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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/544

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für

 

              a) den Verwaltungshaushalt

                  und

              b) den Vermögenshaushalt

 

festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Hebesätze für die von der Stadt zu erhebenden Steuern (Grundsteuern und Gewerbesteuern).

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beraten, soweit es um ihren Fachbereich ging.

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit

 

              18.839.100 €

 

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit

 

              2.757.000 €

ab.

 

Beide Haushaltspläne sind ausgeglichen.

 

 

Der Verwaltungshaushalt 2009 enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die für den Betrieb der Verwaltung und die Einrichtungen benötigt werden.

 

Der Verwaltungshaushalt 2009 weicht mit einem Volumen von  18.839.100 € von dem des Jahres 2008 um   + 1.034.400 € ab.

 

 

 

Folgende wesentliche Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 sind gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen:

 

 

 

I.  Einnahmen                                                                                                     Haushalt 2009     Veränderungen

 

1.       Schulkostenbeiträge an JSS                            285.600 €              279.200 € +

(2008 =   6.400 €, 2007 =   4.311,67 €)                                                       

2.       Schulkostenbeiträge an FRS                            344.600 €              330.900 € +

(2008 = 13.700 €, 2007 = 11.143,96 €)

3.      Schulkostenbeiträge an WBS                            60.300 €              46.400 € +

(2008 =  13.900 €, 2007 =  18.300,00 €)

4.       Mieten und Pachten (Gruppierung 14)                            136.600 €              40.800 €  -

(2008 =  177.400 €, 2007 = 191.673,78 €)

5.       Personalkostenerstattung

              vom Schulzweckverband              384.400 €              4.300 € +

(2008 = 380.100 €, 2007 = 294.453,39 €)

6.       Erstattung Personal- und Sachkosten für Reinigung              605.500 €              29.400 € +

(2008 = 576.100 €, 2007 = 511.485,42 €)

7.       Grundsteuer A                                                        39.700 €              2.700 € + 

(2008 =  37.000 €, 2007 =  37.263,41 €)

8.       Grundsteuer B                                                        1.396.200 €              96.200 € +

(2008 = 1.300.000 €, 2007 = 1.352.962,56 €)

9.       Gewerbesteuer                                                        6.400.000 €              200.000 € +

(2008 = 6.200.000 €, 2007 = 5.946.279,47 €)

10.   Gemeindeanteil an der Einkommensteuer                            5.261.300 €              82.500 € +

(2008 = 5.178.800 €, 2007 = 4.785.353,00 €)

11.   Allgemeine Schlüsselzuweisungen              0 €              79.100 € -

(2008 = 79.100 €, 2007 = 0,00 €)

12.   Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben              124.000 €              23.000 € +

(2008 =  101.000 €, 2007 = 100.248,00 €)

13.   Ausgleichsleistungen nach dem

Familienlastenausgleich                                          520.800 €              100.200 € +

(2008 = 420.600 €, 2007 = 447.564,00 €)

 

 

 

II.  Ausgaben               Haushalt 2009              Veränderungen

 

1.      Personalkosten                                                        4.330.000 €              130.100 € +

              (2008 = 4.199.900 €,              2007 =  3.767.773,04 €)

2.      Unterhaltung der Grundstücke

                                          und baulichen Anlagen (Gruppierung 50)                            72.500 €              34.000 €  -

(2008 = 106.500 €, 2007 = 103.317,31 €)

3.      Unterhaltung des sonstigen

                                          beweglichen Vermögens              (Gruppierung 51)                            887.700 €              8.300 €  -

(2008 = 896.000 €, 2007 = 846.933,30 €)

4.      Mieten und Pachten (Gruppierung 53)                            290.700 €              46.000 €  -

(2008 =  336.700 €, 2007 = 394.598,41 €)

5.      Geschäftsausgaben (Gruppierung 65)                            315.500 €              45.200 €  -

(2008 = 360.700 €, 2007 = 260.884,13 €)

6.      Erstattung von Ausgaben des

Verwaltungshaushaltes (Schulkostenbeiträge)                            1.996.900 €              599.400 € +

(2008 = 1.397.500 €, 2007 = 1.073.926,65 €)

7.      Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale

oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierung 70)                            1.669.400 €              56.400 €  -

(2008 = 1.725.800 €, 2007 = 1.499.982,14 €)

8.      Zinsen an Kreditmarkt                                                        439.000 €              115.000 € +

(2008 = 324.000 €, 2007 = 279.625,73 €)

9.      Gewerbesteuerumlage                                                        1.340.000 €              40.000 € +

(2008 = 1.300.000 €, 2007 = 1.129.946,00 €)

10.  Finanzausgleichsumlage an das Land                            42.800 €              42.800 € +

(2008 =     0 €, 2007 =  154.710,00 €)

11.  Kreisumlage + Finanzausgleichsumlage                            4.629.800 €              561.200 € +

(2008 =  4.068.600 €, 2007 = 4.308.639,22 €

12.  Zuführung zum Vermögenshaushalt                            290.400 €              132.600 € -

(2008 =  423.000 €,               2007 =  629.952,11 €)

 

 

Der Verwaltungshaushalt ist zwar ausgeglichen, wird jedoch immens durch den Ausfall der allgemeinen Schlüsselzuweisung (- 79.100 €), die Zahlung einer Finanzausgleichsumlage an das Land und den Kreis (jeweils 42.800 € = 85.600 €) sowie die gestiegene Kreisumlage  (+ 518.400 €) belastet.

 

Begründung für die Mehrbelastung:

 

Im Zeitraum 1.7.2007 – 30.6.2008 hatte die Stadt Tornesch ein Steuer-Ist-Aufkommen in Höhe von 13.473.940 € (siehe hierzu anliegende Excel-Tabelle). Nach Berücksichtigung der für 2009 gestiegenen  Nivellierungssätze ergab dies eine Steuerkraftmesszahl von    12.236.326 €. Diese Steuerkraftmesszahl der Stadt Tornesch übersteigt die sogenannte Ausgangsmesszahl, die durch Multiplikation der Einwohnerzahl am 31.3. des Vorjahres (13.048 Einwohner) und dem vom Land vorgegebenen Grundbetrag (905,00 €) ermittelt wird (11.808.440 €), um 427.886 €.

Aus dieser Berechnung ergibt sich somit auch der Wegfall der allgemeinen Schlüsselzuweisung, da diese nur dann gewährt wird, wenn die Steuerkraftmesszahl der Kommune unter der errechneten Ausgangsmesszahl liegt.

 

Hinsichtlich der Finanzausgleichsumlage heißt es im § 30  des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) hierzu:

 

Übersteigt die Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde (§ 10) ihre Ausgangsmesszahl (§ 9), wird von der Gemeinde eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 20% des übersteigenden Betrages erhoben.

 

In unserem Fall  427.886 € x 20% = 85.577 €. Dieser Betrag ist jeweils zur Hälfte an das Land und den Kreis zu zahlen.

 

Das Berechnungsschema der Steuerkraftmesszahl dient auch zur Ermittlung der Höhe der Kreisumlage:

 

Steuerkraftmesszahl              12.236.326,00 €

abzüglich

Finanzausgleichumlage                   85.577,20 €

                            12.150.748,80 €

davon

37,75% Umlagesatz              4.586.908,00 €                + 518.308 € gegenüber Vorjahr             

 

 

 

Der Ausgleich  des Verwaltungshaushaltes kann nach Überprüfung aller Einnahmen und Ausgaben nur noch durch eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ausgeglichen werden.

 

Im Entwurf 2009 wurde dazu eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer von 310% auf 320% (Nivellierungssatz 316%), bei der Grundsteuer A von 270% auf 290% und bei der Grundsteuer B ebenfalls von 270% auf 290% (Nivellierungssatz jeweils 292%) vorgesehen.

 

*Siehe anliegende Liste zu den Realsteuerhebesätzen 2008 der Mitgliedskörperschaften des Städteverbandes Schleswig-Holstein.

 

Die voraussichtlichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer belaufen sich auf ca. 200.000 €, bei der Grundsteuer A auf ca. 2.700 € und bei der Grundsteuer B auf ca. 96.200 € . Die Anhebungen der Hebesätze hätten jedoch keine Auswirkung auf die Steuerkraftmesszahl noch auf die Höhe der Gewerbesteuerumlage.

 

 

 

Zum Beispiel

 

Gewerbesteuerumlage :

 

6.400.000 € (geschätztes Aufkommen) : 320% (neuer Hebesatz) x 67% (Umlagesatz) = 1.340.000 €

6.200.000 € (geschätztes Aufkommen) : 310% (alter Hebesatz)  x 67% (Umlagesatz) = 1.340.000 €

 

Steuerkraftmesszahl:

 

6.400.000 € (geschätztes Aufkommen) : 320% (neuer Hebesatz) x 243% (Niv.-Satz) = 4.860.000 €

6.200.000 € (geschätztes Aufkommen) : 310% (alter Hebesatz) x 243%(Niv.-Satz)    = 4.860.000 €

 

(Nivellierungssatz Gewerbesteuer = 316% abzüglich Gewerbesteuerumlagesatz Vorvorjahr 73% = 243%)

 

Das Gleiche gilt auch für die Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuern.

 

 

 

 

 

 

Im Vermögenshaushalt 2009 sind folgende Einnahmen und Ausgaben zu nennen:

 

I.  Einnahmen

 

              1.              Zuweisung vom Land, Gemeinden u. Gemeindeverbänden                            621.000 €

              2.              Erschließungsbeiträge                            435.000 €

              3.              Erlöse aus Grundstücksverkäufen                            405.800 €

              4.              Rückflüsse von Darlehen                            22.000 €

              6.              Zuführung vom Verwaltungshaushalt                            290.400 €

              7.              Einnahmen aus Krediten                            787.300 €

              8.              Entnahme aus der Rücklage                            195.500 €

 

II. Ausgaben

             

1.      Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens                            123.200 €

2.      Ökofonds Investitionszuschuss                            20.000 €

3.      Umbaumaßnahmen bzw. Erneuerungen FRS                            20.000 €

4.      Baukostenzuschuss an Schulverband Tornesch - Uetersen                            575.000 €

5.      Fortschreibung Landschaftsplan                            20.000 €

6.      Verkehrsrahmenplan                            25.000 €

7.      Ausgleichsmaßnahmen                            10.000 €

8.      Kosten für die Begrünung                            12.800 €

9.      Bau- und Planungskosten Brücke, Stadtkerngestaltung und

Bahnhofsumfeldverbesserung                            750.000 €

10.  Kosten der Erschließung B-Plan 23                            200.000 €

11.  Planungskosten Ausbau Uetersener Straße                            30.000 €

12.  Straßensanierung Ortskern                            285.000 €

13.  Straßenneubau Willy-Meyer-Straße                            235.000 €

14.  Schlussrechnungen Ingenieurhonorar versch. Baumaßnahmen                            3.600 €

15.  Erweiterung Straßenbeleuchtung                            5.000 €

16.  Allgemeiner Grunderwerb                            30.000 €

17.  Aufforstung Waldflächen                            30.700 €

18.  Gewährung von Darlehen (GGT – Tilgungsdarlehen)                            130.300 €

19.  Zuschuss an Schützenverein                            2.500 €

20.  Tilgung von Krediten                            249.600 €

 

 

Die Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen erfolgt überwiegend aus Erschließungsbeiträgen, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Entnahme aus der allgemeinen Rücklage und erstmalig seit mehr als 9 Jahren, einer Kreditaufnahme in Höhe von 787.300 €.

 

 

 

Rücklagenbestand:

 

                            Stand am 31.12.2007                             249.563,44 €

                            Geplante Entnahme 2008                              54.000,00 €

                            Geplante Entnahme 2009                            195.500,00 €

 

                            Vorauss. Bestand Ende 2009                       63,44 €

                            ======================================

 

Der Schuldenstand der Stadt Tornesch wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:

 

              Voraussichtlicher Schuldenstand per 31.12.2008                            3.196.689,69 €

              zuzüglich Kreditaufnahme 2009                                            787.300,00 €              abzüglich Tilgung 2009                            249.600,00 €

             

              Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2009                            3.734.389,69 €

 

 

Dieser Schuldenstand entspricht einer Verschuldung pro Kopf  von  286,20 € / Einwohner (bei statistischer Einwohnerzahl per 31.3.2008 von 13.048).

 

Der freie Finanzspielraum 2009 beträgt  (290.400 €  Zuführung vom Verwaltungshaushalt gegenüber 249.600 € Tilgung von Krediten)    40.800 € =  3,13 € / Einwohner.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:

 

„1. Die Haushaltssatzung 2009 wird in Einnahme und Ausgabe im

             

              a) Verwaltungshaushalt auf                                                                              18.839.100 €

                   und im

              b) Vermögenshaushalt auf                                                                                2.757.000 €

                 festgesetzt.

 

2. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

    und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                          787.300 €

 

    Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf                                                       0 €

    und

    der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                 16.000.000 €

    festgesetzt.

 

    Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

    Stellen wird auf                                                                                        90,14 Stellen

    festgesetzt.

 

3. Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:

 

     3.1  Grundsteuer

            a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)               290 v.H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                 290 v.H.

     3.2  Gewerbesteuer                                                                                       320 v.H.

 

Dem Stellenplan 2009 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom

10.11.2008, in der vorgelegten Form zugestimmt.

 

Dem Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm der Jahre 2008 – 2012 wird zugestimmt.“              

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Anlagen

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