Beschlussvorlage - VO/08/544-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2008
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.12.2008
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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09.12.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für
a) den Verwaltungshaushalt
und
b) den Vermögenshaushalt
festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Hebesätze für die von der Stadt zu erhebenden Steuern (Grundsteuern und Gewerbesteuern).
Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.
Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beraten, soweit es um ihren Fachbereich ging.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit
19.105.900
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit
2.744.600
ab.
Beide Haushaltspläne sind ausgeglichen.
Der Verwaltungshaushalt 2009 enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die für den Betrieb der Verwaltung und die Einrichtungen benötigt werden.
Der Verwaltungshaushalt 2009 weicht mit einem Volumen von 19.105.900 von dem des Jahres 2008 um + 1.301.200 ab.
Folgende wesentliche Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 sind gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen:
I. Einnahmen Haushalt 2009 Veränderungen
1. Schulkostenbeiträge an JSS 285.600 279.200 +
(2008 = 6.400 , 2007 = 4.311,67 )
2. Schulkostenbeiträge an FRS 344.600 330.900 +
(2008 = 13.700 , 2007 = 11.143,96 )
3. Schulkostenbeiträge an WBS 60.300 46.400 +
(2008 = 13.900 , 2007 = 18.300,00 )
4. Mieten und Pachten (Gruppierung 14) 136.600 40.800 -
(2008 = 177.400 , 2007 = 191.673,78 )
5. Personalkostenerstattung
vom Schulzweckverband 384.400 4.300 +
(2008 = 380.100 , 2007 = 294.453,39 )
6. Erstattung Personal- und Sachkosten für Reinigung 605.500 29.400 +
(2008 = 576.100 , 2007 = 511.485,42 )
7. Grundsteuer A 39.700 2.700 +
(2008 = 37.000 , 2007 = 37.263,41 )
8. Grundsteuer B 1.396.200 96.200 +
(2008 = 1.300.000 , 2007 = 1.352.962,56 )
9. Gewerbesteuer 6.400.000 200.000 +
(2008 = 6.200.000 , 2007 = 5.946.279,47 )
10. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 5.261.300 82.500 +
(2008 = 5.178.800 , 2007 = 4.785.353,00 )
11. Allgemeine Schlüsselzuweisungen 0 79.100 -
(2008 = 79.100 , 2007 = 0,00 )
12. Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben 124.000 23.000 +
(2008 = 101.000 , 2007 = 100.248,00 )
13. Ausgleichsleistungen nach dem
Familienlastenausgleich 520.800 100.200 +
(2008 = 420.600 , 2007 = 447.564,00 )
II. Ausgaben Haushalt 2009 Veränderungen
1. Personalkosten 4.330.000 130.100 +
(2008 = 4.199.900 , 2007 = 3.767.773,04 )
2. Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen (Gruppierung 50) 72.500 34.000 -
(2008 = 106.500 , 2007 = 103.317,31 )
3. Unterhaltung des sonstigen
beweglichen Vermögens (Gruppierung 51) 887.700 8.300 -
(2008 = 896.000 , 2007 = 846.933,30 )
4. Mieten und Pachten (Gruppierung 53) 290.700 46.000 -
(2008 = 336.700 , 2007 = 394.598,41 )
5. Geschäftsausgaben (Gruppierung 65) 315.500 45.200 -
(2008 = 360.700 , 2007 = 260.884,13 )
6. Erstattung von Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes (Schulkostenbeiträge) 1.996.900 599.400 +
(2008 = 1.397.500 , 2007 = 1.073.926,65 )
7. Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale
oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierung 70) 1.671.400 54.400 -
(2008 = 1.725.800 , 2007 = 1.499.982,14 )
8. Zinsen an Kreditmarkt 429.500 105.500 +
(2008 = 324.000 , 2007 = 279.625,73 )
9. Gewerbesteuerumlage 1.340.000 40.000 +
(2008 = 1.300.000 , 2007 = 1.129.946,00 )
10. Finanzausgleichsumlage an das Land 42.800 42.800 +
(2008 = 0 , 2007 = 154.710,00 )
11. Kreisumlage + Finanzausgleichsumlage 4.629.800 561.200 +
(2008 = 4.068.600 , 2007 = 4.308.639,22
12. Zuführung zum Vermögenshaushalt 283.000 140.000 -
(2008 = 423.000 , 2007 = 629.952,11 )
Der Verwaltungshaushalt ist zwar ausgeglichen, wird jedoch immens durch den Ausfall der allgemeinen Schlüsselzuweisung (- 79.100 ), die Zahlung einer Finanzausgleichsumlage an das Land und den Kreis (jeweils 42.800 = 85.600 ) sowie die gestiegene Kreisumlage (+ 518.400 ) belastet.
Begründung für die Mehrbelastung:
Im Zeitraum 1.7.2007 30.6.2008 hatte die Stadt Tornesch ein Steuer-Ist-Aufkommen in Höhe von 13.473.940 (siehe hierzu anliegende Excel-Tabelle). Nach Berücksichtigung der für 2009 gestiegenen Nivellierungssätze ergab dies eine Steuerkraftmesszahl von 12.236.326 . Diese Steuerkraftmesszahl der Stadt Tornesch übersteigt die sogenannte Ausgangsmesszahl, die durch Multiplikation der Einwohnerzahl am 31.3. des Vorjahres (13.048 Einwohner) und dem vom Land vorgegebenen Grundbetrag (905,00 ) ermittelt wird (11.808.440 ), um 427.886 .
Aus dieser Berechnung ergibt sich somit auch der Wegfall der allgemeinen Schlüsselzuweisung, da diese nur dann gewährt wird, wenn die Steuerkraftmesszahl der Kommune unter der errechneten Ausgangsmesszahl liegt.
Hinsichtlich der Finanzausgleichsumlage heißt es im § 30 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) hierzu:
Übersteigt die Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde (§ 10) ihre Ausgangsmesszahl (§ 9), wird von der Gemeinde eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 20% des übersteigenden Betrages erhoben.
In unserem Fall 427.886 x 20% = 85.577 . Dieser Betrag ist jeweils zur Hälfte an das Land und den Kreis zu zahlen.
Das Berechnungsschema der Steuerkraftmesszahl dient auch zur Ermittlung der Höhe der Kreisumlage:
Steuerkraftmesszahl 12.236.326,00
abzüglich
Finanzausgleichumlage 85.577,20
12.150.748,80
davon
37,75% Umlagesatz 4.586.908,00 + 518.308 gegenüber Vorjahr
Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes kann nach Überprüfung aller Einnahmen und Ausgaben nur noch durch eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ausgeglichen werden.
Im Entwurf 2009 wurde dazu eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer von 310% auf 320% (Nivellierungssatz 316%), bei der Grundsteuer A von 270% auf 290% und bei der Grundsteuer B ebenfalls von 270% auf 290% (Nivellierungssatz jeweils 292%) vorgesehen.
*Siehe anliegende Liste zu den Realsteuerhebesätzen 2008 der Mitgliedskörperschaften des Städteverbandes Schleswig-Holstein.
Die voraussichtlichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer belaufen sich auf ca. 200.000 , bei der Grundsteuer A auf ca. 2.700 und bei der Grundsteuer B auf ca. 96.200 . Die Anhebungen der Hebesätze hätten jedoch keine Auswirkung auf die Steuerkraftmesszahl noch auf die Höhe der Gewerbesteuerumlage.
Zum Beispiel
Gewerbesteuerumlage :
6.400.000 (geschätztes Aufkommen) : 320% (neuer Hebesatz) x 67% (Umlagesatz) = 1.340.000
6.200.000 (geschätztes Aufkommen) : 310% (alter Hebesatz) x 67% (Umlagesatz) = 1.340.000
Steuerkraftmesszahl:
6.400.000 (geschätztes Aufkommen) : 320% (neuer Hebesatz) x 243% (Niv.-Satz) = 4.860.000
6.200.000 (geschätztes Aufkommen) : 310% (alter Hebesatz) x 243%(Niv.-Satz) = 4.860.000
(Nivellierungssatz Gewerbesteuer = 316% abzüglich Gewerbesteuerumlagesatz Vorvorjahr 73% = 243%)
Das Gleiche gilt auch für die Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuern.
Im Vermögenshaushalt 2009 sind folgende Einnahmen und Ausgaben zu nennen:
I. Einnahmen
1. Zuweisung vom Land, Gemeinden u. Gemeindeverbänden 621.000
2. Erschließungsbeiträge 435.000
3. Erlöse aus Grundstücksverkäufen 405.800
4. Rückflüsse von Darlehen 22.000
6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 283.000
7. Einnahmen aus Krediten 766.300
8. Entnahme aus der Rücklage 195.500
II. Ausgaben
1. Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 123.200
2. Ökofonds Investitionszuschuss 20.000
3. Umbaumaßnahmen bzw. Erneuerungen FRS 20.000
4. Baukostenzuschuss an Schulverband Tornesch - Uetersen 575.000
5. Fortschreibung Landschaftsplan 20.000
6. Verkehrsrahmenplan 25.000
7. Ausgleichsmaßnahmen 10.000
8. Kosten für die Begrünung 12.800
9. Bau- und Planungskosten Brücke, Stadtkerngestaltung und
Bahnhofsumfeldverbesserung 750.000
10. Kosten der Erschließung B-Plan 23 200.000
11. Planungskosten Ausbau Uetersener Straße 30.000
12. Straßensanierung Ortskern 285.000
13. Straßenneubau Willy-Meyer-Straße 235.000
14. Schlussrechnungen Ingenieurhonorar versch. Baumaßnahmen 3.600
15. Erweiterung Straßenbeleuchtung 5.000
16. Allgemeiner Grunderwerb 30.000
17. Aufforstung Waldflächen 30.700
18. Gewährung von Darlehen (GGT Tilgungsdarlehen) 130.300
19. Zuschuss an Schützenverein 2.500
20. Tilgung von Krediten 237.200
Die Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen erfolgt überwiegend aus Erschließungsbeiträgen, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Entnahme aus der allgemeinen Rücklage und erstmalig seit mehr als 9 Jahren, einer Kreditaufnahme in Höhe von 766.300 .
Rücklagenbestand:
Stand am 31.12.2007 249.563,44
Geplante Entnahme 2008 54.000,00
Geplante Entnahme 2009 195.500,00
Vorauss. Bestand Ende 2009 63,44
======================================
Der Schuldenstand der Stadt Tornesch wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
Voraussichtlicher Schuldenstand per 31.12.2008 3.196.689,69
zuzüglich Kreditaufnahme 2009 766.300,00
abzüglich Tilgung 2009 237.200,00
Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2009 3.725.789,69
Dieser Schuldenstand entspricht einer Verschuldung pro Kopf von 285,54 / Einwohner (bei statistischer Einwohnerzahl per 31.3.2008 von 13.048).
Der freie Finanzspielraum 2009 beträgt (283.000 Zuführung vom Verwaltungshaushalt gegenüber 237.200 Tilgung von Krediten) 45.800 = 3,51 / Einwohner.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:
1. Die Haushaltssatzung 2009 wird in Einnahme und Ausgabe im
a) Verwaltungshaushalt auf 19.105.900
und im
b) Vermögenshaushalt auf 2.744.600
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 766.300
Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 0
und
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 16.000.000
festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen wird auf 90,22 Stellen
festgesetzt.
3. Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
3.1 Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 290 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v.H.
3.2 Gewerbesteuer 320 v.H.
Dem Stellenplan 2009 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom
10.11.2008, in der vorgelegten Form zugestimmt.
Dem Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm der Jahre 2008 2012 wird zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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