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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/08/552

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der B-Plan wurde Mitte der 90er Jahre entwickelt und am 06.05.04 rechtskräftig.

 

Im Laufe der Besiedlung wurden unterschiedliche Befreiungen von den Festsetzungen erteilt, zu nun anstehenden Besiedlungsabsichten werden erneut Befreiungen erforderlich. Das ist der Anlass, die Festsetzungen insgesamt so zu überarbeiten, dass einerseits die erteilten Befreiungen planungsrechtlich nachvollzogen werden und andererseits die Festsetzungen insgesamt auf heutige, gewerbliche Anforderungen ausgerichtet überarbeitet werden.

 

Die Änderungsinhalte sollen in nächster Zeit in Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde des Kreises entwickelt werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Die Auswirkungen werden im Zusammenhang mit den Änderungsinhalten entwickelt.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            entfällt
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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Der Änderungsentwurf wird vom FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld –Stadtplanung– erarbeitet, die Umweltaspekte werden vom Büro Landschaftsarchitektur Zumholz  abgearbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.  Für das Gebiet zwischen Autobahn A 23, Ahrenloher Straße L 110, Kreisstraße 21 Oha, Alte Bundesstraße und Hasenkamp wird eine 1. Änderung des Bebauungsplans 47 aufgestellt. Planungsziel ist die Überarbeitung der Festsetzungen nach heutigem, gewerblichen Bedarf.

 

2.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-, der Umweltbericht wird vom Büro Landschaftsarchitektur Zumholz erarbeitet.

 

3.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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