhaltige und klimaverträgliche Energieversorgungsstruktur ermöglicht wird.

Bei allen Planungen und Maßnahmen ist – soweit wirtschaftlich vertretbar – die Ausschöpfung der Energiesparpotenziale und der Einsatz besonders effizienter Energieerzeugungs- und Verbrauchstechnologien anzustreben.

Zur Verbesserung des Energienutzungsgrades und im Interesse der Umwelt und des Klimaschutzes sollen Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Nutzung industrieller Abwärme ausgeschöpft werden. In Wohngebieten ist der Einsatz von Blockheizkraftwerken und Nahwärmenetzen anzustreben.

Kommunale und regionale Energieversorgungskonzepte sollen einen wichtigen Beitrag zur sparsamen und rationellen Energieversorgung im vorgenannten Sinne leisten.“

Stellungnahme:              ./.

 

7.6 Rohstoffsicherung

Stellungnahme:              ./.

 

7.7.2 Entwicklungsgebiete für Tourismus und Erholung

LEP: „In den Regionalplänen können Entwicklungsgebiete für Tourismus und Erholung ausgewiesen werden. Dabei sind die im Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein in der jeweils neuesten Fassung dargestellten „Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum“ und die in der Hauptkarte dargestellten Naturparke zu berücksichtigen.“

Stellungnahme:              ./.

 

7.8 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

LEP: „Die Landwirtschaft soll in allen Teilen des Landes als ein raumbedeutsamer und die Kulturlandschaft prägender Wirtschaftszweig erhalten und weiterentwickelt sowie in ihrer sozioökonomischen Funktion gesichert werden.

Die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln – vorzugsweise aus der jeweiligen Region – soll sichergestellt werden.

Die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft soll insbesondere erhöht werden durch• die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit;• die Weiterentwicklung der Betriebs- und Flurstrukturen;• den Erhalt der bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Dabei sollen ökonomische und ökologische Belange in Einklang gebracht werden.

Die Bewirtschaftung des Bodens als nicht vermehrbares Naturgut soll standortangepasst und umweltschonend erfolgen. Bewirtschaftungsformen, durch die die Landwirtschaft eine besondere Funktion für den Naturhaushalt, die Landschaftspflege, die Erholung sowie die Gestaltung und Erhaltung der ländlichen Räume hat, sollen gesichert und weiterentwickelt werden.“

 

Stellungnahme Kreis:              „In Kapitel 7.8 werden die Belange der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft als auch der Fischerei behandelt. Hier sollte außerdem auf die Baumschulwirtschaft, auch aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung und der ökonomischen Gewichtung für den Kreis Pinneberg, hingewiesen werden.

 

Die Heraushebung der „Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln“ innerhalb der Grundsätze der Raumordnung im LEP wird begrüßt, da auch der Kreis Pinneberg dieses Ziel in seinem Kreisentwicklungskonzept definiert hat.

 

Die dargestellte Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen ist im LEP sowie im dazugehörigen Umweltbericht durchweg, besonders im Hinblick auf den Umweltschutz, positiv dargestellt. Diese Darstellung ist inzwischen durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen widerlegt, da besonders im Bereich des monokulturellen Anbaus von Biomasse die Biodiversität in diesen Gebieten gefährdet wird. Es müssten Anbaustandards zur Vermeidung dieser Entwicklung eingeführt werden, um die Chancen, die der Biomasseanbau für den Natur- und Klimaschutz bietet, uneingeschränkt  nutzen zu können. Beim Ausbau dieser Märkte ist darauf zu achten, dass eine  insgesamt positive Umweltbilanz erzielt wird.

 

Stellungnahme Kreis sollte übernommen werden, jedoch im 2. Absatz  den letzten Halbsatz streichen.

 

8. Entwicklung der Daseinsvorsorge

LEP: „Wir wollen in Schleswig-Holstein

• gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Landes;

• für alle hier lebenden Menschen eine gute Versorgung mit Infrastrukturangeboten und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge;

• auch unter den Bedingungen des demo­graphischen Wandels die Daseinsvorsorge generationenübergreifend langfristig sicherstellen.“

Stellungnahme:              ./.

 

8.2 Bildung

LEP: „In allen Landesteilen soll der Bevölkerung ein gleichwertiges, wohnortnahes und leistungsfä­higes Schulangebot zur Verfügung stehen.

Die Verteilung der Schulstandorte soll sich am Zentralörtlichen System orientieren. Hiervon kann jedoch abgewichen werden, wenn dadurch kostengünstigere Angebote entstehen oder wenn gemeindeübergreifende Kooperationen angestrebt werden.

Die Schulstandorte sollen von den Schülerinnen und Schülern mit dem ÖPNV erreicht werden können. Dies soll im Rahmen der verkehrlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten sichergestellt werden und bei allen standörtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen als zentrales Kriterium beachtet werden.

Stellungnahme:              ./.

 

8.3 Kinder, Jugendliche und Familien

LEP: „In allen Gemeinden, mindestens aber in allen Zentralen Orten und den weiteren Siedlungsschwerpunkten, soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und an Tagespflegestellen zur Verfügung stehen. Die Angebote sollen mit der Kreisplanung abgestimmt werden. Frei werdende Kapazitäten durch Rückgänge bei den Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren sollen zur Erweiterung des Angebotes für Kinder unter 3 Jahren sowie für eine Intensivierung der Betreuung genutzt werden. ...“

Stellungnahme:              ./.

 

8.4 Senioren

LEP: „Seniorenpolitik soll den demographischen und sozialstrukturellen Veränderungen Rechnung tragen und an den Interessen, Fähigkeiten und Neigungen der älteren Generation ansetzen (Kompetenzmodell). Neben der Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung älterer Menschen auf hohem Niveau ... ist dem Aspekt der „Aktivierung“ älterer Menschen und der Stärkung ihrer Selbständigkeit besondere Beachtung zu schenken. Die älteren Menschen sollen ihre Ressourcen sinnvoll in das gesellschaftliche Zusammenleben einbringen können.“

Stellungnahme:              ./.

 

8.5 Menschen mit Behinderung

LEP: „Menschen mit Behinderung sollen selbstverständlich und selbst bestimmt an allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben. Dies soll nach dem Grundgedanken der Inklusion erfolgen, das heißt ohne Teilung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Behinderung. Angebote und Leistungen in allen Lebensbereichen, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit, Kultur und Bildung sollen die besondere Situation von Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Darüber hinaus sollen bedarfsgerechte Hilfen für Menschen mit Behinderung die Möglichkeiten zur Teilhabe eröffnen.“

Stellungnahme:              ./.

 

8.6 Gesundheit, Pflege, Betreuung und Sport

LEP: „In allen Landesteilen soll eine gleichwertige medizinisch leistungsfähige stationäre und ambulante Versorgung sichergestellt werden. Die wohnortnahe ambulante Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheken sowie das Netz von Krankenhäusern sollen bedarfsgerecht der demographischen Entwicklung Rechnung tragen und sich am Zentralörtlichen System ... orientieren.

In allen Zentralen Orten sollen Hausärzte und Zahnärzte vorhanden sein. Fachärzte sollen möglichst in Ober-, Mittel- und Unterzentren vorhanden sein. ...

Krankenhäuser sollen vorrangig in den Ober- und Mittelzentren angesiedelt sein, wobei die Krankenhäuser der Schwerpunkt- oder Zentralversorgung eher in Oberzentren vorgehalten werden sollen.

Im Bereich der Palliativmedizin und Hospizversorgung soll die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein optimiert werden. Dafür ist eine Verbesserung der Infrastruktur in der flächendeckenden palliativmedizinischen Versorgung durch die Vernetzung vorhandener Angebote und die flächendeckende Einrichtung von interdisziplinär zusammengesetzten Palliativ-Care-Teams im Verbund mit den Akteuren der Hospizversorgung erforderlich.

Zur Suchtvorbeugung soll landesweit ein differenziertes System an Einrichtungen für die Suchtvorbeugung, -beratung und -hilfe vorgehalten werden.“

 

„Sport leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung, zum gesellschaftlichen Miteinander und zur Integration. In allen Teilräumen des Landes sollen Menschen die Möglichkeit haben, in zumutbarer Entfernung Sportstätten zu nutzen. Mindestens in allen Zentralen Orten ... sollen Sportstätten vorhanden sein. Sportanlagen, die für einen überörtlichen/regionalen Bedarf konzipiert sind (Großsportanlagen), sollen in Ober- oder Mittelzentren angesiedelt sein. Kommunen sollen im Rahmen von Sportstättenentwicklungsplanungen ein bedarfsgerechtes Angebot schaffen und dabei insbesondere auch interkommunal und regional zusammenarbeiten. Das Angebot soll den demographischen Entwicklungen und den sich verändernden Sportbedürfnissen gerecht werden. Sportstätten sollen möglichst für mehrere Sportarten genutzt werden können.“

Stellungnahme:              ./.

 

8.7 Kultur

LEP: „In allen Teilräumen des Landes soll möglichst vielen Menschen der Zugang zu den verschiedenen Formen von Kunst und Kultur ermöglicht werden. Die Schaffung eines flächendeckenden, differenzierten, qualitätsvollen und allgemein zugänglichen Kulturangebots ist dabei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für die Arbeit der Künstlerinnen und Künstler sollen günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden.“

Stellungnahme:              ./.

 

8.8 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur

LEP: „In allen Teilräumen des Landes ist die Ver- und Entsorgung sicherzustellen. Die hierfür erforderliche technische Infrastruktur soll bedarfsgerecht unter Beachtung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und ökologischer Belange aus- und umgebaut werden.

Bei der Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist insbesondere die demographische Entwicklung ... zu beachten. Daher soll die Siedlungsentwicklung auch vorrangig in den Siedlungskernen und auf Innenbereichsflächen erfolgen ... Bei neuen Wohngebieten ist auf kompakte Siedlungsformen zu achten. Verstärkt sollen auch dezentrale Infrastrukturlösungen angestrebt werden. Diese eignen sich insbesondere für Streusiedlungen mit nur wenigen Einwohnerinnen und Einwohnern ... Bei der Planung und Unterhaltung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sollen Kommunen die Vorteile interkommunaler Kooperationen und der Bildung von Zweckverbänden nutzen.“

Stellungnahme:              ./.

 

8.9 Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, Post

LEP: „Die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur soll bedarfsgerecht und flächendeckend ausgebaut werden. Insbesondere in ländlichen Regionen mit bisher fehlenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbindungen soll das Angebot verbessert werden.

Der Ausbau der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur soll umwelt- und sozialverträglich erfolgen. Die technische Infrastruktur der Kommunikationsanlagen soll mit anderen räumlichen Nutzungen abgestimmt werden. Orts- und Landschaftsbilder sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Vorhandene oder geplante Richtfunkstrecken sollen von störender Bebauung freigehalten werden. Sendemasten und Antennenträger sollen von den verschiedenen Netzbetreibern möglichst gemeinsam genutzt werden.“

Stellungnahme:              ./.

 

9. Ressourcenschutz und Ressourcenentwicklung

LEP: „Wir wollen in Schleswig-Holstein

• die herausragende Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur- und Kulturlandschaften bewahren;

• sowohl landseitig wie im Meer die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Artenvielfalt an Tieren, Pflanzen und Lebensgemeinschaften nachhaltig sichern, wiederherstellen und weiterentwickeln;

• Luft, Boden und Wasser vor Beeinträchtigungen schützen;

• einen Beitrag zur Begrenzung des weltweiten Klimawandels leisten.“

„Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts soll erhalten und wo erforderlich wieder hergestellt werden. Die natürlichen Grundlagen des Lebens sind besonders zu schützen und zu entwickeln. Natur- und Umweltressourcen sind haushälterisch zu nutzen und pfleglich zu behandeln.

Zur Regeneration und Stabilisierung des Naturhaushalts und zur Erhaltung der Artenvielfalt ist der landesweite Biotopverbund weiter zu entwickeln und durch geeignete Maßnahmen umzusetzen.“

Stellungnahme:              ./.

 

9.3 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren

LEP: „In den Ordnungsräumen ... kommt dem langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume eine besondere Bedeutung zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Siedlungsansprüchen und ökologischer Qualitätssicherung des Raums zu. Daher sind in den Regionalplänen außerhalb der Siedlungsachsen ... Regionale Grünzüge auszuweisen. Diese dienen als großräumig zusammenhängende Freiflächen

• der Gliederung der Ordnungsräume;

• dem Schutz der Landschaft vor einer großräumigen Zersiedelung;

• der Sicherung und Entwicklung wertvoller Landschaftsbereiche ...;

• dem Geotopschutz;

• dem Grundwasserschutz ...;

• der Klimaverbesserung und Lufthygiene sowie

• der siedlungsnahen landschaftsgebundenen Erholung ...“

Stellungnahme:              ./.

 

9.4 Grundwasserschutz

LEP: „Als Vorranggebiete für den Grundwasserschutz sind in den Regionalplänen bereits festgesetzte Wasserschutzgebiete mit ihren äußeren Grenzen (Schutzzone III) für die Einzugsbereiche von Wassergewinnungsanlagen darzustellen.

In den Vorranggebieten für den Grundwasserschutz sind zum Zweck der nachhaltigen Sicherung der Trinkwasserversorgung alle anderen Nutzungsansprüche der Sicherung der Qualität und der Nutzungsmöglichkeit der Grundwasservorkommen unterzuordnen. Bei der Nutzung der Grundwasservorkommen darf die Entnahmemenge die Neubildungsrate nicht übersteigen. Die Grundwasserförderung hat sich am regionalen Bedarf oder soweit erforderlich am überregionalen Bedarf zu orientieren.“

„Als Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz (Wasserschongebiete) sind in den Regionalplänen solche Gebiete auszuweisen, die für die Sicherung der Trinkwasserversorgung sowie zur nachhaltigen Sicherung des Wasserhaushaltes, insbesondere des Grundwassers von Bedeutung sind.“

Stellungnahme:              ./.

 

9.5 Binnenhochwasserschutz

LEP: „In den Regionalplänen sind als Vorranggebiete für den vorbeugenden Binnenhochwasserschutz die zur Regelung des Hochwasserabflusses im Binnenland erforderlichen Flächen (Überschwemmungsbereiche) auszuweisen. Hierzu gehören:

• durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete;

• Gebiete zwischen den Flüssen und ihren Deichen, die nach dem Wasserrecht per Legaldefinition als Überschwemmungsgebiet festgesetzt sind sowie

• weitere potenzielle Überschwemmungsgebiete.“

„In den Regionalplänen sollen in Flusseinzugsgebieten auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher Erkenntnisse und Planungen Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Binnenhochwasserschutz ausgewiesen werden.

Diese können auch anders genutzte Flächen einschließlich Siedlungsflächen umfassen. Der vorbeugende Hochwasserschutz ist in diesen Gebieten sowohl zur Sicherung natürlicher Überschwemmungsbereiche als auch zum Schutz überflutungsgefährdeter Flächen und Nutzungsbereiche von besonderer Bedeutung.

Bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen sowie Maßnahmen und Planungen ist der Aspekt des vorbeugenden Binnenhochwasserschutzes besonders zu beachten.“

Stellungnahme:              ./.

 

9.6 Küstenschutz

Stellungnahme:              ./.

 

10. Instrumente zur regionalen und interkommunalen Kooperation sowie zur städtischen Entwicklung

s. 2.Teil

Stellungnahme Kreis: „Es muss aber auch zukünftig gewährleistet werden, dass die Mitwirkung an kooperativen Prozessen auf einer freiwilligen Basis stattfindet. Durch eine Verstärkung der positiven Anreize (Förderprogramme, etc.), würde sich die Bereitschaft zur Teilnahme deutlich erhöhen.“

 

Stellungnahme:              Stellungnahme Kreis sollte übernommen werden.

 

10.1 Regionale Entwicklungskonzepte und Kreisentwicklungskonzepte

LEP: „Regionale Entwicklungskonzepte (REK) und Kreisentwicklungskonzepte (KEK) sind integrierte überfachliche Entwicklungskonzepte auf regionaler Ebene.

• Kreisentwicklungskonzepte sollen für Kreise ... alle wesentlichen raumordnungs- und strukturpolitischen Entwicklungsaspekte vereinen und die gemeinsamen Interessen, Leitvorstellungen und Handlungsansätze ... des Kreises und seiner Gemeinden formulieren.

• Regionale Entwicklungskonzepte sollen sich - bezogen auf die heutigen Kreise ... - auf mehrere Kreise ... oder kreisgrenzenübergreifend auf Teilräume von Kreisen beziehen. Vor dem Hintergrund der laufenden Verwaltungsstrukturreform wird diese Vorgabe gegebenenfalls anzupassen sein.“

Stellungnahme:              ./.

 

Zum Entwurf des Umweltberichts zum LEP gibt der Kreis folgende Stellungnahme:

„ ... Im LEP werden kaum konkrete, auf Teilräume bezogene, räumliche Festlegungen gemacht, somit bleibt auch der Umweltbericht eher vage. Die Umsetzung der Aufträge an die Regionalplanung ist auf Ebene der Landesplanung nicht absehbar. Somit bleibt auch die Einschätzung der Auswirkungen im Umweltbericht sehr offen. So sollten den Möglichkeiten, die der gewerblichen Entwicklung im LEP gegeben werden, im Umweltbericht alle daraus folgenden negativen Umweltauswirkungen entgegengestellt werden.“

 

Stellungnahme:              Stellungnahme Kreis sollte übernommen werden.

 

 

Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden des Kreises werden von dort gebündelt, zu Themenbereichen geordnet und kommentiert an das Innenministerium weitergegeben. Daneben bleibt jede einzelne Stellungnahme jedoch erhalten und wird auch als solche weitergegeben.

 

 

Zu C: Prüfungen              ./.
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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen              ./.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Tornesch beschließt zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) 2009 die folgende Stellungnahme:

 

Zu 2. Rechtliche Grundlagen

Um das Risiko eines planerischen Stillstandes in Schleswig-Holstein zu mindern, sollte zeitgleich zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes Klarheit geschaffen werden, wie die künftigen Planungsräume geschnitten sein werden und wer als Träger der Regionalplanung agieren wird. Der Entwurf des LEP muss daher in Zusammenhang mit dem neu zu erarbeitenden Landesplanungsgesetz und dem neuen Landesentwicklungsgrundsätzegesetz beraten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die beiden Gesetze und der LEP aufeinander abgestimmt sind und auch möglichst zeitgleich in Kraft treten können.

 

Zu  5.6 Landesentwicklungsachsen

Die A 20, die sich derzeit noch in der Planungs- und Bauphase befindet, wird eine maßgebliche Verbindung zwischen den Bremischen Häfen, dem zukünftigen Tiefwasserhafen JadeWeserPort, der Metropolregion Hamburg und den Wachstumsräumen im Ostseeraum bilden. Um diese Verbindung zu stärken und um die Nachteile einer - derzeit noch fehlenden - leistungsfähigen Ost-West Achse in Schleswig-Holstein auszugleichen, muss die A 20 als Landesentwicklungsachse ausgewiesen werden.

 

Zu  6.4.1 Abs. 1 Siedlungsachsen

Aufgrund der Tatsache, dass selbst die vorbereitende Bauleitplanung der Kommunen (Flächennutzungspläne) nicht den Anspruch einer gebietsscharfen Darstellung verfolgen, kann für die übergeordnete Regionalplanung erst recht keine Gebietsschärfe eingefordert werden. Der Begriff „gebietsscharf“ ist daher zu streichen.

 

Zu 7.4.1 Straßenverkehr

Mit dem LEP wird derzeit das Planungswerk fortgeschrieben, das für die Bereiche Wohnungsbau und Entwicklung von Gewerbe und Einzelhandel den Ordnungsrahmen bis zum Jahr 2025 festlegt. Mit neuen Entwicklungen in diesen Bereichen ist zwangsläufig auch eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden. Bau und Ausbau der Straßen mit den höchsten Aufnahmekapazitäten, Autobahnen und Bundesstraßen, ist wiederum Aufgabe des  Bundes. Grundlage hierfür bildet der Bundesverkehrswegeplan 2003, der eine Gültigkeit bis 2015 besitzt und dessen Vorhaben auch im LEP nachrichtlich dargestellt sind. In beiden Planwerken ist ein beidseitiger dreispuriger Ausbau der BAB 23 im Bereich des Kreises Pinneberg derzeit nicht berücksichtigt, obwohl aktuelle Verkehrszählungen jedoch erhebliche Verkehrsbelastungen auf allen Autobahnen um Hamburg belegen. So wird für die A 23 eine durchschnittliche werktägliche Verkehrsmenge in Höhe von 82.300 Fahrzeugen festgestellt, eine höhere Belastung als für die A 7 für die ein entsprechender Ausbau vorgesehen ist.

Vor dem Hintergrund, dass der Bundesverkehrswegeplan alle fünf Jahre der aktuellen Verkehrsentwicklung anzupassen ist, muss der Ausbau der BAB 23 in den LEP aufgenommen werden um eine formelle Planungslücke gar nicht erst entstehen zu lassen.

 

Zu 7.4.2 Abs. 3 Schienenverkehr

Der Abs. 3 sollte um das Ziel des Halts am Bahnhof Tornesch für den Regionalexpress nach Hamburg Hauptbahnhof ergänzt werden. Der Bahnhof Tornesch mit seinem Einzugsbereich von etwa 35.000 Menschen wird seit Jahren um P+R-Plätze gestärkt, so dass mit solcher schnelleren Verbindung der Anreiz zum Umsteigen auf die Bahn wesentlich erhöht würde.

 

Zu 7.8 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

In Kapitel 7.8 werden die Belange der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft als auch der Fischerei behandelt. Hier sollte außerdem auf die Baumschulwirtschaft, auch aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung und der ökonomischen Gewichtung für den Kreis Pinneberg, hingewiesen werden.

Die Heraushebung der „Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln“ innerhalb der Grundsätze der Raumordnung im LEP wird begrüßt.

Die dargestellte Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen ist im LEP sowie im dazugehörigen Umweltbericht durchweg, besonders im Hinblick auf den Umweltschutz, positiv dargestellt. Diese Darstellung ist inzwischen durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen widerlegt, da besonders im Bereich des monokulturellen Anbaus von Biomasse die Biodiversität in diesen Gebieten gefährdet wird. Es müssten Anbaustandards zur Vermeidung dieser Entwicklung eingeführt werden, um die Chancen, die der Biomasseanbau für den Natur- und Klimaschutz bietet, uneingeschränkt  nutzen zu können. Beim Ausbau dieser Märkte ist darauf zu achten, dass eine  insgesamt positive Umweltbilanz erzielt wird.

 

Zu 10. Instrumente zur regionalen und interkommunalen Kooperation sowie zur städtischen Entwicklung

Es muss aber auch zukünftig gewährleistet werden, dass die Mitwirkung an kooperativen Prozessen auf einer freiwilligen Basis stattfindet. Durch eine Verstärkung der positiven Anreize (Förderprogramme, etc.), würde sich die Bereitschaft zur Teilnahme deutlich erhöhen.

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Anlagen

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